„Früher war alles besser!“, diese Stammtischparole gilt zumindest für die Bonitätsprüfung. Denn früher konnte die Versicherung Sie bei Beitragsschulden rauswerfen. Das ist heute nahezu unmöglich, denn selbst wenn die Versicherung Sie kündigen wollen würde, wäre deren Kündigung meistens unwirksam, wenn Sie keinen Folgeversicherungsnachweis beibringen.1 Eine ordentliche Kündigung ist für die PKV fast unmöglich. Deshalb suchen sich die privaten Krankenversicherungen Ihre Kunden mittlerweile deutlich genauer aus. Ehemalige Pleitiers, Kleinunternehmer sowie sonstige „Krauter“ sind unerwünschte Klientel und gehören zumeist – mangels wirtschaftlicher Stabilität – nicht zur Zielgruppe der PKV. Faustformel: Je „billiger“ der Tarif, umso entscheidender ist die Bonität! Umso genauer wird in der Regel auch geprüft.
Auch für Beamte und Angestellte kann die Bonitätsprüfung den Zugang verwehren! Ist erstmal ein Antrag abgelehnt worden, haben Sie Probleme neuen Schutz zu bekommen, da es fast überall Angabe pflichtig ist, ob Sie Beitragsrückstände haben oder schon einmal ein Antrag abgelehnt wurde.
Die PKV muss Ihnen keine Begründung für die Ablehnung nennen, und tut es meist auch nicht. Selbst die Ablehnung des Antrags soll oft der Vermittler überbringen, wobei ihm oft keine Gründe genannt würden. Anbei ein Beispiel eines Marktteilnehmers, der mit Billigtarifen wirbt, und dabei beispielhaft für das Verhalten der gesamten Branche steht.
Vertragsgestaltung Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren.
vielen Dank für den eingereichten Krankenversicherungsantrag. Leider können wir den Antrag nicht annehmen.
Aufgrund einer aktuellen und umfassenden Prüfung der Bonität des Kunden können wir keinen Versicherungsschutz anbieten.
Wir bitten für diese Entscheidung um Verständnis. Bitte benachrichtigen Sie den Antragsteller.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an. Wir sind montags bis freitags von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
HanseMerkur Krankenversicherung AG
Abt. Kundenbetreuung
Unterschrift
Vertragsgestaltung Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren.
vielen Dank für den eingereichten Krankenversicherungsantrag. Leider können wir den Antrag nicht annehmen.
Aufgrund einer aktuellen und umfassenden Prüfung der Bonität des Kunden können wir keinen Versicherungsschutz anbieten.
Wir bitten für diese Entscheidung um Verständnis. Bitte benachrichtigen Sie den Antragsteller.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an. Wir sind montags bis freitags von 8:00 Uhr – 20:00 Uhr für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
HanseMerkur Krankenversicherung AG
Abt. Kundenbetreuung
Unterschrift
Grafik 189 – Ablehnung wegen Bonität
Genauere Gründe werden nicht genannt. Oft auch auf Nachfrage nicht. Dazu ein Beispiel einer anderen PKV, die mit Einsteigertarifen wirbt, die auch exemplarisch für eine ganze Branche steht.
Die Continentale
Versicherungsnummer
Dortmund, 19.11.2019
VN , ,
Sehr geehrte ,
Ihre E-Mail vom 15.11.2019 haben wir erhalten.
Sämtliche Begründungen für unsere Entscheidung inklusive der Rechtsfolgen haben wir dem Versicherungsnehmer in unserem Schreiben vom 14.11.2019 genannt. Bitte wenden Sie sich an ihn.
Ein Hinweis zum Datenschutz. Wir haben Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um z.B. mit Ihnen kommunizieren zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen Continentale Krankenversicherung a.G.
Die Continentale
Versicherungsnummer
Dortmund, 19.11.2019
VN , ,
Sehr geehrte ,
Ihre E-Mail vom 15.11.2019 haben wir erhalten.
Sämtliche Begründungen für unsere Entscheidung inklusive der Rechtsfolgen haben wir dem Versicherungsnehmer in unserem Schreiben vom 14.11.2019 genannt. Bitte wenden Sie sich an ihn.
Ein Hinweis zum Datenschutz. Wir haben Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um z.B. mit Ihnen kommunizieren zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.continentale.de/datenschutz.
Mit freundlichen Grüßen Continentale Krankenversicherung a.G.
Grafik 190 – Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (VVA)
Beide Anbieter sind keine Ausnahmen, sondern stellen die traurige Norm dar. Prüfen Sie im Vorfeld oder lassen Sie prüfen! Wer hier lügt, wird es teuer bezahlen.
Aktuell sind nur fünf Gesellschaften öffentlich bereit bei „beschädigter“ Bonität auf Einzelanfrage hin ggf. Versicherungsschutz zu gewähren. Um diese vor übermäßigem Zulauf einer Problemgruppe zu schützen, wird auf eine konkrete Nennung verzichtet.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Ihnen muss klar sein, dass dieser Zugangsweg nie günstig wird, weder von der Versicherungsprämie noch vom aufgerufenen Honorar! Da einige dieser Tarife keine Provision vorsehen, müssen Sie mit einem Vermittlungsentgelt rechnen.
Quellenangaben
- §205 VI VVG Kündigung des Versicherungsnehmers https://dejure.org/gesetze/VVG/205.html

