Ja! Vereinzelt bieten Tarife eine Beitragsfreiheit bzw. Ersatzleistungen (z. B. ein Vielfaches des versicherten Krankentagegeldes) nach einer Entbindung an, oft geknüpft an Vertragslaufzeiten bestimmter Tarife sowie Elterngeld oÄ.
Es ist ein netter Nebeneffekt, wenn Sie zufällig den Vorzug der Beitragsfreiheit nach Entbindung haben; gemessen an der Prämie auf Lebenszeit ist es idR vernachlässigbar.
Gleiches gilt für etwaige Einmalzahlungen im Zusammenhang mit der Geburt oder für die Entbindung. Nicht prozentuale Erstattungen (sog. Sublimits) führen zu einer schleichenden Entwertung über die Vertragslaufzeit, weshalb Angaben wie X-Monatsbeiträge zu bevorzugen sind.

