Hilfsmittel sind die „Hardware“ der Krankenversicherung. Unterschieden wird dabei zwischen einfachen Hilfsmitteln – z. B. Bandagen, Brillen, orthopädische Schuhe etc. – sowie großen Hilfsmitteln, z. B. Vorlesegeräte, Heimdialysegeräte etc.
Weder existiert eine allgemeinverbindliche noch abschließende Definition, so dass es auf den jeweiligen Tarif ankommt, wie konkret er die Hilfsmittel definiert. Zu den Kosten für Hilfsmittel können die Anschaffung gehören, die Leihe oder auch die Wartung.1
Unterschieden werden drei Hilfsmittel-Kataloge:
Art des Hilfsmittelkatalogs |
Geschlossener Hilfsmittelkatalog (begrenzte Liste) |
|---|---|
| Halb-Offener Hilfsmittelkatalog (teilbegrenzte Liste) | |
| Offener Hilfsmittelkatalog (ohne Liste) |
Art des
Hilfsmittelkatalogs
Quellenangaben
- 2018-11-07 BGH Az. IV ZR 14/17 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=89700

