Personen ohne Krankenversicherung

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Theoretisch darf in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung sein. Ca. 143.000 Personen waren laut Mikrozensus im Jahr 2019 ohne Krankenkasse oder Krankenversicherung gewesen,1 Tendenz steigend. Im Jahr 2024 wurden – auch wegen des Ukraine-Kriegs – fast 1 Millionen Nichtversicherte geschätzt.2 U. a. für diese Menschen wurde die Auffangversicherungspflicht begründet.3

Sie gilt aber für alle Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, etwa entflohene Häftlinge, die bei der Flucht Gesundheitskosten verursachen, welche nicht durch die freie Heilfürsorge, sondern die GKV getragen werden.4 Personen aus den sog. Solidargemeinschaften könnten dieses Schicksal teilen. Wie diese zu versichern sind, können Sie dem u. g. Schaubild entnehmen.

Grafik 5 – Schema zur Auffangkrankenversicherung

Für (Kriegs-)Flüchtlinge5 gelten besondere Regeln, die oft mit Erleichterung einhergehen.6 Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Fiktionsbescheinigung.7 Nur im Notfall sollte man diese in der PKV versichern, da Einkommen und Zukunft oft ungewiss sind, die Pflicht zur Beitragszahlung aber nicht.

Bitte beachten Sie, dass wer gegen die Versicherungspflicht verstößt, weil er sich zu spät meldet, für die Vergangenheit Strafbeiträge zahlen muss, obwohl er damit oft keinen rückwirkenden Leistungsanspruch erwirbt! Für gesetzlich Pflichtversicherte gibt es ein Gesetz zur Minderung dieser Beitragslast bei sozialer Überforderung.8

Die Beitragspflicht ist unumstößlich, so dass sie auch bei Insolvenz zu entrichten sind, obwohl sie nicht unter das Wahlrecht des Insolvenzverwalters9 fallen. Gleichwohl führt der BGH aus, dass via Pfändungsschutzkonten, Sozialtarifen, Bargeld sowie anderen pfändungsfreien Mitteln ausreichende Möglichkeiten der Aufrechterhaltung eines Krankenversicherungsschutzes möglich sind, auch ein eingeschränkter Schutz (z. B. im Notlagentarif) oder ein Schutz, unter Inkaufnahme von steigenden Beitragsschulden.10

Viele Versicherungen bieten keinen Schutz für Personen ohne Vorversicherung an, wie Sie am u. g. Beispiel der ARAG sehen können. Der Großteil der PKVU agiert ähnlich.

„21 Personen ohne Vorversicherung
Folgendes gilt in der Krankheitskosten-Vollversicherung: Eine Versicherung von Personen mit mehr als sechs Monaten ohne Vorversicherung ist nicht möglich. Eine Versicherung von Personen ohne Vorversicherung bzw. von Personen, die unmittelbar vor dem beantragten Versicherungsbeginn länger als drei Monate unversichert waren, ist nur mit ärztlichem Untersuchungsbericht möglich.“11

Oft bleibt dann nur der Zugang über den Basistarif, wo Kontrahierungszwang herrscht, also die Pflicht zur Antragsannahme. Der Kontrahierungszwang im Basistarif gilt nur, wenn der Nichtversicherte grundsätzlich dem System der PKV zuzuordnen ist.

Gerade für Migranten muss dies oft verneint werden, da Empfänger von Sozialhilfeleistungen nicht dem PKV-System zugeordnet werden.12

Für EU- und CH-Migranten gilt zudem, dass der EuGH die Beschränkung der deutschen Auffangversicherungspflicht des §5 XIII SGB V für Arbeitende als EU-Recht brechend bezeichnet,13 weshalb Wohlfahrtsverbände von einem GKV-Zugang ausgehen.14 Jedoch ist weiterhin davon auszugehen, dass der Zugang zur GKV eingeklagt werden muss, da die kritisierte Rechtsvorschrift noch in Deutschland existiert.

Die Grundlagen für Nichtversicherte bilden die §§ des SGB 5:

  • §5 SGB V Versicherungspflicht (insbesondere §5 XIII SGB V)

  • §6 SGB V Versicherungsfreiheit

  • §9 SGB V Freiwillige Versicherung, hilfsweise §188 IV SGB V Freiwillige Versicherung

  • §10 SGB V Familienversicherung

  • §186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft

  • §256A SGB V Beitragsermäßigung

§5 SGB V Versicherungspflicht (insbesondere §5 XIII SGB V)

§6 SGB V Versicherungsfreiheit

§9 SGB V Freiwillige Versicherung, hilfsweise §188 IV SGB V Freiwillige Versicherung

§10 SGB V Familienversicherung

§186 SGB V Beginn der Mitgliedschaft

§256A SGB V Beitragsermäßigung

Es wird empfohlen einen spezialisierten Berater für diese Fälle zu beauftragen, da enge Fristen gelten. Bitte beachten Sie, dass bei Personen ohne Krankenversicherung sehr oft die Beratung nur gegen Honorar sowie mit Vorkasse angeboten wird.

Quellenangaben

  1. 2020-08-14 Deutschlandfunk – Immer mehr Menschen ohne Versicherung https://www.deutschlandfunk.de/krankenversicherung-immer-mehr-menschen-ohne-versicherung.1766.de.html?dram:article_id=482388
  2. 2024-10-13 Tagesschau – Ein Lückenfüller fürs System https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/versorgung-ohne-krankenversicherung-100.html
  3. §5 I 13 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html iVm §20 I 2 SGB XI https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/20.html oder §193 III VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
  4. 2024-04-19 SG Hannover – Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseinformationen/gesetzliche-krankenkasse-muss-behandlungskosten-fur-entwichenen-haftling-erstatten-231439.html
  5. §24 AufenthG Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html
  6. §417 SGB V Versicherung nach § 9 für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__417.html
  7. §81 AufenthG Beantragung des Aufenthaltstitels https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html
  8. 2013-07-15 Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s2423.pdf%27%5D__1599588541110
  9. 2021-07-16 §103 InsO Wahlrecht des Insolvenzverwalters https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__103.html
  10. 2016-04-07 BGH Az. IX ZR 145/15 https://openjur.de/u/889491.html
  11. 2017-07 Zitat ARAG – Richtlinien für den Abschluss eines Versicherungsvertrags – Dokument A 813 07.2017 – S. 64
  12. 2014-07-16 BGH – Az. IV ZR 55/14 https://openjur.de/u/707467.html
  13. 2021-07-21 EuGH – Az. C-535/19 https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=244182&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
  14. 2021-07-28 Der Paritätische Gesamtverband e. V. – EuGH-Urteil: Ausschluss von der Krankenversicherung für nicht-erwerbstätige EU-Bürger*innen ist europarechtswidrig https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/eugh-urteil-ausschluss-von-der-krankenversicherung-fuer-nicht-erwerbstaetige-eu-buergerinnen-ist-europarechtswidrig/

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Walter Benda

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Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

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