Die Pflegekostenversicherung bezahlt im Gegensatz hierzu kein frei verfügbares und nutzbares Geld, sondern erhöht um einen gewissen Faktor (z.B. 50%) die gesetzlichen Leistungen.
Für die versicherte Leistung sind hier die Prämien im Schnitt günstiger als bei vergleichbaren Pflegetagegeldern. Jedoch wird dieser Vorteil durch vielerlei Nachteile erkauft.
Aktuell (Stand 2024-12) gibt es nur noch vier relevante Anbieter (ARAG, Die Continentale, DKV, uniVersa), die aber teils schwere Lücken enthalten, ähnlich wie bei der Pflege-Rente. Beispiele:
Strengere Gesundheitsfragen als bei manchem PTG.
Der Geltungsbereich ist oft nur Europa.
Die medizinische Notwendigkeit ggü. medizinischen Vorteils ist oft ein Streitpunkt.
Vertragliche Sublimits (z. B. max. 20.000€ für Leistung XY) auf die Laufzeit, welche durch die Inflation entwerten.
Strengere Gesundheitsfragen als bei manchem PTG.
Der Geltungsbereich ist oft nur Europa.
Die medizinische Notwendigkeit ggü. medizinischen Vorteils ist oft ein Streitpunkt.
Vertragliche Sublimits (z. B. max. 20.000€ für Leistung XY) auf die Laufzeit, welche durch die Inflation entwerten.
Zudem kommen die Leistungsnachweise der Realkosten hinzu, die nicht immer leicht zu erbringen sind. In der Praxis werden bestimmte Leistungen erbracht und abgerechnet, jedoch unzureichend dokumentiert. Durch Sublimits entwertet die Inflation die Wertigkeit des Vertrags schleichend, denn historisch lagen die Erhöhungen der Sublimits im Bestand zumeist unter der Real-Inflation. Der Autor geht davon aus, dass dies in Zeiten knapper Kassen nicht besser wird.
Die Pflegekostenversicherung ist ein Dinosaurier, der aktuell kaum eine Rolle spielt und vermutlich keinen Aufschwung mehr erleben wird, falls er nicht sogar ganz ausstirbt.
Kindernachversicherung
Alle Krankenversicherungen enthalten das Recht, Neugeborene innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im selben Versicherungsschutz abzusichern (Kopierrecht). Dies gilt auch für das PTG, Pflege-Bahr und die Pflegekostenversicherung. Allein um sich dieses Recht zu sichern, sollten Sie den Abschluss eines auskömmlichen PTGs in Betracht ziehen. Für diesen Zweck bieten sich besonders Tarife ohne Alterungsrückstellung an.
Außerdem fragen mittlerweile fast alle PTG-Anbieter ob eine Schwangerschaft besteht – der Abschluss sollte also vor der Umsetzung des Kinderwunsches stattfinden. Die Kindernachversicherung kann von jeder Krankenversicherung der beiden Eltern vorgenommen werden, ob diese eine Zusatz- oder Vollversicherung ist, spielt hierbei keine Rolle. Zu beachten ist die Ausschlussfrist von zwei Monaten nach der Geburt – dies regelt keine Pflegeversicherung zum derzeitigen Zeitpunkt großzügiger.
Dieses Recht gilt auch bei der Adoption von Minderjährigen – hier dürfen Versicherer jedoch je nach Gesundheitszustand einen Zuschlag von bis zu 100% verlangen.
Unabhängig von der Kindernachversicherung stellt eine Pflegeabsicherung insbesondere für Kinder eine grundlegend empfehlenswerte Absicherung dar.

