Bitte beachten Sie, dass es für geplante Behandlungen in Europa Formblätter gibt und von offizieller Seite empfohlen wird vorher eine Kostenzusage einzuholen, weil es eine Direktverrechnung mit der Klinik erleichtert.1
Wer Urlaub in Europa macht oder geschäftlich dort unterwegs ist, sollte eine Krankenversicherung haben, welche bei vorübergehendem Aufenthalt nicht auf die deutschen Kosten begrenzt. Es gibt Länder in Europa, deren Kosten über den deutschen Gesundheitskosten liegen, z. B. die Schweiz. Das Problem sind dabei sowohl Notfallbehandlungen als auch Plan-Behandlungen, wenn die Behandlung nicht in das System der deutschen GOÄ passt.
Auch sollte die Leistung für Europa gelten und nicht nur für die EU oder den EWR. Die Leistung sollte nicht an die GOÄ gekoppelt sein. Alternativ lautet die Formulierung, dass ohne Bindung an die GOÄ versichert wird.
Die deutsche GOÄ ist den meisten Ländern unbekannt. Diese haben meist abweichende Systeme. Umrechnungen auf die dt. GOÄ könnten nachteilig sein und sollten vermieden werden.
Quellenangaben
- 2020-03-09 European Union – Expenses and reimbursements: planned medical treatment abroad https://europa.eu/youreurope/citizens/health/planned-healthcare/expenses-reimbursements/index_en.htm

