Dieses Thema ist bei einigen Personen kontrovers! Da es sich bei diesen „Heilbehandlern“ weder um geschützte Begriffe handelt noch eine staatlich vorgegebene Regelausbildung existiert, gibt es starke Vorbehalte.
Viele Dinge, die Ärzte erlaubt sind, sind Heilpraktikern verboten: Bspw. dürfen diese „Heilbehandler“ keine Medikamente verschreiben, wenn sie nicht gleichzeitig zugelassene Ärzte sind. Auch Blut dürfen Sie nicht abnehmen1 – obwohl einige ihrer Verfahren dies zwingend vorsehen, z. B. die sog. Eigenblut-Therapie – weil diese mangels Geringfügigkeit nicht unter die Bereichsausnahme2 fällt.3 Klagen gegen diverse Berufsgruppenprivilegierung von Ärzten scheiterten bislang ausnahmslos, bspw. zuletzt die Klagen dreier Homöopathen, welche ohne Arztzulassung bzw. -aufsicht Blut abnehmen wollten.4Endgültig untersagte der BGH diese Praxis, die Vorinstanzen inklusive des Bundesverwaltungsgerichts bestätigend, weil die klagenden Heilpraktiker nicht in der Lage waren Beweise über ein einheitliches Verfahren beizubringen oder zumindest standardisierte Behandlungsverfahren vorzulegen. Eine Effekt-Beweisführung war nicht einmal verlangt.5
Auch eine Heilpraktiker-Psychologin mit ausländischem Abschluss scheiterte. Ihr russischer Abschluss analog dem deutschen Bachelor entsprach nicht mindestens dem Master. Die Berufspraxis allein genügt nicht den Qualitätsanforderungen.6
Zunehmend wird die Ausübung des Heilpraktiker-Gewerbes (kein Freiberuf!) eingeschränkt. Z. B. durch Ärztekammern, welche Zusätze (Homöopathie etc.) aus Ihren Fortbildungskatalogen entfernen. Diese Entfernungen gelten auch für bisher bestehende Zusatz“qualifikationen“ umfasst.7
Vielfach wird von alternativer Heilbehandlung gesprochen, obwohl rechtlich der Begriff Komplementär- bzw. Ergänzungsbehandlung angebracht wäre. Es ist keine Alternative!
Generell leistet die PKV nur für schulmedizinische Behandlungen, deren Wirksamkeit in medizin-wissenschaftlichen Studien belegt ist. Einzelne Anbieter bieten hier optionalen Versicherungsschutz, der über kostenpflichtige Bausteine eingekauft werden kann. Gemein haben alle Bausteine, dass sie sog. Sublimits haben, oft gepaart mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung. Dazu ein fiktives Tarifbeispiel:
| Versicherungsjahr | Max. Erstattung | Erstattungshöhe |
|---|---|---|
| 1 | 500€ | 80% |
| 2 | 750€ | 80% |
| 3ff | 1.000€ | 80% |
Im o. g. Beispiel wären bei jeder Rechnung 20% Eigenanteil fällig. Eine 100% Übernahme ist selten und aufgrund der Art der Abrechnung meistens nicht zu erreichen.
Die Beitragsanpassungen solcher Tarife/Bausteine (z. B. Gothaer „MediNatura“ oder VKB „Naturprivat“) sind deutlich stärker als bei sonstigen PKV-Tarifen.
Die Tarife richten sich bei der Erstattung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)8 oder dem Hufeland Verzeichnis.9 Die Anwender von Homöopathie fühlen sich von der GebüH nicht ausreichend gewürdigt, da viele Verfahren entweder nicht gelistet sind oder die Rechnungen beschnitten werden. Sie versuchen schon länger sich mittels eigener Verzeichnisse gegenüber der PKV zu behaupten,10 bislang erfolglos. Andere Verfahren, z. B. traditionelle germanische Medizin oÄ haben in der Regel keine Erstattungsgrundlage.
Gleiches gilt für Osteopathen, die nur erstattungsfähig sind insofern Sie nach GebüH abrechnen, hilfsweise nach analoger Abrechnung für Ärzte. Orthopäden dürfen keine Osteopathie abrechnen.11 Oft rechnen daher Orthopäden „manuelle Therapie“ ab, wenn sie unerlaubt osteopathische Leistungen erbringen. Wird falsch abgerechnet und es kommt raus, erhalten Sie keine Erstattung der PKV.
Die gleiche Logik findet Anwendung bei Akupunkteuren, Chiropraktikern, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), Kinesiologie, NLP oder anderen Formen der Hypnose, etc.
Viele Heilpraktiker versuchen über die Analogabrechnung12 mehr zu berechnen, als ihnen nach GebüH bzw. Hufeland zustünde. Begründet wird dies – nach Meinung des Autors absolut vermessen – da man studierten Ärzten gleichgestellt sei und dementsprechend gleich vergütet werden müsste. Es sei nicht gerecht, dass diese eine höhere Vergütung erhalten.13 Da ein studierter Arzt nach GOÄ abrechnen kann, stellt sich ihm dieses Problem nicht. Es kann also nur für schlechter qualifizierte Heilbehandler gelten, die ein mehrjähriges Medizinstudium nach europäischen Standards für nicht notwendig erachten.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung schränken die Befugnisse für nicht ärztliche Behandler zum Schutze der Bevölkerung ein. Heilpraktiker müssen beispielsweise warnen, dass der Abbruch schulmedizinischer Maßnahmen Nachteile bis hin zum Tod haben können.14 Dabei steht der Schutz der Bevölkerung im Zweifel über der gewerblichen Ausübung eines Heilpraktikers, wenn dieser nicht die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie ein Arzt hat.15
Sowohl den Kassen als auch der PKV sind die überzogenen Rechnungen dieser nicht regulierten Behandler lange ein Dorn im Auge, zumal deren Verbände trotz aller Wirksamkeitsbehauptungen streng die Abkopplung von Behandlungserfolg und Rechnung beibehalten wollen. Das Risiko trägt somit allein der Patient!16 So wurde beispielsweise die Erstattung für eine vermeintlich „alternative“ Heilbehandlung bei einem Zungen-Karzinom verweigert, weil schulmedizinische Methoden (idF Strahlentherapie) zur Verfügung standen und die vermeintliche „Alternative“ keinen Wirksamkeitsnachweis im konkreten Fall erbringen konnte. Allenfalls, wenn nur noch palliative Schulmedizin möglich gewesen wäre, hätte das Ansinnen eine Aussicht auf Erfolg haben können; womöglich.17
Wer diese Leistung unbedingt haben möchte, sollte nicht seine PKV danach auswählen, sondern Zusatzversicherungen zur PKV kaufen, wie z. B. Gothaer „MediNatura“, VKB „Naturprivat“ etc.
Auch sind schwarze Schafe regelmäßig in der Presse zu finden. So bot ein selbsternannter Schamane „alternative“ Heilbehandlung durch nicht zertifizierte Therapie an, bei deren Ausübung er Teilnehmer durch Ausnutzung im Schutzraum vergewaltigte.18 Ein anderer wurde wg. fahrlässiger Tötung verurteil, weil er nicht existente „Alternativ“-Behandlungen für Krebs anbot.19 Ein anderer wurde als systematischer Vergewaltiger entlarvt, der zudem seine Frau tötete.20 Sie können sich nur durch Recherche schützen. Vertrauen Sie nicht blind auf Heilversprechen, sondern recherchieren Sie! Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, sollten Sie Ihrem Instinkt vertrauen. Fragen Sie neutrale Dritte um Rat!
Quellenangaben
- §7 II TFG Anforderungen zur Entnahme der Spende https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/__7.html
- §28 TFG Ausnahmen von Anwendungsbereichen https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/__28.html
- 2022-02-09 BVerwG – Az. 3 B 16.21 https://www.bverwg.de/de/090222B3B16.21.0
- 2023-09-21 Zeit Online – Verwaltungsgericht: Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen https://www.zeit.de/news/2023-09/21/verwaltungsgericht-heilpraktiker-duerfen-kein-blut-abnehmen – Urteile vom 15.06.2023 Az.: BVerwG 3 C 3.22, BVerwG 3 C 5.22 und BVerwG 3 C 4.22 zum Zeitpunkt der Eintragung noch nicht veröffentlicht
- 2024-01-22 Kostenlose Urteile Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot | Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-2078231-BvR-217123-und-1-BvR-218223_Heilpraktiker-scheitern-mit-Beschwerden-gegen-Blutentnahme-Verbot.news33731.htm
- 2023-01-23 BVerwG – Az. 3 B 3.22 https://www.bverwg.de/de/250123B3B3.22.0
- 2024-03-26 Schleswig-Holsteinisches OVerwG – Erfolgloser Antrag gegen die Abschaffung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2024_03_26_Erfolgloser_Antrag_gg_Zusatzbezeichnung.html
- 2002 Fachverband deutscher Heilpraktiker – GebüH https://www.derprivatpatient.de/sites/default/files/cf-02-01-01-gebueh-85-2002-final.pdf
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Hufelandgesellschaft e. V. – Leistungsverzeichnis https://www.hufelandgesellschaft.de/leistungsverzeichnis
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-29 Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. – Abrechnungsverzeichnis für homöopathische Leistungen (LVKH) https://www.vkhd.de/patienten/leistungen-erstattungen-kosten/abrechnungsverzeichnis-fuer-homoeopathische-leistungen-lvkh
- 2016 Deutsches Ärzteblatt – 113(20): A-958 / B-808 / C-792 – Osteopathie darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden https://www.aerzteblatt.de/archiv/179373/Osteopathie-darf-nur-von-Aerzten-oder-Heilpraktikern-ausgeuebt-werden?fbclid=IwAR3Huni69b8C8PYyXC2cwM9CQkaU_N0CKixG4U8KXyM16R2O0TX1ooX7oxk
- §6 II GOÄ – Gebühren für andere Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__6.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Bund deutscher Osteopathen e. V. – Patienteninformationen zur Erstattung https://www.bund-deutscher-osteopathen.de/patienteninformationen-zur-erstattung/
- 2021-03-25 OLG München – Az. 1 U 1831/18, noch nicht rechtskräftig, Revision zum BGH unter VI ZR 120/21 https://openjur.de/u/2336050.html
- 2021-03-11 VG Düsseldorf – Az. 7 L 2665/20 https://openjur.de/u/2332497.html
- 2014-02-15 Süddeutsche Zeitung – Patient haftet für falsche Arztrechnung https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/urteil-zur-alternativmedizin-patient-haftet-fuer-falsche-arztrechnung-1.1897415
- 2023-12-05 OLG Celle – Az. 8 U 138/23 https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c2c84ba8-b494-4bda-afd4-eddf8624ad1a
- 2024-05-02 BGH – Az. 1 StR 423/23 Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ rechtskräftig https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024103.html
- 2019-07-15 SPON – Tod von Krebspatienten – Bewährungsstrafe für Heilpraktiker https://www.spiegel.de/panorama/justiz/krefeld-tod-von-krebspatienten-bewaehrungsstrafe-fuer-heilpraktiker-aus-moers-a-1277409.html
- 2023-02-16 NDR – Falscher Heilpraktiker angeklagt wegen Mord und Missbrauch https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Falscher-Heilpraktiker-angeklagt-wegen-Mord-und-Missbrauch,prozess7902.html

