Diese Studien haben so viel Wert, wie das Papier, auf dem die PDFs „gedruckt“ werden, nahezu null. Diverse Kritiken sind hier anwendbar, unter anderem das Kennzahlen-Voodoo.
So veröffentlicht z. B. das Analysehaus Morgen & Morgen GmbH das M&M Rating PKV Beitragsstabilität,1 welches eine Sternesystem für PKV-Tarife vergibt, dass deren Beitragsstabilität suggerieren soll. Wird die dazugehörige Ratingdokumentation2 gelesen, offenbaren sich die schweren fachlichen Fehler:
Unter 3.1 werden die untersuchten Tarife genannt, welches nur die Neugeschäftsbeiträge der Altersklassen 21-50 Jahren in den Nicht-Beihilfe-Tarifen der letzten fünf Jahre umfasst. Aber mehr als die Hälfte der PKV-Versicherten sind Beihilfe-Empfänger.3 Suggeriert wird Beitragsstabilität obwohl nur Neugeschäftsprämien für kurze Zeiträume verglichen werden.
Unter 3.2.2. wird von Effektivbeiträgen gesprochen. Dabei wird von M&M die Selbstbeteiligung anteilig auf den Monat umgelegt. Das ist mathematisch falsch sowie das Ergebnis verzerrend, zumal die Auswirkungen des Selbstbehalts mittel- bis langfristig die stärksten Auswirkungen haben. Vergleichen Sie dazu die Informationen zu Selektionseffekt, Wartezeiteffekt etc.
Unter 3.3 wird das arithmetische Mittel berechnet, obwohl das geometrische Mittel angebracht wäre. Wie aus +1% und +9% eine durchschnittliche Steigerung von +5% möglich sein soll, kann jeder Siebtklässler widerlegen, der gerade Prozentrechnung gelernt hat. Belegte Aussagen, warum eine lineare Beitragssteigerung besser sein soll als eine Treppenfunktion gibt es von den Studienherausgebern nicht. Pauschal gibt es keine, auch wenn einige persönlich lieber gleichbleibende lineare Steigerungen als persönliche Präferenz haben.
Unter 3.4 müssen die Studienherausgeber zugeben, dass die Studie für den Bestand nicht werthaltig ist. Dort heißt es:
Unter 3.1 werden die untersuchten Tarife genannt, welches nur die Neugeschäftsbeiträge der Altersklassen 21-50 Jahren in den Nicht-Beihilfe-Tarifen der letzten fünf Jahre umfasst. Aber mehr als die Hälfte der PKV-Versicherten sind Beihilfe-Empfänger.3 Suggeriert wird Beitragsstabilität obwohl nur Neugeschäftsprämien für kurze Zeiträume verglichen werden.
Unter 3.2.2. wird von Effektivbeiträgen gesprochen. Dabei wird von M&M die Selbstbeteiligung anteilig auf den Monat umgelegt. Das ist mathematisch falsch sowie das Ergebnis verzerrend, zumal die Auswirkungen des Selbstbehalts mittel- bis langfristig die stärksten Auswirkungen haben. Vergleichen Sie dazu die Informationen zu Selektionseffekt, Wartezeiteffekt etc.
Unter 3.3 wird das arithmetische Mittel berechnet, obwohl das geometrische Mittel angebracht wäre. Wie aus +1% und +9% eine durchschnittliche Steigerung von +5% möglich sein soll, kann jeder Siebtklässler widerlegen, der gerade Prozentrechnung gelernt hat. Belegte Aussagen, warum eine lineare Beitragssteigerung besser sein soll als eine Treppenfunktion gibt es von den Studienherausgebern nicht. Pauschal gibt es keine, auch wenn einige persönlich lieber gleichbleibende lineare Steigerungen als persönliche Präferenz haben.
Unter 3.4 müssen die Studienherausgeber zugeben, dass die Studie für den Bestand nicht werthaltig ist. Dort heißt es:
„Auf der anderen Seite wird bei der Anpassung natürlich die bisherige Altersrückstellung berücksichtigt, die zu einer Ermäßigung des Beitrags führt. Insofern kann für einen x-jährigen Bestandskunden keine pauschale Aussage oder prozentuale Steigerungen angegeben werden, da diese entscheidend von der bisherigen Altersrückstellung abhängt.“
Zwei Absätze später wird versucht dieses Problem durch eine nicht belegte Aussage zu revidieren. Unter 4.0 heißt es wörtlich:
Zwei Absätze später wird versucht dieses Problem durch eine nicht belegte Aussage zu revidieren. Unter 4.0 heißt es wörtlich:
„Natürlich lässt sich aus der Vergangenheit nicht ohne weiteres in die Zukunft extrapolieren, dennoch liegt ein relevanter Indikator für dieses wichtige Thema im Rahmen der PKV vor.“
Beweise für diese Thesen werden nicht erbracht. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen. Nirgends werden konkrete Aussagen getätigt, sondern nur juristische Weichzeichner wie „Indikator“, „Hinweis“, „Orientierungshilfe“ etc. Aber die Studie ist mächtig wichtiger Indikator. Leider wird offengelassen für was!
Dass der Anbieter versucht, einen unerlaubten Weiterverwertungsvorbehalt auf der Homepage zu „vereinbaren“, passt ins Bild.
Etwaige Aussagen zum Bestand werden vom Studienherausgeber relativiert, denn kein Vermittler oder Analysehaus bekommt die notwendigen Daten, um die Bestände bewerten zu können. Zur Bewertung wären u. a. die u. g. Daten notwendig:
Aktuarielle Unterlagen LV (Präfix AULV)
Auslösende Faktoren (Präfix AF)
Anlagen Solvabilitätsnachweis bzw. Eigenmittel B (Präfix ASEB)
Auslösende Faktoren (Präfix AF)
Erwerb von Beteiligungen und Anlagen bei verbundenen Unternehmen (Präfix BAVU)
Krawatte (Präfix KR)
Prognoserechnung (Präfix SR/SZ)
Rechnungszins KV (Präfix AUZ)
Sicherungsvermögensverzeichnis (Präfix SVV)
Sonderabfragen KV (Präfix SAKVU)
Tarifmitteilungen Lebensversicherung, UPR (Präfix TMLV)
Technische Berechnungsgrundlagen (Präfix TB) etc. pp.
Aktuarielle Unterlagen LV (Präfix AULV)
Auslösende Faktoren (Präfix AF)
Anlagen Solvabilitätsnachweis bzw. Eigenmittel B (Präfix ASEB)
Auslösende Faktoren (Präfix AF)
Erwerb von Beteiligungen und Anlagen bei verbundenen Unternehmen (Präfix BAVU)
Krawatte (Präfix KR)
Prognoserechnung (Präfix SR/SZ)
Rechnungszins KV (Präfix AUZ)
Sicherungsvermögensverzeichnis (Präfix SVV)
Sonderabfragen KV (Präfix SAKVU)
Tarifmitteilungen Lebensversicherung, UPR (Präfix TMLV)
Technische Berechnungsgrundlagen (Präfix TB) etc. pp.
Völlig abwegig, dass Vermittler diese Werte bekommen UND fehlerfrei interpretieren können. Zudem stehen alle Werte unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die BaFin im MVP-Portal.
Grafik 148 – BaFin MVP-Portal Auszug Genehmigung Fachverfahren KV4
Selbst im Rahmen von Klagen für vermeintlich ungerechtfertigte Beitragsanpassungen hat der BGH in einer Reihe von Urteilen den Auskunftsanspruch der Kläger verneint, da es sich um Betriebsgeheimnisse der PKVUs handelt. Lediglich der gerichtlich bestellte Sachverständige bekam eine Einsichtnahme; vor Ort beim BGH, ohne Erlaubnis Kopien anzufertigen sowie nur unter Aufsicht. Aus Platzgründen werden die Urteile ohne Verlinkung erwähnt.5
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-07-08 Morgen & Morgen GmbH M&M Rating PKV Beitragsstabilität https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/pkv-beitragsstabilitaet
- 2021-07 Morgen & Morgen GmbH – M&M Rating PKV Beitragsstabilität Ratingdokumentation https://a.storyblok.com/f/119468/x/3fd721efe3/mm_ratingdokumentation_pkvbeitragsstabilitat_062021.pdf
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-07-08 PKV-Verband – PKV Zahlenportal https://www.pkv-zahlenportal.de/werte/2010/2020/12
- 2024-05-13 BaFin – Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht – S. 1-2, 10, 16
- 2020-10-14 BGH – Az. IV ZB 4/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 27/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 28/20; 2021-10-10 BGH – Az. IV ZB 29/20; 2021-10-11 BGH – Az. IV ZB 40/20

