Einige PKVUs versuchen Beamte, spz. Anwärter, zur Umdeckung zu animieren, beispielsweise weil Vorversicherungszeiten auf die Staffel der Beitragsrückgewähr angerechnet wird. Bsp. Allianz:
„Der Wechselvorteil für Ihre Kunden – herausragend am Markt
Seit 01.01.2022
Ihre Kunden wechseln in die APKV und können von Anfang an eine höhere BRE erhalten. Die APKV rechnet die leistungsfreie Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.
So profitieren Ihre Kund:innen vom Wechselvorteil:
• Der Versicherungsbeginn des BRE-berechtigten Tarifs ist ab dem 01.01.2022 oder später.
• Die Versicherungszeit in der GKV beträgt 12 Monate oder mehr.
• Es werden alle vollen, durchgängig leistungsfreien Kalenderjahre unmittelbar vor dem Wechsel angerechnet.
• Bei unterjährigem Wechsel muss bis zum Wechselzeitpunkt Leistungsfreiheit bestanden haben.
• Der Nachweis wird mit dem Antrag bei der APKV eingereicht.“1
Sowas ist – mit Verlaub – grober Unsinn. Die Wahl einer PKV sollte immer (!) an den Vertragsinhalten erfolgen und nicht an den kurzfristigen Beitragsrückerstattungen, welche aufgrund der Zinsabhängigkeit gekürzt werden können. Der Autor stuft dieses Geschäftsgebaren als so ehrlich sein wie seinerzeit die „PKV ab 19€“ Werbung.2
Quellenangaben
- 2023-03-17 APKV – E-Mail der APKV Direktion Berlin an den Vertrieb – Dokument 20230307_Verbeamtung Berlin Präsentation_MV.pdf – S. 12
- „ohne Datum“, Aufruf 2009-2010 Versicherungscheck24 GmbH & Co KG schaltete diese Werbung via Google, was dem Autor aufgrund seiner Vertriebstätigkeit bekannt wurde. Weitere Quellen sind bspw. die Schulungen von T. Müller für die Central KV AG und Continentale KVaG gewesen, wo diese Werbung im Rahmen der Vorträge thematisiert wurde.

