Vereinzelt gibt es Einschränkungen der Ausübung der Option, die in Abhängig von der Vorversicherungszeit ist. Das kann sowohl intern sein, d. h. bestimmte Tariflinien als auch extern, die Zeit bei anderen PKV.
In der Praxis wird diese Klausel meist bei Tarifen angewandt, welche flexible Selbstbehaltsstufen haben, um großes Tarifwechselbewegungen zu vermeiden. Damit wird dem sogenannten Anti-Selektion (Rosinenpickerei) vorgebeugt.
Eine Selektion nach diesem Merkmal dürfte fast alle Tarife eliminieren, weshalb es sich nicht empfiehlt.

