Es ist das gleiche Scheinargument wie bei der Tarifschließung!
Tarife werden nicht teurer, weil die Versicherten älter werden. Erhöhte Leistungsausgaben sind eingepreist. Es sind zusätzlich beitragsmildernde Zuschläge im Tarifbeitrag eingerechnet. Diese sind auch nötig, denn der Gesetzgeber verhindert beitragsproportionale Beitragszuschläge,1 d. h. Ältere dürfen nicht strenger zur Kasse gebeten werden, weshalb die PKV frühzeitig vorsorgen muss. Hätte sie dies versäumt, müsste sie die fehlenden Beiträge aus Eigenmitteln zahlen.
Mehrheitlich wird davon ausgegangen, dass es keine Personenzugänge in der Grundgesamtheit gibt, nur Stornos, also Abgang durch Tod oder PKV-Austritt bzw. -Wechsel.2 Dies lässt sich auch an den Sterbetafeln ablesen, die nur sinken Bestandszahlen kennen.
Böse Zungen könnten nun behaupten: Ein PKV-Alchemist könnte indes versucht zu sein eine zumindest temporär steigende Grundgesamtheit zu unterstellen, um länger günstige Einstiegsprämien zu ermöglichen. Mit Hinweis auf die Haftung des PKVU bei fehlerhafter Kalkulationsannahme, der leichten Widerlegbarkeit dieser Grundannahme und den deutlich einfacheren Möglichkeiten die Prämie „wettbewerbsfähig“ zu machen, kann dies als Geschwätz abgetan werden. Ein Kfz-Betrüger würde auch keinen Unfall produzieren (Personenzuwachs), sich dann zwei Flaschen Vodka einflößen (nachweisbare Feststellung Fehlkalkulation), um damit einen Betrug zu begehen (zu niedrige wettbewerbsfähige Prämie), wenn es wesentlich raffiniertere Methoden gibt. Dabei ist davon auszugehen, dass ein doppelt studierter Aktuar wesentlich mehr zu verlieren hat als der durchschnittliche Kfz-Betrüger.
Quellenangaben
- §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 77

