Völlig egal wie gut der Vertrag ist oder wie viel Sie zahlen, Ihr Krankenversicherungsvertrag muss die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung erfüllen.
Wenn Sie eine sehr billige (nicht günstige) Auslands(reise)versicherung haben, z. B. via Care Concept,1 BDAE,2 Mawista3, Dr. Walter4 etc., liegt es daran, dass keine dieser „günstigen“ Auslandsversicherungen die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung in Deutschland erfüllt.
Selbst wenn es einige Monate gutgehen sollte, erhalten Sie spätestens bei der Anschlussversicherung schwere Probleme oder wenn ein Nachweis gefordert wird, beispielsweise von der Universität, dem Arbeitgeber, einem Amt etc. Gleiches gilt für die Europäischen Krankenversicherungen (EUKV), die nicht mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) zu verwechseln ist,5 die ebenfalls nicht die Pflicht zur substitutiven KV erfüllen.6
Das „günstiger“ ist zudem relativ zu sehen, da keine Ansparleistung für später erbracht wird, die Verträge begrenzte Laufzeiten haben und die Versicherung oft ein Kündigungsrecht hat.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 Care Concept AG – Impressum https://www.care-concept.de/wir_ueber_uns/impressum.htm
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 BDAE GmbH – Impressum https://www.bdae.com/impressum
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 MAWISTA GmbH – Impressum https://www.mawista.com/impressum/
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-09-30 Dr-Walter GmbH https://www.dr-walter.com/impressum.html
- 2011-11 Europäische Kommission – Die Europäische Krankenversicherungskarte – Regulations (EC) No 883/2004 & No 987/2009 – N – Necessary care https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
- 2021-07-23 Wikipedia.de – Europäische Krankenversicherung https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Krankenversicherung

