Kündigung PKV

Inhaltsverzeichnis

Ein Wechsel der Versicherung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, was oft das Kalenderjahr ist. Das Kalenderjahr geht vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.

Das Versicherungsjahr von Stichtag zu Stichtag, beispielsweise vom 02.06.2017 bis zum 02.06.2018.

Ein Wechsel ist mit Nachteilen verbunden.

Bedingte PKV-Kündigung

Achtung: Die Kündigung einer PKV kann nur risikoarm erfolgen, wenn Sie aufschiebende und auflösende Bedingung1 kombinieren. Das PKVU muss eine bedingte Gesamtkündigung erkennen können! Kann sie das nicht, könnte bei ausbleibendem Folgeversicherungsnachweis eine Teil-Kündigung interpretiert werden, was Sie dem Risiko aussetzen würde, dass ein PKVU ihnen nur den substitutiven Grundschutz im ambulanten und stationären Bereich gewährt, Zusatzbausteine aber streichen könnte. Dies verstößt jedoch gegen den strengen Gesetzeswortlauf, denn die Gsamt-Kündigung würde auch als Gesamt-Kündigung unwirksam.2 Z. B. den Zahnversicherungsschutz, der nicht Teil der Pflichtversicherung ist.3 Daraus folgt theoretisch, dass ein Kompakttarif weniger Kündigungsrisiko hat als ein Modultarif, wo jeder Baustein einzeln abschließbar ist.

Da eine Kündigung kein Abschluss ist, gilt sie grundlegend nicht als bedingungsfeindlich, d. h. die o. g. Bedingungen können grundsätzlich kombiniert werden, weil keine Vorschrift es verbietet.4 Wohl aber zwei Hinweise aus der Praxis:

  1. Schreiben Sie nicht „vorsorgliche“ Kündigung, denn ein Recht auf Kündigungsrücknahme existiert nicht und Sie schaffen so unnötige Interpretationsspielräume.

  2. Höchstrichterliche Rechtsprechung zur o. g. bedingten Kündigung existieren noch nicht, daher ist es zzt. „nur“ gelebte Praxis, was nicht ausschließt, dass sich diese ändert.

Schreiben Sie nicht „vorsorgliche“ Kündigung, denn ein Recht auf Kündigungsrücknahme existiert nicht und Sie schaffen so unnötige Interpretationsspielräume.

Höchstrichterliche Rechtsprechung zur o. g. bedingten Kündigung existieren noch nicht, daher ist es zzt. „nur“ gelebte Praxis, was nicht ausschließt, dass sich diese ändert.

Eine bedingte Kündigung, deren Gültigkeit an den Abschluss eines Neuvertrags geknüpft ist, kann ungültig werden, wenn der Neuvertrag rückabgewickelt wird, z. B. wg. einer VVA. Bislang wurde dieser Sachverhalt „nur“ für die Lebensversicherung von Gerichten beurteilt,5 doch sieht der Autor Chancen, dass dies mindestens im Rahmen der o. g. Ausspannungsrichtlinien möglich ist, ggf. sogar darüber hinaus. Doch mehr als den Grundversicherungsschutz sollten Sie in so einem Fall nicht erwarten, zumal der Gesetzgeber für ähnliche Fälle den Basistarif geschaffen hat.

Achtung: Sollte die PKV einen konkreten Kündigungstermin (auch durch Altersablauf eines Bausteins) bestätigen und Sie widersprechen dem nicht, gilt dieser!

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass durch anschließend etwaige fortlaufende Abbuchungen die Kündigung der PKV vollumfänglich zurückgenommen wurde; die PKV könnte vergessen haben die Kündigung im System korrekt einzutragen. Da es von den äußeren Umständen abhängt, die im Einzelfall zu prüfen sind, sollten Sie sich nicht auf solche Fehler verlassen. Bekundet die PKV keinen Fortführungswillen, gilt dass fortgeführte Abbuchung keine automatische Vertragsfortführung sind.6 Es bestünde höchstens für die substitutiven Bausteine eine Fortführungspflicht!

PKV-Wechseltipp: Vorschaltanwartschaft zum Vorjahres-Ende

Spar-Tipp für Wechsler: Wenn die Kündigung zum 01.01. eines Jahres erfolgt, dann schließen Sie den neuen Vertrag als große Anwartschaft – auch Vorschaltanwartschaft genannt – bereits zum 01.12. des Vorjahres ab. Sollte das nicht gehen, schließen Sie dennoch zum 01.12. ab, denn fast immer rechnet sich der einmalige Beitrag durch die langfristig leicht niedrigere Prämie, die sich durch den früheren Versicherungsbeginn mit technisch niedrigerem Eintrittsalter begründet. Vereinfacht: Zahlen Sie beispielsweise einmal die Anwartschaft für Dezember iHv z. B. 400€ und profitieren Sie lebenslang von einer Ermäßigung von 5€. Oft sind die Zahlen wirtschaftlicher als dieses fiktive Beispiel.

Nachteile bei einem PKV-Wechsel

Es gibt Nachteile bei einem PKV-Wechsel: Eine neue Versicherung kann Sie ablehnen, da eine Gesundheits- und/ oder Bonitätsprüfung vorausgesetzt werden darf. Durch das dann höhere Eintrittsalter würden Sie höhere Beiträge zahlen. Die Alterungsrückstellungen sind höchstens teilweise portabel („neue Welt“), teils aber sind sie ein nicht portabler Totalverlust („alte Welt“), was für Verträge mit Beginn vor dem 01.01.2009 gilt („alte Welt“). Eine etwaige Übertragung erfolgt maximal in Höhe der Rückstellungen des Basistarifs zzgl. des GZ.7

Verbindliche Berechnungen für den Übertragungswert sowie dessen Auswirkungen können nur von der jeweiligen Gesellschaft durchgeführt werden. Die Anrechnung würde nach einem Wechsel stattfinden. Der Wert bei Übertragung ist regelmäßig gering, womit die Portabilität regelmäßig eben nicht das Problem löst, dass man sich ein Leben lang bindet.8 Ein Wettbewerb fand nur um Neukunden statt.9 Den Wechsel-Umstand über den Basistarif haben die Versicherungen bewusst in Ihrer Kalkulation erzwungen, um auch künftig einen Wechselwettbewerb zu unterbinden. Mit anderen Modellen wäre freier Wechselwettbewerb möglich.10 Dies ist zusätzlich daran zu erkennen, dass die Versicherungswirtschaft sog. Wettbewerbsrichtlinien erlassen hat, welche die Ausspannung von Krankenversicherungsverträgen verhindern sollen.11 Leider begründen diese Richtlinien keinen einklagbaren Rechtsanspruch, sie gelten nur als gute Sitte.

Daher kommt es in der Praxis regelmäßig zu Falschberatungen, wobei Gerichte den erhöhten Aufklärungsbedarf eines PKV-Wechsels thematisieren, spz. bzgl. der Nachteile.12 Auch der Bund warnt vor PKV-Kündigungen, die regelmäßig Schadensersatzansprüche auslösen.13

Sonderkündigung wegen Beitragsanpassung (BAP)

Im Falle einer Beitragsanpassung, können Sie binnen zwei Monaten nach Zugang des Schreibens außerordentlich kündigen, wobei der Kündigungszeitpunkt der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung ist.14 Ab dem Moment der Kündigung, haben Sie zwei Monate Zeit, um den Folgenversicherungsnachweis zu erbringen, also ein Nachweis, dass Sie eine andere substitutive Krankenversicherung besitzen.

Kein Sonderkündigungsrecht haben Sie bei einer BAP der Pflegepflichtversicherung, die regelmäßig analog zur sozialen Pflegepflichtversicherung angepasst wird, beispielsweise im Jahr 2021 durch erhöhte Corona-Ausgaben.15

Achten Sie auch darauf, dass es getarnte BAPs gibt. Sie hätten eigentlich eine BAP, diese wurde aber hinter einem einmaligen Gutschein, einer Gutschrift oÄ versteckt, womit Sie diese erst im Folgejahr bemerken aber zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits hätten handeln müssen!

Grafik 308 – Kündigungsfristen bei Sonderkündigung aufgrund von BAP

Denken Sie daran, dass eine Kündigung ohne fristgerechten Folgeversicherungsnachweis ungültig ist!16 Sie tragen die Verantwortung, den Zugang beweisen zu müssen. Nutzen Sie daher Faxberichte, Einwurfeinschreiben oder bitten Sie – sofern genug Zeit ist – um Bestätigung des Empfängers. Ein Auto-Responder für eine E-mail genügt theoretisch nicht, denn Sie müssen prüfen, ob etwaige Anhänge (z. B. die Kündigung mit Ihrer Unterschrift) auch bestätigt sind. Dies gilt selbst für Anwälte im beA-System.17 Die Gegenbeweisführung ist möglich, jedoch unnötig umständlich. Nur weil vereinzelte Gerichte den verspäteten oder fehlenden Folgeversicherungsnachweis als nachrangig oder gar schikanös betrachten, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass Sie ohne durchkommen.18 Liefern Sie zeitnah den Nachweis! Setzen Sie daher eine Frist, binnen derer die Antwort zu erfolgen hat!

PKV-Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten

Die ordentlichen Kündigungsfristen der PKV sind uneinheitlich und nur von den konkreten Tarifbedingungen abhängig. Vorbehaltlich einer Mindestversicherungsdauer beträgt sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahrs.19

Die Laufzeit ist grundsätzlich unbefristet,20 eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren aber üblich.Die anhängige Liste darf deshalb nur als Orientierung gesehen werden ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Einige Gesellschaften berechnen Rumpfjahre abweichend.

Versicherung Versicherungsjahr Kündigungsfrist Mindestlaufzeit
Allianz Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Alte Oldenburger Versicherungsjahr 3 Monate 2 Jahre
ARAG Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
AXA Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Barmenia Versicherungsjahr 3 Monate 2 Jahre
BBKK Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Central (Generali) Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Concordia Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Continentale Versicherungsjahr 3 Monate 1 Jahr
DBV (AXA) Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Debeka Versicherungsjahr 3 Monate 1 Jahr
Deutscher Ring (Signal Iduna) Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
DEVK Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
DKV Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Hallesche Versicherungsjahr 3 Monate 2 Jahre
HanseMerkur Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
HUK-Coburg Kalenderjahr 3 Monate 1 Jahr
Inter Versicherungsjahr 3 Monate 1 Jahr
LKH Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
LVM Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Mannheimer Kalenderjahr 3 Monate 1 Jahr
Münchener Verein Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Nürnberger Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Ottonova Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
PAX Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
Provinzial Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
R+V Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
SDK Unterschiedlich 3 Monate 2 Jahre
Signal Iduna Versicherungsjahr 3 Monate 2 Jahre
UKV Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre
uniVersa Versicherungsjahr 3 Monate 2 Jahre
Württembergische Kalenderjahr 3 Monate 2 Jahre


Musterkündigung Private Krankenversicherung V20250309

Kündigen Sie Ihre PKV erst nach Annahme einer neuen PKV und vereinbaren Sie die unveränderte Vertragsfortführung bei ausbleibender Folgeversicherung! Es gibt kein Recht auf Kündigungsrücknahme!

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_____________________________________________ (Absender) Ort, Datum

______________________________ (Empfänger)

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Empfänger Kontaktdaten

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_________________________________

Versichertennummer: _________________________________

Mitgliedsnummer: _________________________________ (optional)

Kündigung meiner Kranken- & Pflegepflichtversicherung zum _________________, hilfsweise asap

Fristgerechte Kündigung (drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs, ggf. abweichend zu Kalenderjahr)

Außerordentliche Kündigung wg. Beitragsanpassung (außer Pflegepflichtversicherung)

Außerordentliche Kündigung wg. Eintritt der GKV-Pflichtversicherung (z. B. Arbeitnehmer < JAEG)

Außerordentliche Kündigung wg. Wegfall Versicherbarkeit (z. B. Auslands-Abmeldung, PKV-Abschluss etc.)

Fristgerechte Kündigung (drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahrs, ggf. abweichend zu Kalenderjahr)

Außerordentliche Kündigung wg. Beitragsanpassung (außer Pflegepflichtversicherung)

Außerordentliche Kündigung wg. Eintritt der GKV-Pflichtversicherung (z. B. Arbeitnehmer < JAEG)

Außerordentliche Kündigung wg. Wegfall Versicherbarkeit (z. B. Auslands-Abmeldung, PKV-Abschluss etc.)

Nachweise für die (außerordentliche) Kündigung Nachzureichen, falls fehlend!

bei PKV: Folgeversicherungsnachweis anbei

bei GKV: Nachweis Pflichtversicherung, z. B. Krankenkassen-Mitgliedschaft

Wegfall KV-Versicherungspflicht: bspw. Auslands-Abmeldung

bei PKV: Folgeversicherungsnachweis anbei

bei GKV: Nachweis Pflichtversicherung, z. B. Krankenkassen-Mitgliedschaft

Wegfall KV-Versicherungspflicht: bspw. Auslands-Abmeldung

Zu kündigende Tarife:

Komplettkündigung: Private Krankenvollversicherung

inkl. oder exkl. Pflegepflichtversicherung

inkl. aller nicht substitutiven Zusatztarife

inkl. Auslandsreisekrankenversicherung (ggf. eigene Vertragsnummer)

Komplettkündigung: Private Krankenvollversicherung

inkl. oder exkl. Pflegepflichtversicherung

inkl. aller nicht substitutiven Zusatztarife

inkl. Auslandsreisekrankenversicherung (ggf. eigene Vertragsnummer)

oder

Teilkündigung: Nur diese Tarife: _________________, _________________, _________________

Anwartschaftsversicherungen/Optionstarife

Angebote für eine kleine sowie große Anwartschaft, hilfsweise Optionstarife, sind erwünscht

Angebote für eine kleine sowie große Anwartschaft, hilfsweise Optionstarife, sind nicht erwünscht

Angebote für eine kleine sowie große Anwartschaft, hilfsweise Optionstarife, sind erwünscht

Angebote für eine kleine sowie große Anwartschaft, hilfsweise Optionstarife, sind nicht erwünscht

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen PKV-Vertrag mit Ihnen kündige ich zum o. g. Datum, hilfsweise asap. Bitte senden Sie mir innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung zu. Bitte nennen Sie mir auch die Höhe eines etwaigen Übertragungswerts und erstellen Sie eine Übertragungswertbescheinigung.

Mir ist bewusst, dass ohne Vorlage eines Folgeversicherungsnachweises binnen zwei Monaten diese Kündigung automatisch unwirksam wird und meine bisherige Versicherung bei Ihnen unverändert fortbestehen bleibt. Eine Teilkündigung, welche nur die subs. KV erhält, ist explizit nicht mein Interesse.

Für die bisherige Betreuung danke ich, bitte Sie aber von Rückwerbeversuchen oÄ Abstand zu nehmen. Werbemaßnahmen untersage ich per sofort.

Ihnen sowie Ihren Kooperationspartnern entziehe ich die Kontakterlaubnis mit Hinweis auf das UWG zum Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen

Liste der PKV per Stand 2025-03-09

Bitte beachten Sie, dass die rot markierten PKV nur der Vollständigkeit halber gelistet sind, jedoch mittlerweile einem anderen Mutterkonzern gehören.

Die Fusion der Barmenia und Gothaer zum Januar 2027 ist ebenfalls noch nicht berücksichtigt.

PKV Straße PLZ & Ort Telefon Fax E-Mail Internetseite
Allianz Private Krankenversicherungs-AG Königinstraße 28 80802 München 089 38000 089 38009369 info@allianz.de www.allianz.de
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG Alte-Oldenburger-Platz 1 49377 Vechta 04441 9050 04441 905500 info@alte-oldenburger.de www.alte-oldenburger.de
ARAG Krankenversicherungs-AG ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf 0211 9630 0211 9632220 service@arag.de www.arag.de
AXA Krankenversicherung AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln 0221 1480 0221 14829111 info@axa.de www.axa.de
Barmenia Krankenversicherung AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal 0202 4380 0202 4382840 service@barmenia.de www.barmenia.de
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Thomas-Dehler-Straße 25 81737 München 089 67870 089 67872222 info@die-bayerische.de www.die-bayerische.de
Central Krankenversicherung AG Hansaring 40-50 50670 Köln 0221 16360 0221 16366210 service@central.de www.central.de
Concordia Krankenversicherungs-AG Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover 0511 57010 0511 5701100 info@concordia.de www.concordia.de
Continentale Krankenversicherung a.G. Ruhrallee 92 44139 Dortmund 0231 9190 0231 9192910 service@continentale.de www.continentale.de
Debeka Krankenversicherungsverein a.G. Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 56073 Koblenz 0261 4980 0261 4981111 service@debeka.de www.debeka.de

Deutsche Beamtenversicherung

c/o AXA Krankenversicherung AG

Colonia-Allee 10-20 51067 Köln 0221 1480 0221 14829111 info@axa.de www.axa.de
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. Sachsenstraße 8 20097 Hamburg 040 32550 040 32552222 info@deutscherring.de www.deutscherring.de
DEVK Krankenversicherungs-AG Riehler Straße 190 50735 Köln 0221 7570 0221 7572200 info@devk.de www.devk.de
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Aachener Straße 300 50933 Köln 0221 5780 0221 5783699 service@dkv.com www.dkv.com
ERGO Direkt Krankenversicherung AG Karl-Martell-Straße 60 90344 Nürnberg 0911 1480 0911 1481520 service@ergodirekt.de www.ergodirekt.de
Generali Deutschland Krankenversicherung AG Adenauerring 7 81737 München 089 51210 089 51212345 service@generali.de www.generali.de
Gothaer Krankenversicherung AG Gothaer Allee 1 50969 Köln 0221 30800 0221 30803890 info@gothaer.de www.gothaer.de
Hallesche Krankenversicherung a.G. Reinsburgstraße 10 70178 Stuttgart 0711 66030 0711 66035357 info@hallesche.de www.hallesche.de
HanseMerkur Krankenversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg 040 41190 040 41191440 info@hansemerkur.de www.hansemerkur.de
HUK-COBURG Krankenversicherung AG Bahnhofsplatz 96444 Coburg 09561 960 09561 961900 info@huk-coburg.de www.huk.de
INTER Krankenversicherung a.G. Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim 0621 4270 0621 4276200 info@inter.de www.inter.de
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVBB) Am Hauptbahnhof 12 60329 Frankfurt am Main 069 2650 069 26521333 info@kvbb.de www.kvbb.de
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Uelzener Straße 120 21335 Lüneburg 04131 7250 04131 725100 info@lkh.de www.lkh.de
LVM Krankenversicherungs-AG Kolde-Ring 21 48126 Münster 0251 7020 0251 7021000 info@lvm.de www.lvm.de
Mannheimer Krankenversicherung AG Augustaanlage 66 68165 Mannheim 0621 45780 0621 45781900 info@mannheimer.de www.mannheimer.de
Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG Platz der Mecklenburgischen 1 30625 Hannover 0511 53510 0511 5351130 info@mecklenburgische.de www.mecklenburgische.de
Münchener Verein Krankenversicherung a.G. Pettenkoferstraße 19 80336 München 089 51520 089 5152-222 info@muenchener-verein.de www.muenchener-verein.de
Nürnberger Krankenversicherung AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg 0911 5310 0911 5313206 info@nuernberger.de www.nuernberger.de
PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin 030 860040 030 86004222 info@pax-familienfuersorge.de www.pax-familienfuersorge.de
Postbeamtenkrankenkasse (PBKK) Heidenkampsweg 99 20097 Hamburg 040 219090 040 21909111 service@postbeamtenkrankenkasse.de www.postbeamtenkrankenkasse.de
R+V Krankenversicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden 0611 5330 0611 5334500 kontakt@ruv.de www.ruv.de
Signal Iduna Krankenversicherung a.G. Joseph-Scherer-Straße 3 44139 Dortmund 0231 1350 0231 1354630 info@signal-iduna.de www.signal-iduna.de
Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach 0711 73720 0711 73721234 info@sdk.de www.sdk.de
Union Krankenversicherung AG (UKV) Peter-Zimmer-Straße 2 66123 Saarbrücken 0681 8447000 0681 8447099 service@ukv.de www.ukv.de
uniVersa Krankenversicherung a.G. Sulzbacher Straße 1-7 90489 Nürnberg 0911 53070 0911 53075300 info@universa.de www.universa.de
Württembergische Krankenversicherung AG Gutenbergstraße 30 70176 Stuttgart 0711 6620 0711 662721111 info@wuerttembergische.de www.wuerttembergische.de

Deutsche Beamtenversicherung

c/o AXA Krankenversicherung AG

Quellenangaben

  1. §158 BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__158.html
  2. §205 VI VVG Kündigung des Versicherungsnehmers https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
  3. §193 III Versicherte Person; Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
  4. 2023-04-04 Juraforum – Bedingung Definition in Jura, BGB und VwVfG – Aufschiebende und auflösende Bedingungen im Recht https://www.juraforum.de/lexikon/bedingung
  5. 2023-02-15 OLG Saarbrücken – Az. 5 U 36/22 https://recht.saarland.de/bssl/document/JURE230042630
  6. 2024-05-03 OLG Brandenburg – Az. 11 U 72/23 https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/24793
  7. §13a KalV Übertragungswert https://www.buzer.de/gesetz/5735/a159327.htm
  8. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – Portabilität in der PKV löst kein Problem https://www.pkv.de/politik/debatte/pkvkompakt/portabilitaet/
  9. 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 144 ISBN 978-3-531-17928-5
  10. 2009 ZVersWiss – 98 S. 408 – Ein Risikoausgleichsmodell für den Wettbewerb um Bestandskunden in der PKV https://sci-hub.ru/10.1007/s12297-009-0062-x
  11. Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft Ziffer 68 ff https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/BauHefKoWettbewR_30/ges/WettbRiLi/cont/BauHefKoWettbewR.WettbRiLi.htm
  12. 2023-09-14 Juris – juris PraxisReporte (sic!) Anmerkung zu: OLG Karlsruhe 12. Zivilsenat, Urteil vom 07.03.2023 – 12 U 268/22 https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLVR000003023&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fservices%2Fnews%2Fnews-detail.jsp
  13. 2024-01-11 Bund der Versicherten e.V. – Welche Möglichkeiten haben Verbraucher*innen, wenn sie von Versicherungsmakler*innen falsch beraten worden sind? https://www.bdv-blog.de/versicherungen-verstehen/welche-moeglichkeiten-haben-verbraucher-innen-wenn-sie-von-versicherungsmakler-innen-falsch-beraten-worden-sind-.html
  14. §205 IV VVG Kündigung des Versicherungsnehmers https://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
  15. 2021-10-06 AssCompatct – PKV: Corona-Zuschlag in der privaten Pflegeversicherung https://www.asscompact.de/nachrichten/pkv-corona-zuschlag-der-privaten-pflegeversicherung?from=2021-10-06%2007%3A47&to=2021-10-07%2007%3A40&newstype=asscompnews&pid=332593
  16. §205 VI VVG Kündigung des Versicherungsnehmers https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
  17. 2022-07-05 AK Anwalt und Kanzlei – Anwalt muss Eingangsbestätigung auf Anhänge hin prüfen https://www.iww.de/ak/bea/kanzleiorganisation-anwalt-muss-eingangsbestaetigung-auf-anhaenge-hin-ueberpruefen-f147226
  18. 2023-05-15 Haufe Online Redaktion – Muss ein privat Krankenversicherter trotz Kündigung weiter Beiträge zahlen? https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/urteil-keine-beitragsnachzahlung-fuer-privat-versicherten_218_594336.html
  19. §205 I VVG Kündigung des Versicherungsnehmers https://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
  20. §195 VVG Versicherungsdauer https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__195.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

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