Optionsrechte auch für KNV-Kinder?

Inhaltsverzeichnis

Bei Neugeborenen kann der PKV-Vertrag über 100 Jahre andauern, wenn das Kind alt genug wird. Die Beschränkung von Optionsrechten für über Kindernachversicherung (KNV) versicherte Kinder verwässert grob den Sinn einer PKV. Niemand kann die Entwicklung der kommenden 100 Jahre voraussagen. Deshalb sollte es auch keine Einschränkungen geben, wenn das Kind via KNV angemeldet wird.

Wenn Sie Nachwuchs in Erwägung ziehen, ist von derartigen Tarifen Abstand zu nehmen.

Quellenangaben

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

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