Grenzgänger Schweiz/CH

Inhaltsverzeichnis

Eine Besonderheit stellen die Grenzgänger der Schweiz dar. Diese unterliegen in der Regel der schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung (KVG).1 Wenn erfolgreich eine Grenzgängerbewilligung2 beantragt wird, kann binnen drei Monaten eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden, womit die Mitgliedschaft einer deutschen Krankenkasse oder PKV begründet werden kann. Die Befreiung erfolgt via „Formular H“,3 wobei einer der Befreiungs-Gründe nachgewiesen werden muss. Es kann auch sein, dass die KVG eine schlechtere Leistung4 hat als die deutsche PKV. Aber nur wenige PKV erfüllen diese Bedingung! Die PKV müsste das H-Formular ausfüllen, sowie die Leistungen bestätigen. Oft scheitern die deutschen PKV an den Regeln des §25a KVG5 zur Prävention, spz. im Bereich der Reha/AGM.

Das Grenzgänger Modell der privaten Schweizer Krankenversicherung ist seit 2015 nicht mehr möglich.6

Generell haben Schweizer Grenzgänger drei Optionen:

  • Schweizer KVG mit deutschen Ergänzungsversicherungen: In der Regel ist dies die günstigste Lösung, obwohl kaum ein PKVU gute Ergänzungsversicherungen bietet. Eine ergänzende Pflegezusatzversicherung (z. B. 100€ Pflegetagegeld) ist sinnvoll! Achten Sie darauf, dass zusätzlich zu den Wahlleistungen auch die Differenzkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen der CH übernommen werden.

  • Freiwillige Mitgliedschaft in deutscher GKV: Wer die kostenfreie Familienversicherung nutzen will und ergänzende Zusatzversicherungen für die Differenzkosten zur CH abschließt (z. B. DKV-Kostenerstattungstarif), für den kann diese Option lohnen, denn in der KVG muss für jede Person ein Beitrag entrichtet werden. Achtung: Einen Arbeitgeber-Zuschuss gibt es aber nicht.

  • PKV in Deutschland: Es erfolgt die gleiche Abwägung des Für und Wider wie in Deutschland. Wer langfristig in Deutschland bleiben will, z. B. als Rentner, für den kann diese Option interessant sein. Achtung: Sie sollten die höheren Auslandskosten absichern sowie beachten, dass es für die ARKV keinen Arbeitgeber-Zuschuss gibt.

Schweizer KVG mit deutschen Ergänzungsversicherungen: In der Regel ist dies die günstigste Lösung, obwohl kaum ein PKVU gute Ergänzungsversicherungen bietet. Eine ergänzende Pflegezusatzversicherung (z. B. 100€ Pflegetagegeld) ist sinnvoll! Achten Sie darauf, dass zusätzlich zu den Wahlleistungen auch die Differenzkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen der CH übernommen werden.

Freiwillige Mitgliedschaft in deutscher GKV: Wer die kostenfreie Familienversicherung nutzen will und ergänzende Zusatzversicherungen für die Differenzkosten zur CH abschließt (z. B. DKV-Kostenerstattungstarif), für den kann diese Option lohnen, denn in der KVG muss für jede Person ein Beitrag entrichtet werden. Achtung: Einen Arbeitgeber-Zuschuss gibt es aber nicht.

PKV in Deutschland: Es erfolgt die gleiche Abwägung des Für und Wider wie in Deutschland. Wer langfristig in Deutschland bleiben will, z. B. als Rentner, für den kann diese Option interessant sein. Achtung: Sie sollten die höheren Auslandskosten absichern sowie beachten, dass es für die ARKV keinen Arbeitgeber-Zuschuss gibt.

Eingeschränkte Empfehlung: Dem Autor ist zzt. nur die Barmenia bekannt, welche das H-Formular ausfüllt, sowie bei Zusatzversicherungen die Differenzkosten übernimmt.

Beim Deutscher Ring ist dies als Einzelvereinbarung bei bestehenden Verträgen möglich. Jedoch gibt es darauf keinen tariflichen Anspruch und dem Autor sind bereits Ablehnung der Einzelvereinbarung begegnet.

Gelegentlich versuchen auch Schweizer sich in der deutschen PKV zu versichern, weil dies opportun günstiger ist. Die meisten dieser Versuche scheitern. So sind beispielsweise Piloten in der KVG zu versichern und fallen nicht unter die Grenzgänger-Regeln.7

Quellenangaben

  1. „ohne Datum“, Aufruf 2020-12-01 Schweizerische Eidgenossenschaft – Bundesamt für Gesundheit – Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesetzgebung/gesetzgebung-versicherungen/gesetzgebung-krankenversicherung/kvg.html
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2020-12-01 Schweizerische Eidgenossenschaft – Staatssekretariat für Migration (SEM) – Ausweis G EU /EFTA (Grenzgängerbewilligung) https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_g_eu_efta.html
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-12-01 Kanton Zurich Gesundheitsdirektion – Formular H https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/gesundheit/krankenversicherung/bestaetigungsformular_h_deutsch.pdf
  4. Art. 24 ff KVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/index.html#a24
  5. 2022-01-01 Schweizerische Eidgenossenschaft – Bundesgesetz über die Krankenversicherung https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de
  6. „ohne Datum“, Aufruf 2020-12-01 Schweizerische Eidgenossenschaft – Der Bundesrat – Das Portal der Schweizer Regierung – Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19080008/index.html
  7. 2021-04-21 FG Hamburg – Az. 6 K 179/19 https://openjur.de/u/2388746.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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