Blödsinn! Am 21.12.2012 wurden alle Tarife aller Gesellschaften geschlossen, weil unisex-Tarife eingeführt werden mussten. Die PKV-Welt ging nicht unter.
Werden Tarife teurer, nur weil sie für das Neugeschäft geschlossen werden, also nicht mehr verkaufsoffen sind? Nein! Das Gegenteil ist der Fall, denn wenn eine Finanzierungslücke entsteht – beispielsweise, weil ein Tarifbestand eklatant vom Gesamtbestand abweicht – muss diese Finanzierungslücke durch Stückkostenzuschläge finanziert werden, welche in den offenen Tarifen stärker zu berücksichtigen sind.1
Wenn eine BAP wegen einer Unterkalkulation absehbar war, darf diese nicht gegen den Versicherten verwendet werden. In strenger Auslegung gilt dies auch bei Schließung eines Tarifs, da es einer beträchtlichen Änderung der Rechnungsgrundlagen gleichkommt, die als billiges Ermessen2 ausgelegt werden könnte.
Als Ausnahme hiervon gilt die Entmischung bei Tarifen mit Einheitsbeitrag (uni-sex & uni-age) in heterogen kalkulierte Zieltarife. Ist jedoch die Kalkulation der Zieltarife fehlerhaft, so darf auch dies nicht zum Nachteil des Versicherten geschehen.
Ein Treuhänder überwacht die Tarife. Der regelmäßige Bedarf wird geprüft und entsprechend gegengesteuert. Sollten sich die Annahmen als fehlerhaft erweisen, gibt es Anpassungsbedarf.
Tarife werden nicht allein deshalb teurer, weil kein „frisches Blut“ mehr hinzukommt oder die Versicherten im Kollektiv altern. Die Alterung ist eingepreist, ebenso wie der Tod. Dafür gibt es die Ausscheideordnung, welche die Abgangswahrscheinlichkeiten aufgrund von Storno oder Tod berücksichtigt.3 Dazu ein Beispiel der Periodensterbetafel 2021 der BaFin:
| Alter | qx | qy |
|---|---|---|
| 0 | 0,000273 | 0,000255 |
| 1 | 0,000273 | 0,000176 |
| 2 | 0,000196 | 0,000080 |
| 3 | 0,000093 | 0,000034 |
| 4 | 0,000044 | 0,000019 |
| 5 | 0,000034 | 0,000025 |
| 6 | 0,000041 | 0,000038 |
| 7 | 0,000053 | 0,000052 |
| 8 | 0,000065 | 0,000065 |
| 9 | 0,000073 | 0,000076 |
| 10 | 0,000078 | 0,000083 |
qx (Männer) bzw. qy (Frauen) bezeichnen die Sterbewahrscheinlichkeit eines bestimmten Alters. Erkennbar ist, dass Frauen eine im Vergleich niedrigere Sterblichkeit aufweisen. Im o. g. Beispiel bedeutet dies, dass ein neugeborener Junge eine Todeswahrscheinlichkeit von 0,000273% im Geburtsjahr 0 hat. Die Werte summieren sich auf, d. h. die kumulierte Sterbewahrscheinlichkeit steigt. Man kann es auch positiv formulieren, denn die Überlebenswahrscheinlichkeit px kann auch berechnet werden: px = 1 – qx4
Ändert aber nichts am Ergebnis: Irgendwann sind alle tot! Selbst wenn der Einzelne länger lebt, wird das im Durchschnitt durch jene ausgeglichen, welche früher gestorben sind. Theoretisch.
Wird ein PKV-Tarif geschlossen, kann man theoretisch sein statistisches Ende (=keine Versicherten) berechnen. Dies hat aber keine direkte Auswirkung auf den Preis, denn das Älterwerden ist bereits durch die Ausscheideordnung sowie die notwendige Vorsorge berücksichtigt! Die Gelder werden im Kollektiv weitervererbt und ob alle Versicherten im Durchschnitt länger leben als antizipiert und das Ersparte daher nicht genügt, kann niemand vorhersagen, da niemand eine Glaskugel hat.
Historischer Grund des Mythos Tarifschließung
Teilweise ist auch von Vergreisung die Rede, wobei der Name irrelevant ist. Fakt ist, dass es PKVU gab und gibt, welche schlecht strukturierte Bestände hatten bzw. haben, welche nicht wettbewerbsfähig waren. Kurzerhand wurden oder werden diese schlechten Bestände geschlossen sowie ein Paralleltarif aufgelegt, der eine konkurrenzfähige Niedrigprämie aufwies, weil er keine Altlasten hatte. Dieses Vorgehen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern hätte Bestandskunden ohne Wechseloption in teuren Kollektiven festnageln können. Als Folge hat die Regierung die Tarifwechselrechte eingeführt.5
Diese einstigen Problem-Kollektive können sich jedoch wandeln. Es gibt sehr stabile geschlossene Kollektive, die beitragsstabiler sind, gerade weil keine Neuen mehr in eine gute Gruppe hineinkommen und die Altrisiken verstorben sind. Für Tarifwechsler nach §204 VVG sind diese Tarife daher höchst interessant, denn die Versichertenstruktur ist Außenstehenden unbekannt. Im Rahmen der Tarifanfrage kann es dazu führen, dass für einen besseren Schutz (z. B. weniger Selbstbeteiligung) eine niedrigere Prämie verlangt wird!
Angemerkt sei, dass das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ein maßgeblicher Treiber künftiger Beitragsanpassungen sein werden, denn beim Wechsel werden alle erworbenen Rechte sowie die meisten Alterungsrückstellungen mitgenommen,6 statt sie – wie beim normalen Ausscheiden (auch StornoGKV genannt) – dem Kollektiv zu vererben. Das verzerrt die Annahmen der Ausscheideordnungen, speziell bei langlaufenden, älteren Tarifen. Durch Lösung des eigenen Problems wird der Versicherte zum Problem für das Kollektiv.
Auch die Mitgabe des Übertragungswerts beim PKV-Wechsel beschleunigt die Beitragsanpassungen, denn eine rückwirkende Erhöhung der Prämien ist nicht möglich, weshalb etwaige Fehlbeiträge (für den unplanmäßigen Zugang eines alten Versicherten) über höhere Beitragsanpassungen finanziert werden müssen.7
Quellenangaben
- §8 IV S. 2ff KVAV – Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
- §315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html#:~:text=%C2%A7%20315%20Bestimmung%20der%20Leistung,Erkl%C3%A4rung%20gegen%C3%BCber%20dem%20anderen%20Teil.
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-19 Versicherungs-Magazin – Ausscheideordnung https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/ausscheideordnung-1985596.html
- 2019-11-05 Destatis Sterbetafel 2016/2018 – S. 6 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Publikationen/Downloads-Sterbefaelle/periodensterbetafel-erlaeuterung-5126203187004.pdf?__blob=publicationFile
- 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 315
- §146 I 4 VAG Substitutive Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/146.html
- 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 338

