Alte Menschen verursachen im Durchschnitt höhere Krankheitskosten als junge Menschen. Gemessen werden diese in Kopfschäden, den durchschnittlichen Kosten einer versicherten Person für eine bestimmte Laufzeit,1 wobei der Beobachtungszeitraum in der Regel zwölf Monate beträgt.2
Grafik 64 – Kopfschäden aufgeteilt nach Tarifart3
Klar erkennbar ist, dass die Höhe der Kopfschäden mit zunehmendem Alter steigt, was Vorsorge nötig macht! Es handelt sich um Durchschnittswerte für die gesamte Versicherung, Ausreißer tun dem keinen Abbruch.
Hinzu kommt, dass mit zunehmender Verweildauer eines Versicherten gleichen Alters im gleichen Tarif die Kopfschäden steigen, weil keine Selektionseffekte mehr die Kostensteigerungen eingrenzen. Vereinfacht: Eine 30 Jahre alte Person, welche seit max. 2 Jahren ein der PKV versichert ist, hat nur den Bruchteil der Kopfschäden wie eine 30 Jahre alte Person, welche seit min. 13 Jahren in der PKV versichert ist, wie an der u. g. Grafik erkennbar.
Grafik 65 – Schematische Darstellung Verlauf Kopfschäden für Bestandszugehörigkeitsdauern4
Quellenangaben
- §6 KVAV Kopfschäden http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html
- 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 13
- 2013-12-03 Generali (ex Central) KV AG – Dr. Lothar Forwick – Sachgerechte Kalkulation in der PKV im Kontext von 12b (2) Satz 4 VAG – S. 29
- 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 16

