Am Ende bleibt die Verantwortung allein beim Versicherten! Sie müssen liquide Mittel vorhalten, Entscheidungen treffen und mit den Konsequenzen leben. Auch sog. Assistance-Dienstleister (z. B. Notfallrufnummern der Auslandsreisekrankenversicherung) entbinden Sie nicht von Ihren Pflichten. Diese Dienstleister haben keine Pflicht zur Durchführung oder Organisation von Behandlungen oder Transporten, sondern liefern nur unterstützende Maßnahmen, wie Übersetzungen etc. Wenn Sie Entscheidungen auf eigene Faust treffen, bspw. die private Verlegung zu einem anderen Heilbehandler, ohne dass eine medizinische Indikation gegeben war, riskieren Sie den Versicherungsschutz. Gleiches gilt für präventive Verlegungs-Maßnahmen, denn die Versicherung kann erst dann eine Entscheidung treffen, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellte.1 Damit sind Assistenz-Dienste nur ein netter Bonus einer guten PKV, mehr nicht.
Quellenangaben
- 2022-05-13 OLG Bremen – Az. 3 U 16/21, vorher LG Bremen – Az. 6 O 1779/15 https://www.oberlandesgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht-2335?max=-1&skip=0

