Bei PKV: Tabelle! Anders als beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wo sich das Eintrittsrisiko gering sowie oft zeitversetzt manifestiert, falls überhaupt, wird eine PKV immer Leistungsfälle haben. Es gibt keinen Menschen, der nie (!) Gesundheitskosten verursacht, und sei es für Vorsorge-Untersuchungen.
Daher ist die Empfehlung, dass Sie sich die Krankenakte besorgen und ein vollständiges Bild liefern, was die Versicherung bewerten kann. Anbei ein Beispiel, wie der Autor einen Kunden gewonnen hat, der mittels Prosa eine VVA provoziert hätte.
| 1 Seite RiVo Prosa | 3 Seiten RiVo Tabelle |
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| Ergebnis: Diverse PKVU würden den VN mit Zuschlag versichern, z. B. BBKK mit +20% Risikozuschlag. Keine Ablehnung. | Ergebnis: Fast nur Ablehnungen, darunter auch die BBKK. Zwei PKVU brachten Angebote, Hallesche mit +50% und Universa mit +20% Risikozuschlag. |
Allein die unterschiedliche Menge der Einträge ist bedenklich, denn links wurden nur zwei Krankheitsbilder (Akne & Knieschaden) in Prosa beschrieben. Bei der Auflistung rechts, nach Anforderung der Krankenakte, kamen andere Dinge ans Tageslicht, die der VN schlicht vergessen hatte, etwa Allergien, weitere Hauterkrankungen, Krankengymnastik, Einlagen, Orthesen, Rückenprobleme.
Während es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung vertretbar sein kann, wenn die Anfrage in Prosa aufgearbeitet wird, ist dies bei der PKV sehr oft fahrlässig!
Beispiel: Ein nicht asthmatischer VN war beim Arzt und vergisst, dass ihm bei einer Lungeninfektion (landläufig fehlerhafte als Grippe bezeichnet) einmalig ein Asthma-Spray verschrieben wurde, welches der Abschwellung diente. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei der BU zu einem Leistungsfall und damit zu einer VVA kommt, tendiert gegen null. Geht der gleiche Kunde zu seiner PKV und lässt erneut ein Asthma-Spray verschreiben, kommt es zu potenziellen VVA-Folgen.



