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_____________________________________________ (Absender) Ort, Datum
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Empfänger Kontaktdaten
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Versichertennummer: _________________________________
Mitgliedsnummer: _________________________________ (optional)
Erstattungsantrag meiner Kranken- & Pflegepflichtversicherung
Berechnung der erstattungsfähigen Rechnungshöhe
Nennung der Beitragsrückerstattungen & Pauschalleistung iVm Vorsorge
Berechnung der erstattungsfähigen Rechnungshöhe
Nennung der Beitragsrückerstattungen & Pauschalleistung iVm Vorsorge
Vorsorgliche Inverzugsetzung bei Fristüberschreitung
Anhang: 00 Rechnungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie eine Liste meiner Medizinkosten, mit der Bitte um Prüfung:
wie hoch die Erstattung der Rechnungen wäre und
wie hoch alternativ die BRE unter Berücksichtigung der Vorsorge wäre?
wie hoch die Erstattung der Rechnungen wäre und
wie hoch alternativ die BRE unter Berücksichtigung der Vorsorge wäre?
Bitte überweisen Sie mir innerhalb eines Monats die erstattungsfähigen Rechnungen, außer die BRE unter Berücksichtigung der Vorsorge ist mindestens 50% höher als die erstattungsfähigen Rechnungen.
Eine steuerliche Beratung wird nicht erwartet.
Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.
Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.
Da diese Bedingung erfüllt ist, erwarte ich die fristgerechte Überweisung, andernfalls sind Sie ab Fristverstreichen in VERZUG gesetzt, wobei 8% über dem Basiszins als Verzugszinsen berechnet werden.
Zudem werden mindestens 80% als Abschlagszahlung gefordert, da die grundlegende Feststellung unbestreitbar ist und wir daher höchstens der Höhe noch nachverhandeln müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsquellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html §14 VVG Fälligkeit der Geldleistung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html §286 BGB Verzug des Schuldners
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__247.html §247 BGB Basiszinssatz

