Wenn zum Geburtszeitpunkt mindestens ein Elternteil in der PKV versichert ist, so muss diese Versicherung das Kind ohne Zuschläge oder Wartezeiten versichern. Manche Gesellschaften bestehen als Zugangsvoraussetzung auf die Mindestvertragsdauer von bis zu drei Monaten, die für das Elternteil gelten kann.1 Die Musterbedingungen des PKV-Verbands empfehlen drei Monate,2 sind jedoch nur eine Verbandsempfehlung und kein verbindliches Gesetz.
Bei der KNV muss das Kind angemeldet werden, was per „Zweizeiler“ passieren kann. Ein Antrag ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen. Die Frist dafür beträgt zwei Monate, rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Vereinzelt verlangen PKVU einen Antrag für die KNV, was nicht rechtens ist, aber aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer Ablehnung zumeist keine untragbare Zumutung darstellt, verglichen mit dem Rechtsstreit mit der Antragssachbearbeitung.
Es lohnt zumeist nicht hier einen Aufriss zu machen; vereinzelt ist es aber nötig.
Der Schutz des Kindes darf dabei nicht höherwertiger als der Schutz der Eltern sein.3 Nur wenige Tarife erlauben eine Höherversicherung der Kinder. Die Gesellschaften prüfen dies kritisch. Unten finden Sie ein Beispiel, bei dem die ARAG eine KiAV in einem Premium-Tarif ablehnt, weil die Eltern einen alten Premium-Tarif haben, aber diese nicht deckungsgleich sind.
Versicherungsschein-Nr.
Versicherungsnummer:
Ihre E-Mail vom: .2020
Sehr geehrter Vertriebspartner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Voraussetzungen für die Kindernachversicherung ab Geburt liegen für Tarif MB0 sowie Flexipro nicht vor. Die Vertragserweiterung ist daher mit einer Gesundheitsprüfung anhand eines Antrags verbunden.
Bitte reichen Sie uns den beiliegenden Antrag vom Kunden vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den Kopien der bereits durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen mit allen Seiten (auch wenn auf diesen nichts vermerkt wurde), ein.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Voraussetzungen für die Kindernachversicherung ab Geburt liegen für Tarif MB0 sowie Flexipro nicht vor. Die Vertragserweiterung ist daher mit einer Gesundheitsprüfung anhand eines Antrags verbunden.
Bitte reichen Sie uns den beiliegenden Antrag vom Kunden vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den Kopien der bereits durchgeführten Kindervorsorgeuntersuchungen mit allen Seiten (auch wenn auf diesen nichts vermerkt wurde), ein.
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Grafik 38 – Ablehnung ARAG KiAV trotz eines Premium-Tarifs
Eine Adoption steht einer Geburt gleich. Für Adoptionskinder kann ein Zuschlag bis zu 100% erfolgen.4 Einige Tarife einiger Gesellschaften verzichten auf diesen.5
Wird die zweimonatige Frist versäumt oder das Kind soll bei einer anderen PKV versichert werden, gilt der reguläre Beantragungsweg; Gesundheitsfragen könnten zur Ablehnung führen.
Das Recht der Kindernachversicherung gilt auch für Krankenzusatzversicherungen, z. B. Pflegetagegeldversicherungen oder Krankenhausversicherungen.
Sollten Sie z. B. bei einer pränatalen Untersuchung eine Behinderung des Kindes feststellen, kann es eine valide Taktik sein, dass ein Elternteil eine Pflegezusatzversicherung abschließt, die das Kind dann via KNV ebenfalls abschließen kann.
Achtung: Einige Anbieter versuchen das gesetzliche Recht der Kindernachversicherung unerlaubt auszuhebeln. Es besteht ein offener Diskurs darüber, ob im Rahmen von pränataler Diagnostik erbliche Schäden angegeben werden müssen, da es Bereichsausnahmen der erlaubten Antragsfragen gibt.6 Im Zweifel sollten Sie einen Fachmann einschalten, zumal immer weniger Gesellschaften die Kindernachversicherung so einfach anbieten, wie oben dargestellt.
Mythos Geburtsschadenklausel
Es hält sich das hartnäckige Gerücht, die Versicherung müsste in Ihren Bedingungen Klarstellungen zu Geburtsschäden bzw. Anomalien treffen, weil sonst vorvertragliche Schäden (z. B. Erbschäden, etc.) nicht versichert seien. Das ist nicht korrekt, eine Geburtsschadenklausel ist unnötig, denn die Gesetze sind ausreichend. Diese urbane Legende wird unter anderem darüber befeuert, dass einige Vergleichsprogramme diesen Punkt als Selektionsmerkmal aufführen. Dazu ein Bildbeispiel der Vergleichs-Software Levelnine PKV:
| Verzicht bei Neuabschluss | ||
|---|---|---|
– Kindernachversicherung – Klarstellung angeborener Geburtsschäden/Anomalien |
✔ | |
| – Umwandlungsrecht Voll- in Zusatzversicherung | ✔ |
Grafik 39 – Beispiel Geburtsschadenklausel vom 28.10.2021
– Kindernachversicherung –
Klarstellung angeborener Geburtsschäden/Anomalien
Es könnte Zufall sein, denn Versicherungen mit starker Vertreterbasis, die nicht mit freien Vermittlern arbeiten, verwenden die o. g. Geburtsschadenklausel nicht. Derartige Software wird jedoch an freie Vermittler verkauft.
Lediglich für positive Abweichungen müssten Klarstellungen getroffen werden, denn negative Abweichungen sind kraft Gesetzes verboten.7.
So verzichten z. B. einige Versicherungen auf die Anwendung der dreimonatigen Mindestversicherungszeit, wenn die 20. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Das ist bspw. für den Fall eines Frühchens relevant, denn dieses sind regelmäßig nicht regulär zu versichern und könnten vor Ablauf der Frist auf die Welt kommen.
Alternativ bieten einige Versicherung die höherwertige Versicherung des Kindes im Vergleich zu den Eltern an, oder Tarife mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung als bei den Eltern. Diese Sonderlocken (grün) könnten ohne Geburtsschadenklausel entfallen, wenn es sich um ein Frühchen handelt. Dazu ein positives Beispiel der ARAG Krankenversicherung-AG aus den Modul-Tarifen der unisex-Welt:
Teil II
(1) Sind die Voraussetzungen für die Mitversicherung von Neugeborenen ohne Wartezeit erfüllt, dann besteht Versicherungsschutz auch für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen.
(2) Abweichend von Teil I Absatz 2 darf die Selbstbeteiligung eines mitzuversichernden Kindes auch niedriger als die eines Elternteils gewählt werden.
Teil II
(1) Sind die Voraussetzungen für die Mitversicherung von Neugeborenen ohne Wartezeit erfüllt, dann besteht Versicherungsschutz auch für Geburtsschäden sowie für angeborene Krankheiten und Gebrechen.
(2) Abweichend von Teil I Absatz 2 darf die Selbstbeteiligung eines mitzuversichernden Kindes auch niedriger als die eines Elternteils gewählt werden.
Grafik 40 – ARAG Krankenversicherung AG MB/KK 2009 Teil II S. 6 & 7
Selbst wenn diese „Klarstellung“ (rot) nicht erwähnt würde, stünde das Kind aber immer noch nicht schlechter als die Eltern dar! Der Vertrieb versucht aber ein anderes Bild zu zeichnen!
Gleiches gilt für die Auswahl ob unisex- oder heterogene-Tarifwelt. Die Kindernachversicherung ist ein einseitiges Recht des Versicherten. Wenn die Eltern bspw. in der alten Welt in non-unisex Tarifen versichert sind, kann das Kind auch dort versichert werden. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag, sondern um eine Vertragserweiterung, die von EU-Recht gedeckt ist.8 Dies in den Bedingungen zu konkretisieren ist eigentlich ein verbotenes Werben mit Selbstverständlichkeiten.9 Dies kann insofern wichtig sein, als dass die neueren Tarife oft Mehrleistungen kennen, aber auch Einschränkungen haben, z. B. bei LASIK, niedrigere Preisverzeichnisse oder den Verlust der Option auf den Standardtarif.10
Sollte die Versicherung den Abschluss in geschlossenen Tarifen der alten Welt oder der heterogenen Kalkulation verweigern, sollten Sie einen Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Zwar macht der Beitrag im Kindesalter kaum einen Unterschied aus, da Kinder aufgrund geringer geschlechtsspezifischer Unterschiede schon jeher als unisex kalkuliert wurden,11 doch im Erwachsenenalter ist der Unterschied groß, für Männer oft vorteilhaft und für Frauen meist neutral.
Wenn eine Versicherung in ihre Prospekte schreibt, dass sie „Geburtsfehler, Gebrechen, Anomalien und Erbkrankheiten“ explizit einschließt, wirbt sie mit nicht belastbaren Phrasen. Der BGH hat bereits für das alte VVG geurteilt, dass die Regelung ausreichend ist und selbstverständlich alle vorvertraglichen „Probleme“ im Rahmen des Tarifumfangs mitversichert sind.12 Das alte sowie das neue VVG sind an dieser Stelle wortgleich, lediglich der vierte Absatz wurde ergänzt.13 Leider gilt für Versicherungen keine Prospekthaftung. Diese ist aber auch nicht nötig, da der Gesetzgeber an diversen Stellen seinen Willen zeigt, dass Kinder nicht ohne Schutz dastehen dürfen, bspw. durch entsprechende Informationen durch Ministerien.14
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es für die KNV de jure keines Antrags bedarf. Manche PKV bestehen dennoch auf einen Antrag. Dies kann nur in der Theorie nachteilig sein kann, denn diese Antragsstellung darf nicht nachteilig gegenüber einer einfachen Anmeldung ausgelegt werden. Aus Gründen der Vereinfachung kann man dem Antrag Folge leisten, jedoch nicht ohne eine schriftliche Beschwerde bei der PKV und der Aufsichtsbehörde für unnötige Drangsalierung.
Eine tarifliche Klarstellung in Form der Geburtsschadenklausel ist eine zumeist falsch kommunizierte, höchstens geringfügige Mehrleistung. Die Klausel ist ein netter Bonus, jedoch meistens nicht kriegsentscheidend, da das Gesetz für nahezu alle Fälle eindeutig ist.
Quellenangaben
- §198 III VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html
- 2022-01 §2 II MB/KK 2009 https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf
- §198 I VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html
- §198 II VVG Kindernachversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG/198.html
- 2014-04-07 Pefferminzia.de – Kinder in der PKV https://www.pfefferminzia.de/der-kvprofi-kommentiert-kinder-in-der-pkv-1396854098/
- §15 GenDG Vorgeburtliche genetische Untersuchungen https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__15.html iVm §18 GenDG Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages https://www.gesetze-im-internet.de/gendg/__18.html
- §208 VVG Abweichende Vereinbarungen https://dejure.org/gesetze/VVG/208.html
- 2012-01-13 Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG Punkt 11 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:011:0001:0011:DE:PDF
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Anhang zu §3 III Nr. 10 https://dejure.org/gesetze/UWG/Anhang.html
- 2016-11 AssCompact S. 55 – PKV: Unbedingter Anspruch auf Kindernachversicherung
- 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 88
- 2000-09-27 BGH Az IV ZR 115/99 https://lexetius.com/2000,2277
- 2009-01-02 Buzer.de Änderung §198 VVG vom 01.01.2009 https://www.buzer.de/gesetz/7966/al15891-0.htm
- 2018-03 Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Ratgeber für Menschen mit Behinderung https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a712-ratgeber-fuer-behinderte-mens.html

