Der halb-offene Katalog ist ebenfalls eine Liste, die aber per Zusatzformulierung für lebenserhaltende Hilfsmittel offen ist. D. h. was Ihr Leben verlängern kann, ist prinzipiell versichert. Was in der Theorie nett klingt, kann in der Praxis Ärger bedeuten, weil es eine medizinische Indikation geben sein muss. Außerdem möchte niemand nach einem Überlebenskampf (z. B. Krebs) noch mit seiner Versicherung ringen müssen. Beispiel:
„Es besteht Versicherungsschutz für folgende medizinische Hilfsmittel: …
Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann.“1
Halb-offene Katalog sind nur eine Notlösung, denn im Zweifel möchten Sie nicht unter Zeitdruck den Nachweis der Lebenserhaltung führen müssen. Außerdem steht Lebenserhaltung nicht zwingend im Einklang mit Lebensqualität!
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat Hallesche NK (Bisex NK Stand 01|2010, PM 169 – 09.10 Teil III Nr. 1.7)

