Kündigung GKV/Krankenkasse

Inhaltsverzeichnis

Wichtig: Die vorsorgliche Kündigung einer GKV kann risikolos vorgenommen werden!

Aber nicht bedingungslos die der PKV!

Die Mindestvertragslaufzeit für eine Kassenmitgliedschaft beträgt 12 Monate, bei Wahltarifen 0-36 Monate, je nach Tarif.1 Bei Kombinationen gilt die jeweils längste Frist.

Wahltarif Mindestlaufzeit Quelle
Selbstbeteiligungs-Tarif 36 Monate §53 I SGB V
Krankengeld-Tarif 36 Monate §53 VI SGB V
Beitragsrückgewähr-Tarif 12 Monate §53 II SGB V
Kostenerstattungs-Tarif 12 Monate §53 IV SGB V
Besondere Versorgungsformen 0 Monate §53 III SGB V

Zum Ende des übernächsten Monats kann eine ordentliche Kündigung erfolgen, auch reguläre Kündigung genannt. Bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht, eine Mindestvertragslaufzeit gilt dann nicht. Es muss zum Ende des Monats der Erhöhung ausgeübt werden.2

Gleiches gilt, wenn ein sog. Statuswechsel vorliegt. Das geht in der Regel mit einem Wechsel in eine versicherungsfreie Tätigkeit (z. B. Selbstständigkeit, Verbeamtung, Überschreiten der JAEG, Erwerbsunfähigkeit etc.) einher.3

Wenn aufgrund eines Statuswechsels Versicherungsfreiheit vorliegt, kann das Mitglied der Kasse ein Sonderkündigungsrecht zu diesem Zeitpunkt nutzen,4 außer bei manchen GKV-Wahltarifen! Nutzt es dies nicht, gilt die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.

Für den Nachweis der Sonderkündigung aufgrund von Statuswechsel gelten die normalen Nachweiszeiten. Der Folgeversicherungsnachweis muss vor Beginn der neuen PKV und damit innerhalb der Kündigungsfrist erbracht werden,5 wobei die Vorversicherung ein Nachreichen ablehnen und auf eine ordentliche Kündigungsfrist bestehen kann. Die gute Nachricht ist: Die GKV-Kündigung hin zur PKV ist damit risikolos. Beispiel:

Techniker Krankenkasse, Postfach 29 20, 24919 Flensburg

Flensburg

Tel.
Vorgangsnummer

Geschäftszeichen

14. Februar 2024

Ihre Kündigung – uns fehlt noch etwas

Guten Tag ,

schade, dass Sie nicht Mitglied bei uns bleiben möchten. Für das Vertrauen, das Sie seit dem 21. März 2018 in uns hatten, bedanken wir uns sehr.

Damit Ihre Kündigung zum 29. Februar 2024 wirksam wird, brauchen wir noch einen Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung. Vielen Dank.

Wichtig: Der Nachweis muss bis zum 29. Februar 2024 bei uns sein. Sollten wir die Bestätigung bis dahin nicht erhalten, bleibt Ihre Mitgliedschaft bei uns weiterhin bestehen.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit. Wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße, Ihre Techniker Krankenkasse

Grafik 305 – 2024-02-19 Kündigungsbestätigung GKV (TK) unter Vorbehalt

Da im o. g. Beispiel der Nachweis nicht erbracht wurde, lehnte die GKV (TK) die Kündigung ab.

Techniker Krankenkasse, 20913 Hamburg

Bestandskunden-Service

Tel.
Vorgangsnummer
Geschäftszeichen

7. März 2024

Ihre TK-Mitgliedschaft bleibt bestehen

Guten Tag ,

Ihre Mitgliedschaft bei uns bleibt auch nach dem 29. Februar 2024 bestehen.

Ihre Kündigung ist nicht wirksam geworden, da uns innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist kein Nachweis über Ihre Absicherung im Krankheitsfall vorlag.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit. Wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße, Ihre Techniker Krankenkasse

Grafik 306 – 2024-03-07 Unwirksame Kündigung wg. fehlendem Folgeversicherungsnachweis

Wichtig ist, dass die Kasse Sie über den Fortbestand einer freiwilligen Mitgliedschaft sowie den dazugehörigen Antrag binnen drei Monaten nach Sachstandsänderung informieren muss. Versäumt die Kasse dies, geht der Fehler zu deren Lasten und die Frist beginn erst, wenn Sie von der Kasse informiert wurden. Dies gilt auch bei rückwirkendem Wechsel.6 Bei einigen PKVUs können Sie die „Annahme unter Vorbehalt“ vereinbaren, d. h. eine Folgeversicherungsnachweis wird erstellt und die Aktivierung des Vertrags kann binnen sechs Monaten erfolgen. Bei rückwirkenden Kündigungen, z. B. Ernennung von Beamten oder Fristversäumnis durch die GKV, erspart dieses Vorgehen unnötige Schriftwechsel oder Korrekturen.

Für reguläre Mitglieder, die in die PKV wechseln wollen, gilt keine Bindefrist.

Aktuelle Fassung: Gesetzeswortlaut ab 01.01.2021 mit Markierungen:

(4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die von ihnen gewählte Krankenkasse mindestens zwölf Monate gebunden. Satz 1 gilt nicht bei Ende der Mitgliedschaft kraft Gesetzes. Zum oder nach Ablauf des in Satz 1 festgelegten Zeitraums ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.

Erfolgt die Kündigung, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll, hat die Krankenkasse dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigungserklärung eine Kündigungsbestätigung auszustellen; die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt sind oder wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll.7

Alte Fassung: Vorgänger-Version bis zum 01.01.2021 mit Markierungen:

„(4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Die Sätze 1 und 4 gelten nicht, wenn die Kündigung eines Versicherungsberechtigten erfolgt, weil die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt sind, Satz 1 gilt nicht, wenn die Kündigung erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen vorsehen, dass die Frist nach Satz 1 nicht gilt, wenn eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse der gleichen Kassenart begründet werden soll.“8

Viele Sachbearbeiter machen hier den Fehler, dass Sie Krankenkasse (gesetzlich) und Krankenversicherung (privat) verwechseln. Für den Wechsel in die PKV gilt regulär KEINE Bindefrist! Dies ist vor allem dann wichtig, wenn freiwillig versicherte Kinder erst in der Kasse aufgenommen werden aber dann in die PKV wechseln.

In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass von Selbstständigen plötzlich erhöhte Beiträge gefordert werden, obwohl die GKV in der Vergangenheit kulant mit den Beiträgen und der Meldung waren.9 Bei Kündigung hat der Autor vereinzelt beobachtet, dass vereinzelt Beitrags-Nachforderungen erhoben wurden, anstatt die Kündigungsbestätigung fristgerecht zu versenden. Daher empfiehlt sich sicherzustellen, dass die damalige GKV-Beitragsberechnung korrekt ist, damit diese keine Kündigung behindert.

Folgeversicherungsnachweis Krankenkasse

Sie können Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse vorsorglich ohne Risiko kündigen, denn ohne Folgeversicherungsnachweis, würde diese automatisch ungültig. So können Sie schon fristwahrend tätig werden.

Vergessen Sie die Kündigung oder liefern Sie keinen Folgeversicherungsnachweis, liegt keine wirksame Kündigung vor. Die GKV wird Sie nicht aus Kulanz entlassen, da sie das gar nicht darf!

Eine rückwirkende Kündigung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Fristen sind einzuhalten!

Ihre Kranken- und Pflegeversicherung
Ihre E-Mail vom 04.10.2022

Sehr geehrt ,

herzlichen Dank für die Ernennungsurkunde.

Bitte beachten Sie: Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4) (§ 191 Nr. 3 SGB V).

Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt (§ 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V).

Sie sind seit dem 01.08.2022 freiwilliges Mitglied unserer AOK. Ein Kündigungsschreiben liegt uns bisher nicht vor.

Daher bitten wir Sie, uns noch ein Kündigungsschreiben einzureichen. Sofern wir dieses bis zum 31.10.2022 erhalten, endet die Kündigungsfrist am 31.12.2022.

Haben Sie noch Fragen, beantworten wir diese gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AOK NordWest, die Gesundheitskasse.

Grafik 307 – Zurückweisung einer rückwirkenden Kündigung der AOK

Man darf es als kleinlich betrachten, dass der Nachweis einer Folgeversicherung nicht als Kündigung interpretiert wird, aber de jure darf eine GKV diese Forderung stellen.

Musterkündigung Krankenkasse V20250509

_________________, ____________

Ort, Datum

_____________________________________________ (Absender)

______________________________ (Empfänger)

______________________________

______________________________

______________________________

Empfänger Kontaktdaten

Versichertennummer: _________________________________

Mitgliedsnummer: _________________________________ (optional)

Kündigung meiner GKV-Mitgliedschaft zum _________________, hilfsweise asap

Fristgerechte Kündigung (zum Ende des übernächsten Monats)

Fristlose, außerordentliche Kündigung wg. Beitragsanpassung / Erhebung Zusatzbeitrags

Fristlose, außerordentliche Kündigung wg. Statuswechsel (z. B. Verbeamtung, Überschreitung JAEG etc.)

Fristgerechte Kündigung (zum Ende des übernächsten Monats)

Fristlose, außerordentliche Kündigung wg. Beitragsanpassung / Erhebung Zusatzbeitrags

Fristlose, außerordentliche Kündigung wg. Statuswechsel (z. B. Verbeamtung, Überschreitung JAEG etc.)

Anhang (Sonder-) Kündigungsnachweis

Folgeversicherungsnachweis (z. B. PKV); muss nachgereicht werden, wenn nicht vorliegend

Ernennungsurkunde oÄ für Staatsdiener

Wegfall Versicherungspflicht, z. B. Auslands-Abmeldung

Folgeversicherungsnachweis (z. B. PKV); muss nachgereicht werden, wenn nicht vorliegend

Ernennungsurkunde oÄ für Staatsdiener

Wegfall Versicherungspflicht, z. B. Auslands-Abmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mitgliedschaft in Ihrer Kasse kündige ich zum o. g. Datum. Bitte senden Sie mir innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen die Kündigungsbestätigung zu.

Mir ist bewusst, dass gem. §175 IV SGB V ohne Vorlage einer Folgeversicherung diese Kündigung unwirksam wird und meine bisherige Mitgliedschaft bei Ihnen unverändert bestehen bleibt.

Für die bisherige Betreuung danke ich, bitte Sie aber von Rückwerbeversuchen oder Anrufen Abstand zu nehmen. Ihnen sowie Ihren Kooperationspartnern entziehe ich die Kontakterlaubnis mit Hinweis auf das UWG zum Vertragsende. Werbemaßnahmen untersage ich per sofort.

Bitte leiten Sie mein Schreiben an die entsprechenden Stellen weiter, danke.

Mit freundlichen Grüßen

Adressen der 20 größten GKV per Stand 2025-03

Wenn Sie die Krankenkasse gewechselt haben, müssten Sie die jeweiligen GKV anfragen.

Name Straße PLZ & Ort Telefon Fax E-Mail URL
AOK Baden-Württemberg Presselstraße 19 70191 Stuttgart 0711 25930 0711 25931234 service@bw.aok.de www.aok.de/bw
AOK Bayern Carl-Wery-Straße 28 81739 München 089 62730 089 62731111 service@by.aok.de www.aok.de/bayern
AOK Niedersachsen Hildesheimer Straße 273 30519 Hannover 0511 87010 0511 87013000 service@nds.aok.de www.aok.de/nds
AOK Nordost Behlertstraße 33a 14467 Potsdam 0800 2650800 0331 27721000 service@nordost.aok.de www.aok.de/nordost
AOK Nordwest Kopenhagener Straße 1 44269 Dortmund 0800 2655000 0231 41930 service@nordwest.aok.de www.aok.de/nw
AOK Plus Sternplatz 7 01067 Dresden 0800 1059000 0351 814950008 service@plus.aok.de www.aok.de/plus
AOK Rheinland/Hamburg Kasernenstraße 61 40213 Düsseldorf 0211 87910 0211 87912000 service@rh.aok.de www.aok.de/rh
BAHN-BKK Franklinstraße 54 60486 Frankfurt am Main 0800 2246265 069 37001000 service@bahn-bkk.de www.bahn-bkk.de
Barmer GEK Axel-Springer-Straße 44 10969 Berlin 0800 3331010 0800 3330090 service@barmer.de www.barmer.de
BKK Mobil Oil Hans-Böckler-Allee 20 30173 Hannover 0511 12650 0511 12651000 service@bkk-mobil-oil.de www.bkk-mobil-oil.de
BKK VBU Lindenstraße 67 10969 Berlin 030 726120 030 72612100 service@bkk-vbu.de www.meine-krankenkasse.de
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg 040 325325555 040 325325569 service@dak.de www.dak.de
HEK – Hanseatische Krankenkasse Wandsbeker Zollstraße 86-90 22041 Hamburg 040 656960 040 65696100 info@hek.de www.hek.de
hkk Krankenkasse Martinistraße 26 28195 Bremen 0421 36550 0421 36551000 service@hkk.de www.hkk.de
IKK classic Tannenstraße 4b 01099 Dresden 0371 33740 0371 33741100 service@ikk-classic.de www.ikk-classic.de
KKH Kaufmännische Krankenkasse Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover 0511 28020 0511 28021000 service@kkh.de www.kkh.de
KNAPPSCHAFT Pieperstraße 14-28 44789 Bochum 0234 3040 0234 30460000 service@knappschaft.de www.knappschaft.de
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse Heimeranstraße 31 80339 München 0800 0725725 089 62700800 service@sbk.org www.sbk.org
Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140 22305 Hamburg 040 69090 040 69091900 service@tk.de www.tk.de
Viactiv Krankenkasse Universitätsstraße 43 44789 Bochum 0800 2221211 0234 4792000 service@viactiv.de www.viactiv.de

Adressen der Kassenärztlichen Vereinigungen per Stand 2025-03

Wenn Sie umgezogen sind, müssten Sie die KVN der jeweiligen Bundesländer anfragen.

Vereinigung Straße PLZ & Ort Telefon Fax E-Mail URL
Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart 0711 7875-0 0711 7875-3274 hauptverwaltung@kvbawue.de http://www.kvbawue.de
Bayern Elsenheimerstraße 39 80687 München 089 57093-0 089 57093-61930 info@kvb.de http://www.kvb.de/
Berlin Masurenallee 6a 14057 Berlin 030 31003-0 030 31003-380 KVBE@kvberlin.de http://www.kvberlin.de
Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam 0331 2309-0 0331 2309-175 info@kvbb.de https://www.kvbb.de
Bremen Schwachhauser Heerstraße 26/28 28209 Bremen 0421 3404-0 0421 3404-109 nur über Kontaktformular Webseite http://www.kvhb.de
Hamburg Humboldtstraße 56 22083 Hamburg 040 22802-0 040 22802-420 oeffentlichkeitsarbeit@kvhh.de http://www.kvhh.net
Hessen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt 069 24741-7777 069 24741-68826 info.line@kvhessen.de http://www.kvhessen.de
Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Straße 22 19057 Schwerin 0385 7431-0 0385 7431-222 info@kvmv.de https://www.kvmv.de
Niedersachsen Berliner Allee 22 30175 Hannover 0511 380-03 0511 380-3491 info@kvn.de http://www.kvn.de
Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf 0211 5970-0 0211 5970-8287 hauptstelle@kvno.de http://www.kvno.de
Rheinland-Pfalz Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz 06131 326-326 06131 326-327 service@kv-rlp.de http://www.kv-rlp.de
Saarland Europaallee 7-9 66113 Saarbrücken 0681 99837-0 0681 99837-140 info@kvsaarland.de http://www.kvsaarland.de
Sachsen Schützenhöhe 12 01099 Dresden 0351 8290-50 0351 8290-563 sachsen@kvs-sachsen.de http://www.kvs-sachsen.de
Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg 0391 627-6000 0391 627-8403 info@kvsa.de http://www.kvsa.de
Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg 04551 883-0 04551 883-209 service@kvsh.de http://www.kvsh.de
Thüringen Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar 03643 559-0 03643 559-191 info@kvt.de http://www.kv-thueringen.de
Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund 0231 9432-0 0231 9432-5555 kvinfo@kvwl.de http://www.kvwl.de

Adressen der Ärztekammern per Stand 2025-03

Wenn die Praxis nicht mehr existiert und weder GKV noch KVN eine Lösung hatten, könnten Sie versuchen bei den Ärztekammern noch Unterlagen zu erhalten.

Bedenken Sie, dass ein Praxisnachfolger nicht automatisch die Dokumente seines Vorgängers erbt, d. h. obwohl es einen Nachfolger gibt, könnten Sie gezwungen sein sich an die zuständige Ärztekammer zu wenden.

Kammer Straße PLZ & Ort Telefon Fax E-Mail URL
Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin 030 400456-0 030 400456-388 info@baek.de http://www.baek.de
Baden-Württemberg Jahnstraße 40 70597 Stuttgart 0711 76989-0 0711 769895-0 info@laek-bw.de http://www.laek-bw.de/
Bayern Mühlbaurstraße 16 81677 München 089 4147-0 089 4147-280 info@blaek.de http://www.blaek.de/
Berlin Friedrichstraße 16 10969 Berlin 030 40806-0 030 40806-3499 kammer@aekb.de http://www.aekb.de/
Brandenburg – Cottbus Dreifertstraße 12 03044 Cottbus 0355 78010-0 0355 78010-369 post@laekb.de http://www.laekb.de/
Brandenburg – Potsdam Pappelallee 5 14469 Potsdam 0331 505605-760 0331 505605-769 post@laekb.de http://www.laekb.de/
Bremen Schwachhauser Heerstraße 30 28209 Bremen 0421 340420-0 0421 340420-9 info@aekhb.de http://www.aekhb.de/
Hamburg Weidestraße 122 b 22083 Hamburg 040 202299-0 040 202299-400 post@aekhh.de http://www.aerztekammer-hamburg.de/
Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt a. M. 069 97672-0 069 97672-128 info@laekh.de http://www.laekh.de/
Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock 0381 49280-0 0381 49280-80 info@aek-mv.de http://www.aek-mv.de/
Niedersachsen Berliner Allee 20 30175 Hannover 0511 380-02 0511 380-2240 info@aekn.de http://www.aekn.de/
Nordrhein Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf 0211 4302-0 0211 4302-2009 aerztekammer@aekno.de http://www.aekno.de/
Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 40 55116 Mainz 06131 28822-0 06131 28822-88 kammer@laek-rlp.de http://www.laek-rlp.de/
Saarland Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken 0681 4003-0 0681 4003-340 info-aeks@aeksaar.de http://www.aerztekammer-saarland.de/
Sachsen Schützenhöhe 16 01099 Dresden 0351 8267-0 0351 8267-412 info@slaek.de http://www.slaek.de/
Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg 0391 6054-6 0391 6054-7000 info@aeksa.de http://www.aeksa.de/
Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg 04551 803-0 04551 803-188 info@aeksh.de http://www.aeksh.de/
Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena-Maua 03641 614-0 03641 614-169 post@laek-thueringen.de http://www.laek-thueringen.de/
Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster 0251 929-0 0251 929-2999 posteingang@aekwl.de http://www.aekwl.de/

Quellenangaben

  1. §53 VIII SGB V Wahltarife https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html
  2. §175 IV S5 SGB V Ausübung des Wahlrechts https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
  3. §175 IV S8 SGB V Ausübung des Wahlrechts https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
  4. §188 SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
  5. §188 IV SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html
  6. LSG BaWü – Az. L 4 KR 1405/20 vom 22.07.2022 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171753
  7. Zitat 2021-01-01 §175 IV S8 SGB V Ausübung des Wahlrechts Version https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
  8. Zitat 2020-04-01 §175 IV SGB V Ausübung des Wahlrechts Version https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
  9. 2023-06-15 Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. – Krankenkassen ohne Gnade: Selbstständige sollen bei Fristüberschreitung Tausende Euro an Beiträgen nachzahlen https://www.vgsd.de/krankenkassen-ohne-gnade-selbststaendige-sollen-bei-fristueberschreitung-tausende-euro-an-beitraegen-nachzahlen/

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

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