Krankentransporte

Inhaltsverzeichnis

Unterschieden wird zwischen Fahrkosten1 (z. B. Taxis, ÖPNV, etc.) und Krankentransportleistungen.2 Vereinfacht kann man sagen, dass eine medizinische Notwendigkeit für den Transport gegeben sein muss, und der Patient nicht ohne fremde Hilfe den Behandlungsort erreichen kann. Ob ambulant oder stationär spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Das Problem ist, dass es sich bei den Zuschüssen der Krankenkasse um Höchstzuschüsse handelt, es verbleibt ein Restrisiko beim Patienten, was gerade im Ausland oder bei Spezialbergungen (z. B. im Skigebiet) sehr teuer werden kann. Wenn in der Vergangenheit mehr geleistet wurde als der Festbetrag, war es eine Kulanzleistung der Kasse, auf die kein Anrecht besteht, weil deren Spitzenverband lediglich eine Empfehlung der Kostenübernahme für bestimmte Fälle vorschlägt.3

Die Musterbedingungen des PKV-Verbands beinhalten keine Regelungen zu Transporten, weshalb es der jeweiligen Gesellschaft obliegt, wie sie es definiert. Sie könnten schlechter dastehen als bei den o. g. Kassenleistungen.

Sie müssen entscheiden, ob Sie ambulante und/oder stationäre Krankentransporte wünschen. Sie sollten ambulante und stationäre Krankentransporte absichern!

Im stationären Bereich empfiehlt sich bei medizinischer Notwendigkeit der Transport mindestens bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, egal ob per Straße, Schiene, Wasser oder Luft, beispielsweise wie in der u. g. Klausel definiert.

Grafik 283 – 2020-08-08 Auszug aus Levelnine PKV im Tarif Nürnberger TOP3+ S1 ZZ20U PVN

Die Formulierung „Kranken-, Unfall- oder Rettungswagen“ ist der Versuch sich mit vermeintlichen Vorteilen zu positionieren. Nicht nur, dass der Autor keine Unterschiede zu benennen wüsste. Bei der Auslegung der Klauseln würde auf den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer abgestellt. Vermutlich könnten auch Sie keine Unterschiede benennen? Ergo mehr Schein als Sein. Hier gilt, dass je einfacher, umso besser.

Eine km- Begrenzung ist abzulehnen, denn gerade im ländlichen Bereich oder bei Bedarf einer Spezialklinik (z. B. Verbrennungsmedizin)4 drohen sonst empfindliche Zuzahlungen. Sonst müssten Sie mit dem Krankenhausatlas prüfen, wie nah bzw. entfernt Sie von Plankrankenhäusern sind, was speziell im Urlaub oder auf Dienstreise schwierig wird.5

Der nicht medizinisch begründete Transport ist eine freiwillige Zusatzleistung, die eingekauft werden kann, jedoch entsprechend teuer ist, falls es als Baustein überhaupt angeboten wird.

Im ambulanten Bereich wird unterschieden zwischen den Fahrkosten, der Gehunfähigkeit sowie dem ambulanten Transport oder Notfalltransporten. Empfohlen wird die Versicherung des ambulanten Notfalltransportes zum nächsten geeigneten Behandler ohne km-Begrenzung.

Die Zuzahlungen der anderen Klauseln für Fahrkosten bei Dialyse, Chemotherapie etc. sind in der Regel nicht so teuer, als dass die Auswahl einer Krankenversicherung davon abhängen sollte. Sind Sie aber nicht versichert, so besteht kein Anrecht auf Erstattung durch eine PKVU, da beispielsweise selbst bei mehrmaligem Dialyse-Tagesaufenthalt pro Woche weder über Heilmittel noch ambulante Operationen oder stationär-ähnlichen Aufenthalten abgerechnet werden kann.6 Wenn Sie keine Unterstützung beim Transport erwarten können, sollten Sie erwägen diese Klauseln abzusichern.

Quellenangaben

  1. §60 SGB V Fahrkosten https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html
  2. §133 SGB V Versorgung mit Krankentransportleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__133.html
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 GKV-Spitzenverband – Fahrkosten / Krankentransport https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp
  4. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin – Verbrennungszentren in Deutschland https://www.verbrennungsmedizin.de/brandverletztenzentren
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2021-03-13, 2021 GeoBasis-DE/BGK – Krankenhausatlas 2016 – https://krankenhausatlas.statistikportal.de/
  6. 2022-02-07 OLG Nürnberger – Az. 8 U 224/21 https://openjur.de/u/2388639.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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