Es dreht sich immer darum, dass entweder eine Pflichtversicherung ausgelöst wird oder keine Versicherungspflicht in D mehr besteht. Typische Gestaltungsmöglichkeiten sind z. B.:
AN-Tätigkeit mit Einkommen unter JAEG, z. B. durch Teilzeit, Betriebsrenten oder Lohnoptimierung
Sabbatical
Bundesfreiwilligendienst
Familienversicherung (idR Einkommen <470€ im Monat UND Abmeldung Gewerbe)
Behindertenausweis
Auslandsabmeldung (hier sind viele Bedingungen zu beachten!)
AN-Tätigkeit mit Einkommen unter JAEG, z. B. durch Teilzeit, Betriebsrenten oder Lohnoptimierung
Sabbatical
Bundesfreiwilligendienst
Familienversicherung (idR Einkommen <470€ im Monat UND Abmeldung Gewerbe)
Behindertenausweis
Auslandsabmeldung (hier sind viele Bedingungen zu beachten!)
Bitte beachten Sie, dass bei fast alle diesen Auswegen Fristen zu beachten sind und genau gerechnet werden muss. Ohne professionelle Hilfe ist der Rückweg oft steinig oder gar unmöglich, wenn Sie nicht im Sozialrecht bewandert sind.
Speziell bei der Auslands-Abmeldung sollten nicht auf windige Kanzleien hereinfallen, die Ihnen nur mit einer Briefkastenadresse im Ausland die Rückkehr ermöglichen wollen, da dies schon länger nicht mehr funktioniert. Für die Auslands-Abmeldung und Neuanmeldung sind viele Punkte zu beachten, deren Missachtung Sie noch teurer zu stehen kommen kann als der Verbleib in der PKV.
Vor einer GKV-Rückkehr müssen stets zwei Dinge geprüft werden:
ob ein PKV interner Tarifwechsel nach §204 VVG sinnvoll ist.
ob bei einer GKV-Rückkehr die Bedingungen der KVdR (9/10-Regel) erfüllt werden.
ob ein PKV interner Tarifwechsel nach §204 VVG sinnvoll ist.
ob bei einer GKV-Rückkehr die Bedingungen der KVdR (9/10-Regel) erfüllt werden.

