Beitragsbasis der KVdR

Inhaltsverzeichnis

Es gelten folgende Bemessungsgrundlagen für den Krankenversicherungs-Beitrag im Alter:

Einkommensart

KVdR

Pflichtmitglied GKV

(9/10-Regel)

KVdR

Freiwillige GKV

(keine 9/10-Regel)

KVdR

PKV

Arbeitseinkommen als Arbeitnehmer während Rente AN-Anteil AN-Anteil Nein
Arbeitseinkommen als Selbstständiger während Rente Voller Satz

AN-Anteil,

ggf. ohne KG

Nein
Gesetzliche Rente inkl. UV & BG / Pension / Politiker-Versorgung / Versorgungswerk / Landwirtschafts-Einkommen Halber Satz Voller Satz Nein
Gesetzliche Rente Nein Voller Satz Nein
Betriebsrente als Riester Nein Voller Satz ohne KG Nein
Betriebsrente als Rentenzahlung Voller Satz mit Freigrenze Voller Satz Nein
Betriebsrente als Einmalzahlung Voller Satz mit Freigrenze, auf 120 Raten verteilt1 Voller Satz Nein
Betriebsrente privat bezahlter Anteil Nein Voller Satz ohne KG Nein
Private Vorsorge: Renten inkl. Riester/Rürup Nein Voller Satz ohne KG Nein
Private Vorsorge: Einmzalzahlung inkl. Riester-Teilauszahlung
VuV – Vermietung & Verpachtung Nein Voller Satz ohne KG Nein
KapErtrag – Zinsen Nein Voller Satz ohne KG Nein

KVdR

Pflichtmitglied GKV

(9/10-Regel)

KVdR

Freiwillige GKV

(keine 9/10-Regel)

KVdR

PKV

AN-Anteil,

ggf. ohne KG

Die Freigrenze für versicherungspflichtige KVdR-Rentner gilt seit 2020 und wird auch Bagatellgrenze genannt. Sie beträgt 1/202 der Bezugsgrößte, die nach Ost und West unterscheidet.3 Die Freigrenze steigt durch die Steigerung der Bezugsgröße mit.

Eine Freigrenze ist kein Freibetrag! Bis zur Höhe der Freigrenze erfolgt keine Verbeitragung, bei Überschreiten erfolgt eine Verbeitragung, wobei die Freigrenze dann als Freibetrag mindernd angerechnet wird. Im Jahr 2025 beträgt der Betrag West 187,25€.

Falls Sie sich fragen, welche Auswirkung die o. g. Unterscheidung auf den GKV-Beitrag hat: keine! Aber im Rahmen der steuerlichen Vorsorgeaufwendungen ergibt es einen Unterschied, ob Sie einen Beitragsvorteil für die KV bekommen oder nicht. Ein Beispiel deutscher Überbürokratie!

Die Benachteiligung der freiwilligen KVdR-Rentner bei der Betriebsrenten-Freigrenze wurde höchstrichterlich bestätigt.4

Das Pflichtmitglied zahlt dabei idR nur den allgemeinen Beitragssatz, der nicht auf alle Einkünfte Anwendung findet,5 sondern nur auf Renten, rentenähnlichen Einkünfte (z. B. Versorgungsbezüge)6 und etwaiges Arbeitseinkommen7.8 Die Rentenversicherung zahlt idR die Hälfte.9

Dieses Beitrags-Privileg gilt nicht für freiwillige Mitglieder, die den vollen Satz auf nahezu alles zahlen, auch auf bereits versteuerte Einkünfte.10 Der Spitzenverband der GKV entscheidet allein über die Beitragsbemessung!11

Besonders schlimm wird es, wenn der Partner nicht in der GKV ist, sondern in der PKV. Denn dessen hälftige Alterseinkünfte werden dem GKV-Mitglied beitragssteigernd angerechnet; was laut LSG Hessen dem Willen des Gesetzgebers entspricht.12

Ein Sonderfall ist die Erlebensfall-Einmalleistung aus Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Einmalleistung wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und verbeitragt, wenn man in einer Kasse Mitglied ist,13 unabhängig vom Status. Diese Verbeitragung ist verfassungskonform14 und auch nicht ungerecht, nur weil die Riester-Renten eine Privilegierung in Form einer Nichtverbeitragung haben.15 Dagegen wäre die Auszahlung eines Rückkaufswerts bei Kündigung nicht zu verbeitragen,16 weshalb vereinzelt die Kündigung kurz vor Ablauf opportun sein könnte.

Anbei ein Beispiel aus der Praxis:

Ihre Beiträge

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Zusätzlich haben wir Informationen von einer Zahlstelle erhalten.

Renten, rentenähnliche Einkommen (zum Beispiel Versorgungsbezüge) und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind beitragspflichtig. Was das konkret für Ihre Versicherungsbeiträge bedeutet, sehen Sie in der befliegenden Übersicht.

Auch Kapitalleistungen oder Abfindungen. die Sie statt monatlicher Versorgungsbezüge erhalten, müssen wir bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Dafür wird maximal zehn Jahre lang pro Monat 1/120 der ausgezahlten Summe herangezogen.

Das beitragspflichtige Einkommen haben wir anhand der Angaben der Zahlstelle. des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2021 und Ihrer Angaben auf der Einkommensanfrage aus dem Jahr 2022 ermittelt.

Wichtig: Die Beiträge aus Ihrem Arbeitseinkommen haben wir vorläufig festgesetzt Sobald wir Ihren Einkommensteuerbescheid für das Jeweilige Jahr erhalten, berechnen wir Ihre Beiträge anhand Ihres tatsächlichen Einkommens neu — rückwirkend für das entsprechende Jahr. Waren die vorläufigen Beiträge zu hoch, erstatten wir Ihnen die Differenz; waren sie zu niedrig, müssen wir die Differenz nachfordern.

Bitte senden Sie uns daher eine Kopie Ihres vollständigen Bescheides zu, sobald Sie ihn erhalten haben.

Die Beiträge für einen Monat sind immer am 15. des jeweils folgenden Monats fällig. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig zu überweisen. Ein Beispiel: Die Beiträge für den Monat Januar 2023 müssen bis zum 15. Februar 2023 auf unserem Konto eingegangen sein.

Bitte geben Sie bei jeder Überweisung die Versichertennummer als Verwendungszweck an, damit wir die Beiträge richtig zuordnen können. Vielen Dank.

Grafik 134 – Verbeitragung einer Einmalzahlung, automatischer Datenaustausch

In jedem Fall ist zu beachten, dass ein Verschweigen der Zahlung sinnlos ist, denn es findet ein automatischer Datenaustausch statt. Strafbarer Sozialversicherungsbetrug bliebe es dennoch! Die Abrechnung erfolgt dabei selbst für Kleinstbeträge, sowie getrennt nach Einkunftsarten, wie in der Fortführung des o. g. Beispiels ersichtlich.

Grafik 135 – Berechnung KV-Pflicht für Betriebsrenten Einmalzahlung ohne Untergrenze

Ihr monatlicher Beitrag von 345,64 EUR ergibt sich aus dem folgenden Einkommen:

Das monatliche Einkommen aus Betriebsrenten wird bei der Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung maximal um einen Freibetrag von monatlich 164,50 EUR gemindert. In der

Pflegeversicherung wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.

monatliches Einkommen Abzüglich Freibetrag Ergebnis

Kapitalleistung (Betriebsrente)

Allianz Lebensversicherungs-AG

6,79EUR 6,79 EUR 0,00 EUR
Wie sich die einzelnen Beiträge berechnen, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Auszahlungshöhe 814,51 EUR
monatliches Einkommen 6,79 EUR
Auszahlungsmonat Juli 2022
Beginn Beitragspflicht 1. August 2022
Ablauf Beitragspflicht 31. Juli 2032
berücksichtigtes Einkommen Beitragssatz Beitrag
Krankenversicherung 0,00 EUR 14,6% 0,00 EUR
Zusatzbeitrag 0,00 EUR 1,2% 0,00 EUR
Pflegeversicherung 6,79EUR 3,4% 0,23 EUR
Ihr Beitrag daraus 0,23 EUR

Grafik 135 – Berechnung KV-Pflicht für Betriebsrenten Einmalzahlung ohne Untergrenze

Ihr monatlicher Beitrag von 345,64 EUR ergibt sich aus dem folgenden Einkommen:

Das monatliche Einkommen aus Betriebsrenten wird bei der Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung maximal um einen Freibetrag von monatlich 164,50 EUR gemindert. In der

Pflegeversicherung wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.

Kapitalleistung (Betriebsrente)

Allianz Lebensversicherungs-AG

Diese Regelung gilt nicht für Unterhalts-Zahlungen, die in Form einer Abfindung erfolgen. Diese werden lediglich auf zwölf Monate verteilt, was schnell zum Höchstbeitrag in der GKV führt, und nicht auf 120 Monate.17

Da viele Angestellten auch im Rentenalter den Kassen-Höchstbeitrag zahlen müssten, ergibt der Wechsel in die PKV oft Sinn, da die PKV günstiger sein kann als die GKV, weil Ihr Beitrag sich nicht am Einkommen orientiert. Schließlich werden die wenigsten Personen ohne Zusatzrenten, Immobilien oder Kapitaleinkünften ihren Ruhestand bestreiten können. Nur weil Sie in die Krankenkasse zurückkönnten, hätten Sie nicht zwingend die 9/10 Regel erfüllt, die eine Begünstigung bei der Krankenversicherung erfüllt sein muss.

Gleiches gilt für Beamte, die aufgrund der erhöhten Pensionen sogar noch stärker betroffen sind, da diese nicht von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt wird.

Der Nachweis der Einkünfte wird dabei regelmäßig an folgenden Unterlagen festgemacht.

Art der Einnahme Benötigter Nachweis
Arbeitseinkommen, Einkünfte aus VuV Einkommensteuerbescheid
Arbeitsentgelt, Dienstbezüge Entgeltbescheinigung
Abfindungen, Entschädigungen etc. Vereinbarungen, Verträge
Renten, Versorgungsbezüge etc. Bescheide, Anpassungsmitteilungen
Kapitalerträge Bescheinigungen

Dabei wird immer der Jahreswert durch zwölf dividiert, so dass einzelne Monatsextreme keine Verzerrung verursachen. Ausgenommen von der Bemessungsgrundlage sind idR nur Sozialleistungen sowie spezielle Einkommensarten. Generell ist der Wille des Gesetzgebers aber die vollumfängliche Verbeitragung für alle, wobei die einseitige Festlegung der Grundlage im Rahmen der Selbstverwaltung der GKV korrekt ist.18 Viele Bemessungsgrundlagen wurden dabei durch Rechtsprechung festgelegt.19

Quellenangaben

  1. 2025-01-01 GKV-Spitzenverband – §5 IV Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf
  2. §226 II SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html
  3. §18 SGB IV Bezugsgröße https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18.html
  4. 2024-11-06 BSG – Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_30.html
  5. §247 SGB V Beitragssatz aus der Rente https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__247.html
  6. §229 SGB V Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html
  7. §226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html
  8. §237 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
  9. §249a SGB V Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__249a.html
  10. §238a Rangfolge der freiwilligen Einnahmearten freiwillig versicherter Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__238a.html iVm §240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  11. §240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  12. 2023-08-14 Hessisches LSG – Az. L 8 KR 174/20 https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174296
  13. 2010-01-27 BSG Az. B 12 KR /2808 R https://openjur.de/u/169668.html
  14. 2020-07-08 BSG Az. B 12 KR 1/19 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_07_08_B_12_KR_01_19_R.html
  15. 2020-07-08 BSG Az. B 12 KR 17/18 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_02_26_B_12_KR_12_18_R.html
  16. 2022-11-29 LSG Baden-Württemberg – Az. L 11 KR 3272/22 https://openjur.de/u/2460409.html
  17. 2022-10-18 BSG – Az. B 12 KR 6/20 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_10_18_B_12_KR_06_20_R.html
  18. 2021-12-19 BSG Az. B 12 KR 20/11 R https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/161721?modul=esgb&id=161721
  19. 2020-03-20 GKV-Spitzenverband – Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 20. März 2020 https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=beitragsbemessungsgrunds%C3%A4tze+gkv+spitzenverband

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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