Hinweise zu Auslands-Rechnungen

Inhaltsverzeichnis

Im Krankenhaus sind Anzahlungen oder Vorausleistungen nicht unüblich. Sollten Sie keine Deckungszusage haben, kam es in rechtsstaatlich fragwürdigen Regionen schon zur Geiselnahme durch das Krankenhaus1 oder das Erpressen eines Pfandes.2

Sofern möglich, sollten Sie vor der Behandlung folgende Punkte sicherstellen:

  • Prüfen der Qualifikation des Behandlers (ggf. ISO-Zertifizierung oÄ)

  • Termin, Ablauf und Dauer sollten im Vorfeld vereinbart werden

  • Anfordern eines Kostenvoranschlags, auf dem auch Drittdienstleister (z. B. externe Anästhesisten etc.) aufgelistet sind

  • Bei Ersatzpräparaten oder vermeintlichen Generika (Originalpräparate sind nicht überall erhältlich) die Wirkstoffgleichheit und Nebenwirkungen prüfen lassen

Prüfen der Qualifikation des Behandlers (ggf. ISO-Zertifizierung oÄ)

Termin, Ablauf und Dauer sollten im Vorfeld vereinbart werden

Anfordern eines Kostenvoranschlags, auf dem auch Drittdienstleister (z. B. externe Anästhesisten etc.) aufgelistet sind

Bei Ersatzpräparaten oder vermeintlichen Generika (Originalpräparate sind nicht überall erhältlich) die Wirkstoffgleichheit und Nebenwirkungen prüfen lassen

Sie sollten unabhängig davon immer Ihre Gesundheitshistorie aufbereitet haben, so dass die Behandler vor Ort Befundberichte, bildgebende Verfahren etc. einsehen können. Selbst bei Sprachbarrieren gilt, dass vieles Fachliche in der Medizin genormt ist. Latein ist international und die Chemie in den Medikamenten ist auch in allen Ländern gleich strukturiert. USB-Sticks oder DVDs werden in den meisten Ländern akzeptiert, da Menschenleben über dem Datenschutz stehen.

Halten Sie immer so viel Geld auf einer Kreditkarte bereit, dass Sie einige tausend Euro Diagnostik notfalls selbst zahlen können. Andernfalls sind Sie auf die Kommunikation mit der Versicherung angewiesen, was zu zeitlichen Reibungsverlusten führt, was gerade im Notfall wortwörtlich tödlich enden kann.

Sollte Ihre Kreditkarte kein entsprechendes Limit haben, sollten Sie ein Verrechnungskonto hinterlegen, was gegen Erhöhung der Kreditlinie verpfändet werden kann. In vielen Ländern ist kein EC-Geldverkehr möglich, die Behandlung beginnt jedoch nicht ohne Anzahlung.

Eine Bindung an die deutsche GOÄ sollte im Ausland nicht gelten, weil einige Länder deutlich teurer abrechnen als Deutschland, u. a. weil sie keine preisdämpfenden Verzeichnisse kennen oder schlicht am „reichen Ausländer“ verdienen wollen.

Achtung: Einige Länder oder Behandler stehen auf der Finanzsanktionsliste.3 So wurde beispielsweise ein Ingenieur im Jahr 2013 in Paskitan schwer verletzt und die nächstgelegene Versorgungseinrichtung war das Al Akhtar Trust International Medical Centre Akhtarabad Camp, welches in Verbindung mit Al-Qaida Terroristen stand. Eine EU-Resolution verbietet die Zahlung.4 Daher ist anzunehmen, dass der Patiente selbst zahlte, da die Folgen einer Nichtzahlung vermutlich lebensbedrohlich gewesen sind.

Für so einem Fall sollten Sie Geld vorrätig halten, denn weder eine Versicherung noch der Staat werden für Sie einstehen. Ein anschließendes Verfahren gegen den Patienten wegen Verstoß gegen die Finanzsanktionsliste ist nach Wissen des Autors jedoch noch nie durchgeführt worden. a

Quellenangaben

  1. 2024-06-19 Focus Online – Rentner erkrankt schwer in Türkeiurlaub – nun verlangt die Klinik 47.000 Euro https://www.focus.de/panorama/welt/darf-erst-gehen-wenn-er-bezahlt-hat-rentner-erkrankt-in-tuerkeiurlaub-und-muss-47-000-euro-an-klinik-zahlen_id_260057285.html
  2. 2010-07-06 APA-OTS Original text-Service GmbH https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0037/oeamtc-kranke-touristen-im-ausland-immer-oefter-opfer-der-touristennepp-maschinerie
  3. “ohne Datum”, Aufruf 2023-05-03 Finanzsanktionsliste https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/?
  4. 2012-01-17 Official Journal of the European Union L 15/1 – COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) No 34/2012

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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