Muss der Beitrag nach der Entbindung weitergezahlt werden?

Muss der Beitrag nach der Entbindung weitergezahlt werden?

Inhaltsverzeichnis

Ja! Vereinzelt bieten Tarife eine Beitragsfreiheit bzw. Ersatzleistungen (z. B. ein Vielfaches des versicherten Krankentagegeldes) nach einer Entbindung an, oft geknüpft an Vertragslaufzeiten bestimmter Tarife sowie Elterngeld oÄ.

Es ist ein netter Nebeneffekt, wenn Sie zufällig den Vorzug der Beitragsfreiheit nach Entbindung haben; gemessen an der Prämie auf Lebenszeit ist es idR vernachlässigbar.

Gleiches gilt für etwaige Einmalzahlungen im Zusammenhang mit der Geburt oder für die Entbindung. Nicht prozentuale Erstattungen (sog. Sublimits) führen zu einer schleichenden Entwertung über die Vertragslaufzeit, weshalb Angaben wie X-Monatsbeiträge zu bevorzugen sind.

Quellenangaben

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

Nach oben scrollen