Krankenhausleistungen

Inhaltsverzeichnis

Es gibt verschiedene Krankenhaus-Arten in Deutschland. Laut Gesetz sind Krankenhäuser:

  1. Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können, …1

Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können, …1

Davon gibt es Ausnahmen, bspw. für Polizei, den Strafvollzug, Spezial-Krankenhäuser der Sozialversicherungsträger2 usw. Die Bundeswehrkrankenhäuser bilden eine Ausnahme zur Ausnahme und werden statistisch kaum erfasst.3

Seit 2012 werden die Krankenhäuser dabei nach u. g. Gliederung unterteilt:

  • Allgemeine Krankenhäuser

  • Sonstige Krankenhäuser

  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

  • Bundeswehr Krankenhaus

Allgemeine Krankenhäuser

Sonstige Krankenhäuser

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Bundeswehr Krankenhaus

Schwierig ist, dass dies noch keine Auskunft über die Fachabteilungen eines Krankenhauses liefert. Diese sind zwar gesetzlich geregelt,4 was einen gewissen Einblick in die Spezialisierung einer Klinik ermöglicht, jedoch werden unter „sonstige Fachabteilungen“ viele Sonder-Fälle bzw. Spezialisierungen subsummiert, dass eine Auswahl daran allein nicht sinnvoll ist. Auch kann es sein, dass durch Mischnutzung eine willkürliche Zuordnung erfolgt, weil das via Fragebogen antwortende Krankenhaus unsauber zuordnet.5 Die Definition eines Krankenhauses im Sinne der MB/KK wird dabei nicht an einer Einzelleistung festgemacht, sondern an dem gesamten äußeren Erscheinungsbild der Einrichtung sowie der angebotenen Behandlungen.6 Dabei gelten die u. g. Orientierungspunkte als besonders wichtig.7

  • Ständige ärztliche Überwachung: Die tägliche Visite sowie eine intensive Überwachung des Heilungsverlaufs sind geboten,8 die über das Maß von Kur- oder Sanatoriums Behandlungen hinausgehen.

  • Großflächige Ausstattung mit technischen Geräten: Eine hohe Anzahl diagnostischer oder therapeutischer Behandlungen muss möglich sein.9 Zur Orientierung gilt, dass dabei eine deutliche Abgrenzung zu der Ausstattung von normalen Praxen erkennbar sein muss.10

  • Notfallkapazitäten nachts und feiertags:11 Alle Arten von Unfällen, egal zu welcher Zeit, müssten stationär aufgenommen werden können.

  • Krankengeschichte inklusive Dokumentation:12 Eine lückenlose Dokumentation inklusive Vorgeschichte, Behandlungen und Nachuntersuchungen ist zwingend.

Ständige ärztliche Überwachung: Die tägliche Visite sowie eine intensive Überwachung des Heilungsverlaufs sind geboten,8 die über das Maß von Kur- oder Sanatoriums Behandlungen hinausgehen.

Großflächige Ausstattung mit technischen Geräten: Eine hohe Anzahl diagnostischer oder therapeutischer Behandlungen muss möglich sein.9 Zur Orientierung gilt, dass dabei eine deutliche Abgrenzung zu der Ausstattung von normalen Praxen erkennbar sein muss.10

Notfallkapazitäten nachts und feiertags:11 Alle Arten von Unfällen, egal zu welcher Zeit, müssten stationär aufgenommen werden können.

Krankengeschichte inklusive Dokumentation:12 Eine lückenlose Dokumentation inklusive Vorgeschichte, Behandlungen und Nachuntersuchungen ist zwingend.

Für die bestmögliche Versorgung ist nicht nur eine gute PKV notwendig, sondern auch Eigenverantwortung. Dazu gehört, dass Sie als Patient Ihr Gehirn benutzen. Sie sollten informiert sein, um Entscheidungen abwägen zu können. Aber woran erkennen Sie eine gute Praxis, ein gutes Spital? Welche Fragen sollten gestellt werden? Checklisten finden Sie z. B. bei der Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin.13 Daneben müssen Sie die erhaltenen Informationen bewerten, wobei Sie sich nur an wissenschaftlichen Standards anstatt Tante Emmas Forenbeitrag orientieren sollten. Qualitativ hochwertige Quellen finden Sie als Checkliste im Anhang.

Jährlich müssen Krankenhäuser einen Qualitätsbericht verfassen. Spezialisierte Suchmaschinen erlauben den Vergleich von Krankenhäusern anhand dieser Daten, z. B. www.weisse-liste.de

Kritischer sind Zertifikate zu bewerten. Zwar ist es gut, wenn ein Krankenhaus sich zertifizieren lässt, denn es bedeutet, dass gewisse Standards eingehalten werden. Aber das lässt keinen Rückschluss auf die Qualität der Behandlung zu. „…: „Das sind keine TÜV-Plaketten!““, heißt es dazu wörtlich von Experten.14

Zwar muss ein Krankenhaus Unterkunft sowie Verpflegung bereitstellen können, die Leistungen erfolgen jedoch teils nur ambulant, z. B. Krebs- und Strahlenbehandlungen in Krankenhausspezialambulanzen. Daher sollte nicht nur eine stationäre GOÄ gut abgesichert sein, sondern auch die ambulante GOÄ.

Quellenangaben

  1. §2 KHG Zitat Begriffsbestimmungen https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__2.html
  2. §3 KHG Anwendungsbereich https://www.gesetze-im-internet.de/khg/__3.html
  3. §1 LHStatV Umfang der Erhebungen, Begriffsbestimmungen https://www.gesetze-im-internet.de/khstatv/__1.html
  4. §301 SGB V Krankenhäuser https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html
  5. 2021-03-10 destatis – Grunddaten der Krankenhäuser – Fachserie 12 Reihe 6.1.1 S. 104 ff https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/grunddaten-krankenhaeuser-2120611197004.pdf;jsessionid=2497476D057DC69959A2DC4405079F8C.internet732?__blob=publicationFile
  6. 1983-05-04 BGH – Az. IVa ZR 113/81 https://research.wolterskluwer-online.de/document/dae7286c-ee32-47ff-a707-6c845297d687
  7. 2020-11-13 OLG Köln – Az. 9 U 166/20 https://openjur.de/u/2340901.html
  8. 1983-05-04 BGH – Az. IVa ZR 113/81 https://research.wolterskluwer-online.de/document/dae7286c-ee32-47ff-a707-6c845297d687
  9. 2012-09-07 OLG Köln – Az. 20 U 183/11 https://openjur.de/u/661153.html
  10. 1996-06-07 BGH – I ZR 103/94 https://research.wolterskluwer-online.de/document/6f36b49b-1b0a-4714-bd2e-2a62977ce2c1
  11. 1996-06-07 BGH – I ZR 103/94 https://research.wolterskluwer-online.de/document/6f36b49b-1b0a-4714-bd2e-2a62977ce2c1
  12. Verlag C.H.BECK oHG $4 Umfang der Leistungspflicht – V. Freie Krankenhauswahl – Rn 129 https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/BachMoserKoPKV_5/MB_KK/cont/BachMoserKoPKV.MB_KK.p4%2Ehtm
  13. „ohne Datum“, Aufruf 2022-03-22 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin– Checklisten https://www.patienten-information.de/checklisten
  14. 2016-04-21 Zitat Gesundheitsberater Berlin – Zertifizierungen im Experteninterview: „Das sind keine TÜV-Plaketten!“ http://www.gesundheitsberater-berlin.de/kliniken/klinikalltag/zertifizierungen-im-experteninterview-das-sind-keine-tuv-plaketten

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

PKV-WIKI Kapitel

Systemunterschiede

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Krankenversicherung wirklich?

Zielgruppen

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung am meisten?

Pflegepflicht

Warum ist die Pflegepflichtversicherung für alle PKV-Versicherten Pflicht?

Kalkulation

Wie berechnet sich eigentlich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung?

Mythen

Stimmt wirklich, was viele über die PKV behaupten?

Steuern

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Leistungfall

Wie läuft die Erstattung im Leistungsfall bei der PKV ab?

Risikoprüfung

Warum muss vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung stattfinden?

Datenschutz

Wie sicher sind persönliche Daten in der privaten Krankenversicherung?

PKV Klauseln

Welche Vertragsklauseln sollte man vor Abschluss genau prüfen?

Checklisten

Welche Unterlagen helfen bei Antrag, Wechsel oder Leistungsabrechnung?

Nach oben scrollen