Gemischte Anstalten

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Krankenhäuser, die neben der akuten Krankenhausbehandlung zusätzlich auch Kuren beziehungsweise Sanatoriumsbehandlungen durchführen, werden als gemischte Krankenanstalten bezeichnet. Für Behandlungen in diesen Krankenhäusern benötigen Sie vor Beginn der stationären Behandlung eine schriftliche Zusage Ihrer Krankenversicherung bezüglich der Kostenerstattung.

Eine Kostenerstattung ist allerdings bei so genannten Anschlussheilbehandlungen in den Bereichen Kardiologie, Neurologie, Orthopädie und bestimmter Krebsbehandlungen im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt möglich. Anstatt in einem Krankenhaus, ist die Behandlung dann ausnahmsweise auch in einer Kurklinik möglich.

Kur- und Sanatoriumsbehandlungen werden in der Regel vom Krankenversicherungsschutz nicht erfasst.1

Ohne eine Zusage haben Sie kein Anrecht auf eine Erstattung, auch wenn die Behandlung medizinisch notwendig war.2

Wir empfehlen, die Übernahme der Kosten von Behandlungen in gemischten Krankenanstalten vorab mit Ihrer Privaten Krankenversicherung zu klären. So können etwaige Unklarheiten bezüglich des Krankenhausaufenthalts und des Umfangs der Kostenerstattung im Vorhinein beseitigt werden.3 Zur Vermeidung von Kostenrisiken können Sie vorher das Verzeichnis der gemischten Anstalten einsehen4 und sich dort eine Anstalt aussuchen.

Das Einholen einer Kostenzusage empfiehlt sich immer, gerade wenn Sie keine Anschlussheilbehandlung pauschal versichert haben.

Mindestanforderung gemischte Anstalten:

Mit vorheriger Zusage oder bei bestimmten Diagnosen versichert.

+

Optimum gemischte Anstalten:

Ohne vorherige Zusage oder Diagnose-Beschränkungen versichert.

Mindestanforderung gemischte Anstalten:

Mit vorheriger Zusage oder bei bestimmten Diagnosen versichert.

Optimum gemischte Anstalten:

Ohne vorherige Zusage oder Diagnose-Beschränkungen versichert.

Quellenangaben

  1. „ohne Datum“, Aufruf 202106-25 PKV-Verband e. V. – Gemischte Krankenanstalt https://www.derprivatpatient.de/glossar/gemischte-krankenanstalt
  2. 2012-01-20 OLG Hamm Az. I-20 U 148/11 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_20_U_148_11urteil20120120.html
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Zitat PKV-Verband – Gemischte Anstalten https://www.derprivatpatient.de/krankenhaus/leistungen-der-pkv-im-krankenhaus#Gemischt
  4. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – Gemischte Krankenanstalten (Liste) https://www.derprivatpatient.de/gemischte-krankenanstalten-liste

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Walter Benda

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