Bei Neugeborenen kann der PKV-Vertrag über 100 Jahre andauern, wenn das Kind alt genug wird. Die Beschränkung von Optionsrechten für über Kindernachversicherung (KNV) versicherte Kinder verwässert grob den Sinn einer PKV. Niemand kann die Entwicklung der kommenden 100 Jahre voraussagen. Deshalb sollte es auch keine Einschränkungen geben, wenn das Kind via KNV angemeldet wird.
Wenn Sie Nachwuchs in Erwägung ziehen, ist von derartigen Tarifen Abstand zu nehmen.

