Es gibt in Deutschland weitere Heilbehandler, die Teil eines Krankenhauses sein können oder als separate Einheit ausgegliedert sind, die einer Prüfung des Versicherungsschutzes bedürfen.
| Sonderformen der stationären Versorgung | Stationäre Psychotherapie |
|---|---|
| Medizinische Versorgungszentren (MVZ) | |
| Krankenhausambulanzen (z. B. Krebsambulanz mit Strahlentherapie) |
Diese Bereiche sind wichtig, da sehr kostenintensiv bzw. teils die einzige Option vor Ort. Sie werden in separaten Kapiteln behandelt.

