Mythos Beitragserhöhung durch Zinssenkung

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Oft wird vom Garantiezins gesprochen, korrekt ist aber Höchstrechnungszins, der maximal 3,5% betragen darf.1 Zwar wird dieser für die interne Kalkulation verwendet, doch ist es nur ein Teil der Kalkulation: Das Stichwort heißt Überzins,2 denn davon bekommt der Versicherte mindestens 90% gutgeschrieben. Wichtiger als der kalkulatorische Höchstrechnungszins sind die real erzielten Zinsgewinne, die durch den Überzins dem Versicherten zugutekommen.

Es stimmt insofern, dass ein niedrigerer Rechnungszins eine Beitragserhöhung begründen würde, aber solange die Versicherung Zinsen erwirtschaftet, die über dem Rechnungszins liegen, ist die Auswirkung in der Praxis gering. Auch das hängt vom Ausgangsniveau ab. Als 2012 die Empfehlung der DAV war von 3,5% auf 2,75% Höchstrechnungszins zu senken, hätte es kaum Auswirkungen gegeben, da fast alle Versicherungen ohnehin mehr als den Höchstrechnungszins erwirtschaftet haben.3 Bereits im Jahr 2017 lag jede PKV mit den Zinsen unter dem maximalen Höchstrechnungszins von 3,5%, weshalb einige Gesellschaften weitere Anpassungen vornehmen mussten.4 Mussten, weil im sog. AUZ-Verfahren jährlich eine vereinfachte Modellrechnung an die BaFin geliefert wird, welche ohne Zinserträge und Kapitalanlage erfolgt. Liegt dieser Wert unter dem aktuell verwendeten Rechnungszins, muss die PKV diesen senken.5 Ironisch ist, dass die Richtlinie der DAV zum AUZ-Verfahren nur eine berufsständige Norm ist, jedoch kein Gesetz. Dennoch wird es von der BaFin so akzeptiert.6 Im Umkehrschluss bedeutet eine Zinserhöhung nicht automatisch eine Beitragssenkung, weil steigende Kosten diesen Effekt überlagern könnten.7

Diese Mythen um Zinssenkungen wurden von Verkäufern genutzt, um mit Angst & Sargdeckelklappern den Vertrieb von PKV zu beschleunigen. Auch etablierte Medien haben durch tendenziöse ­Berichterstattung das Problem verschärft, anstatt für Klarheit zu sorgen.8 Das gilt leider auch für aktuelle Diskussionen, wo überzogene Beitragssteigerungen prophezeit werden.9

Korrekt ist, dass die Entwicklung absehbar war und die Deutsche Aktuar Vereinigung schon lange Vorkehrungen getroffen hat, um eine Beitragsexplosion zu verhindern. Es lässt sich ableiten, dass 25 Basispunkte beim Höchstrechnungszins nur 2% Auswirkung auf eine Vollversicherung haben.10 Von einer Explosion kann keine Rede sein.

Wird der Rechnungszins gesenkt, werden mehr Alterungsrückstellungen aufgebaut, um das gleiche Risiko abzusichern.11 Es bedeutet es im Umkehrschluss, dass bei Erhöhung des Zinsniveaus automatisch mehr Beitragssenkungen folgen, da weniger Alterungsrückstellungen gebraucht würden als zu dem Zeitpunkt schon aufgebaut. Bei Normalisierung des Zinsniveaus hat dies automatische Beitragssenkungen für alle im Niedrigzins ansparenden Versicherten zur Folge.

Aus fachlicher Sicht ist die Senkung des Höchstrechnungszinses sinnvoll, weil den Billigtarifen damit der Nährboden entzogen wird und gleichzeitig alle Tarife mehr Alterungsrückstellungen bilden müssen.

Außerdem ist stückweise das gesamte Preisniveau gestiegen, welches aus Wettbewerbsgründen mit zu niedrigen Einstiegspreisen bemessen war.

Eine Obergrenze ist sinnvoll, denn ein zu hoher Rechnungszins könnte zu einem missbräuchlichen Preiswettkampf führen, weil dadurch niedrige Prämien darstellbar sind, die bei Nichterwirtschaftung der Zinsen überproportional stark angepasst werden müssten.12

Quellenangaben

  1. §4 KalV Rechnungszins – http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__4.html
  2. §19 KalV Ermittlung des Überzinses http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__19.html
  3. 2012-12-17 Assekuranz Info-Portal – KVpro.de: Absenkung des Höchstrechnungszins in der PKV von 3,5 auf 2,75 Prozent: Auswirkungen für die Versicherten?
  4. 2018 – ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH https://www.assekurata.de/newsletter-artikel/newsletter-65-2018/die-pkv-in-der-zinsfalle/
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-01 Versicherungs-Magazin – Aktuarieller Unternehmenszins https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/aktuarieller-unternehmenszins-1985563.html
  6. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 174
  7. 2024-07-14 PKV-Verband e.V. – Wie sich der Leitzins auf die PKV-Beiträge auswirkt https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/wie-sich-die-zinswende-auf-die-pkv-beitraege-auswirkt
  8. 2013-05-08 Handelsblatt.com – Privater Schutz? Bloß schnell weg! https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/krankenversicherung-privater-schutz-bloss-schnell-weg/8180430-all.html
  9. 2018-10-25 Versicherungs-Magazin – PKV: Hoher Druck durch niedrige Zinsen https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/pkv-hoher-druck-durch-niedrige-zinsen-2226678.html
  10. 2019-01-07 DAV – Rechnungszins in der PKV – S. 1
  11. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 211-215
  12. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 39

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Walter Benda

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