Die Rechnungsgrundlagen1 der PKV sind:
der Rechnungszins (max. 3,5%),2
die Ausscheideordnung (=Sterbewahrscheinlichkeit + Stornowahrscheinlichkeit),3
die Kopfschäden (=durchschnittlich zu erwartende Krankheitskosten eines Beobachtungszeitraums eines Versicherten),4
der Sicherheitszuschlag (min. 5%),5
die sonstigen Zuschläge (z. B. für erfolgsunabhängige BRE, Basistarife etc.; oder Kostenzuschläge unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten)6 und
die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes.7
der Rechnungszins (max. 3,5%),2
die Ausscheideordnung (=Sterbewahrscheinlichkeit + Stornowahrscheinlichkeit),3
die Kopfschäden (=durchschnittlich zu erwartende Krankheitskosten eines Beobachtungszeitraums eines Versicherten),4
der Sicherheitszuschlag (min. 5%),5
die sonstigen Zuschläge (z. B. für erfolgsunabhängige BRE, Basistarife etc.; oder Kostenzuschläge unmittelbare und mittelbare Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten)6 und
die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes.7
Dazu kommen Kosten, welche die Versicherten verursachen.8 Für die unisex-Kalkulation muss noch ein Geschlechter-Mix eingepreist werden, denn die Gleichstellung im Gesetz bedeutet keine automatische Gleichverteilung der realen Leistungsausgaben. Zudem findet eine Entlastung der Alten auf Kosten der Jungen statt, da beitragsproportionale Kosten aufgrund des erhöhten Alters nicht erlaubt sind.9
Es ist wichtig, dass immer von Eurocent statt von Prozent gesprochen wird, spz. im Kapitel Beitragsanpassungen. Kurzerklärung: Wer 50 Jahre alt ist und seit 30 Jahren in einem Tarif versichert ist, zahlt weniger als der 50 Jahre alte Mensch, der erst seit 10 Jahren Mitglied ist, da er ein günstigeres Eintrittsalter hatte und länger Alterungsrückstellungen ansparen konnte. Die Kostensteigerung für beide wird aber nach Köpfen in Eurocent umgelegt. Das würde am Beispiel von +50€ bedeuten, dass beide die gleiche Erhöhung bekommen. Prozentual sieht dies bei den lange Versicherten aber schlimmer aus, als es ist, weil deren Ausgangsbasis niedriger ist.
Das Verfahren zur Vorwegnahme der Abschlusskosten binnen der ersten Vertragsjahre heißt Zillmerung. Eine Abschaffung dieses mathematischen Verfahrens scheint einigen Mathematikern wahrscheinlich.10
Quellenangaben
- §2 I KVAV Rechnungsgrundlagen https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__2.html
- §4 KVAV Rechnungszins http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__4.html
- §5 KVAV Ausscheideordnung http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__5.html
- §6 KVAV Kopfschäden http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html
- §7 KVAV Sicherheitszuschlag http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__7.html
- §8 KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
- §14 KVAV Übertragungswert http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__14.html
- §2 II KVAV Rechnungsgrundlagen https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__2.html
- 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 190/191 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
- 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 194

