Trotz der Tarifwechsel-Leitlinien1 vom PKV-Verband kommen in der Praxis gezielte Behinderungen der Wechselversuche sowie Falschaussagen vor. Nicht alle PKVU sind Mitglieder des PKV-Verbands, z. B. fehlen die Arag oder die LKH. Inhaltlich sind die Leitlinien für den Verbraucher oder Vermittler nicht von Bedeutung, da nur Floskeln ohne belastbaren Rechtsanspruch verwendet werden.2 Die Tarifwechsel-Leitlinien bieten keinen Rechtsanspruch! Außerdem vergibt der PKV-Verband regelmäßig Auftragsgutachten an sog. externe Prüfer, welche die eigene Tadellosigkeit bescheinigen. Sowird dort regemäßig eine Beanstandungsfreiheit attestiert, welche mit schwammigen Worthülsen begründet wird, wo es heißt, dass die „PKV-Leitlinien in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt.“ seien oder das „mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Verstöße“ zu erkennen und verhindern seien.3
Das heutige Tarifwechselrecht wird vermutlich nicht dauerhaft so fortbestehen, da die ausgelösten Wechselbewegungen die Kalkulation der PKV nachhaltig stören, da sie einen negativen Selektionseffekt auslösen. Vereinfacht: die bei der Kalkulation getroffenen Annahmen werden durcheinandergeworfen. Es können Wechsel auftreten, die nie angedacht waren. Tarifwechsler führen deshalb in Relation zu größeren BAP in der PKV, als wenn es die Wechsler nicht gäbe.
Es betrifft Sie nicht direkt. Es ist Problem aller Versicherungen, welches die Aktuare im Sinne von Bestandssicherheit lösen müssen.4 Lassen Sie sich deshalb nicht von einem sinnvollen Wechsel abhalten!
Es folgen einige Beispiele von gezielten Behinderungen durch Versicherungen, wobei diese wegen der kurzen Darstellungslänge präsentiert werden. Oft ist mehrseitiger Schriftverkehr zum Verständnis notwendig. Das liegt unter anderem daran, dass versucht wird, dass Sie entweder keine Mehrleistungen bekommen und Ausschlüsse dulden sollen; vgl. Schaubild:
Grafik 118 – Mögliches Ergebnis von §204 VVG-Tarifwechseln
Ziel der Versicherungen ist oft, dass Sie im Kasten unten rechts landen (Ausschluss UND Zuschlag). Teils ist es jedoch möglich, dass dieses Schicksal vermieden wird!
Zu fast jeder PKV liegen Informationen vor, die auf gezielte Behinderungen beim Tarifwechsel hindeuten. Lediglich bei der DKV gibt es eine gute Lösung, da den Kunden im internen Login ein Portal mit Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Dort wird das Thema vereinfachte Gesundheitsprüfung aktiv angeboten. Anbei ein Bildbeispiel aus dem internen Bereich der DKV:
Grafik 119 – 204er Tarifwechsel DKV Kunden-Login
Leider geht bisher keine andere PKV so transparent vor. Behinderungen von Kunden oder Vermittlern sind an der Tagesordnung.
Tarifwechsel-Behinderung der ARAG
Es wird auch nicht vor Euphemismen zurückgeschreckt. So heißt es im u. g. Dokument, dass die ARAG bitten würde. Fakt ist, dass ohne die zusätzliche Erklärung eine Antragsbearbeitung nicht erfolgte. Von „bitten“ konnte keine Rede sein!
Falls Sie trotz der Für Sie entstehenden Nachteile eine Umstellung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes in Tarif K wünschen, bitten wir Sie, die beiliegende Bestätigung zu unterschreiben. Damit möchten wir gewährleisten, dass Sie über die mit dem Tarifwechsel verbundenen Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsvolumens informiert wurden und Sie dennoch in Tarif K wechseln möchten.
Falls Sie trotz der Für Sie entstehenden Nachteile eine Umstellung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes in Tarif K wünschen, bitten wir Sie, die beiliegende Bestätigung zu unterschreiben. Damit möchten wir gewährleisten, dass Sie über die mit dem Tarifwechsel verbundenen Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsvolumens informiert wurden und Sie dennoch in Tarif K wechseln möchten.
Grafik 120 – Nachteilsinformation ARAG
Tarifwechsel-Behinderung der AXA
Anbei ein Beispiel der AXA, die einen bereits eingereichten Umstellungsantrag ablehnen wollte.
AXA Maßstäbe / neu definiert AXA Krankenversicherung AG
51069 Köln
Telefon
Telefax
Frau Es betreut Sie:
01.09.2011
Kranken-/Pflege-Versicherung Nr. XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Unser Zeichen: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXXXXXXX,
Sie möchten Ihren Vertrag erweitern. Ein höherer oder umfassender Versicherungsschutz kostet natürlich mehr, doch sollte dieser Mehrbeitrag auch angemessen sein.
Dazu können wir Ihnen heute schon sagen, dass Sie für den erweiterten Versicherungsschutz mit einem Zuschlag rechnen müssen, der den Beitrag insgesamt unattraktiv werden lässt.
Die Umstellung bietet Ihnen keinen Vorteil. Deshalb raten wir Ihnen, den Vertrag unverändert zu lassen. Wünschen Sie die Änderung trotzdem? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir unterbreiten Ihnen dann natürlich gerne eine Angebot.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind gerne für Sie da.
Freundlich grüßt Sie Ihre
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Grafik 121 – 2011-09-01 Abwehrschreiben AXA um §204-Antrag zu verhindern
Die AXA wollte den o. g. Antrag erst gar nicht bearbeiten! Dieser Abwehrversuch ging ohne Rücksprache am Vermittler vorbei direkt an den Versicherungsnehmer. Zudem versuchte die AXA die Kommunikation mit dem Vermittler zu stören, um den Wechsel zu verhindern.
Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche
Auch die Hallesche hat versucht den sinnvollen Wechsel eines Kunden zu behindern, indem sie im Vorfeld nur auf negative Bestandteile hinwies, die Vorteile relativierend oder gar auslassend.
Wichtige Hinweise zum Tarif(stufen)wechsel aus/ Tarif NK (Bisex) in Tarif NK (Unisex)
(Unbedingt vor Vertragsänderung vom Versicherungsnehmer unterzeichnen lassen!)
Name des Versicherungsnehmers:
Versicherungsnummer:
Ich bestätige:
Mein Versicherer hat mich auf die Leistungsunterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif bzw. der bisherigen und der neuen Tarifstufe hingewiesen.
Vergrößert sich durch den Tarif(stufen)wechsel der Leistungsumfang, löst dies eine neue Risikoprüfung aus, die zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen kann. Gleiches gilt, wenn sich der vereinbarte Selbstbehalt durch den gewünschten Wechsel vermindert.
Vergrößert sich durch den Tarif(stufen)wechsel der Leistungsumfang, löst dies eine neue Risikoprüfung aus, die zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen kann. Gleiches gilt, wenn sich der vereinbarte Selbstbehalt durch den gewünschten Wechsel vermindert.
Mir ist bekannt, dass ich durch den Tarif(stufen)wechsel u.U. niedrigere Leistungen als bisher versichere und ein späterer Wechsel in Tarife mit besseren Leistungen oder einem niedrigeren Selbstbehalt nur noch mit einer Risikoprüfung auf Grundlage der dann bestehenden Gesundheitsverhältnisse (einschließlich der bis dann hinzugekommenen Erkrankungen und Beschwerden) erfolgen kann. Dies kann zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen.
Ein vertraglich bereits vereinbarter Risikograd wird auch im Zieltarif / in der Zieltarifstufe berücksichtigt. Durch die Risikoprüfung kann sich dieser ggf. noch erhöhen, wodurch sich auch der Risiko-Zuschlag erhöht.
Ich wurde darüber informiert, dass ggf. bestehende Beitragsunterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen nicht dauerhaft garantiert werden können und sich daher künftig auch umkehren können.
Mir ist bekannt, dass ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das bedeutet auch, dass ein Wechsel in den Standardtarif zukünftig nicht mehr möglich ist. Für die künftige Vertragsgestaltung stehen mir nach einem Wechsel ausschließlich Unisex-Tarife zur Verfügung.
Mein Versicherer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Wechsel in die Unisex-Variante meines bisher versicherten Tarifes auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Über sonstige vertragliche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung innerhalb des bisherigen Tarifprogramms wurde ich ausführlich beraten und möchte diese nicht wahrnehmen.
Mir ist bekannt, dass ich durch den Tarif(stufen)wechsel u.U. niedrigere Leistungen als bisher versichere und ein späterer Wechsel in Tarife mit besseren Leistungen oder einem niedrigeren Selbstbehalt nur noch mit einer Risikoprüfung auf Grundlage der dann bestehenden Gesundheitsverhältnisse (einschließlich der bis dann hinzugekommenen Erkrankungen und Beschwerden) erfolgen kann. Dies kann zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen.
Ein vertraglich bereits vereinbarter Risikograd wird auch im Zieltarif / in der Zieltarifstufe berücksichtigt. Durch die Risikoprüfung kann sich dieser ggf. noch erhöhen, wodurch sich auch der Risiko-Zuschlag erhöht.
Ich wurde darüber informiert, dass ggf. bestehende Beitragsunterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen nicht dauerhaft garantiert werden können und sich daher künftig auch umkehren können.
Mir ist bekannt, dass ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das bedeutet auch, dass ein Wechsel in den Standardtarif zukünftig nicht mehr möglich ist. Für die künftige Vertragsgestaltung stehen mir nach einem Wechsel ausschließlich Unisex-Tarife zur Verfügung.
Mein Versicherer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Wechsel in die Unisex-Variante meines bisher versicherten Tarifes auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Über sonstige vertragliche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung innerhalb des bisherigen Tarifprogramms wurde ich ausführlich beraten und möchte diese nicht wahrnehmen.
Grafik 122 – Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche aus 2020
Sie finden im o. g. Text nur negative Aussagen. Zufall? Beigefügt hat man o. g. Schreiben noch zwei Seiten mit Tarifunterschieden, wo überwiegend die Nachteile des neuen Tarifs aufgelistet sind, die Vorteile niederschwellig versteckend oder verschweigend. Auch dieses Verhalten ist höchst fragwürdig.
Tarifwechsel-Behinderung der Generali (ex Central)
Als die Central noch mit freien Vermittlern zusammengearbeitet hat, hat sie Tarifwechsel anständig bearbeitet. Es wurden nur die u. g. Angaben geschuldet.
Zur abschließenden Prüfung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
1. Bei einer Tariferhöhung:
– einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Antragsdeckblatt
– Beratungsprotokoll oder Verzichtserklärung
– evtl. notwendige Formulare, Bescheinigungen und Nachweise
2. Bei einer Tarifreduzierung entfällt die Risikoprüfung; bitte eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers beifügen und die ausgefüllte Empfangsbestätigung unterschreiben lassen.
___________________________________________________________________________________________
Empfangsbestätigung (folgende Unterlagen habe ich erhalten):
☐ Tarife mit AVB, Kundeninformation mit Informationsblatt BaFin und Merkblatt Datenverarbeitung
☐ Beratungsdokumentation zu diesem Antrag ☐ Verzicht Beratungsdokumentation (Verzichtserklärung anbei)___________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers
___________________________________________________________________________________________
Bitte dieses Blatt dem Änderungsantrag oder bei einer Tarifreduzierung der Willenserklärung des Versicherungsnehmers beilegen. Vielen Dank.
Zur abschließenden Prüfung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
1. Bei einer Tariferhöhung:
– einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Antragsdeckblatt
– Beratungsprotokoll oder Verzichtserklärung
– evtl. notwendige Formulare, Bescheinigungen und Nachweise
2. Bei einer Tarifreduzierung entfällt die Risikoprüfung; bitte eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers beifügen und die ausgefüllte Empfangsbestätigung unterschreiben lassen.
___________________________________________________________________________________________
Empfangsbestätigung (folgende Unterlagen habe ich erhalten):
☐ Tarife mit AVB, Kundeninformation mit Informationsblatt BaFin und
Merkblatt Datenverarbeitung
☐ Beratungsdokumentation zu diesem Antrag ☐ Verzicht
Beratungsdokumentation (Verzichtserklärung anbei)
___________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers
___________________________________________________________________________________________
Bitte dieses Blatt dem Änderungsantrag oder bei einer Tarifreduzierung der Willenserklärung des Versicherungsnehmers beilegen. Vielen Dank.
Grafik 123 – Anforderungen der Central für Tarifwechsel vor Exklusivvertrieb
Dann hat die damalige Central dem freien Vertrieb den Rücken gekehrt und sich 2012 in die Abhängigkeit zur Deutsche Vermögensberatung (DVAG) begeben.5 Plötzlich änderte sich das Geschäftsgebaren und das u. g. Dokument wurde Teil des Antragsprozesses. Obwohl widerrechtlich, wurde der Antrag nicht bearbeitet, wenn dieses Dokument nicht beigefügt wurde. Es kam zu unerlaubter Weitergabe des Vorgangs an Vermittler der DVAG. Auch andere unerlaubte Handlungen haben zur Abmahnung gegenüber der Central geführt.6
„Nachteilsinformation zum Antrag auf Reduzierung von tariflichen Leistungen vom XXXXXXXXXXXX“
☐ Verlust von Leistung und Sicherheit
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
☐ Erhöhung von Leistungen nur mit einer Gesundheitsprüfung
☐ Senkung des Beitrags führt zu Erhöhung der Selbstbeteiligung
Ich wurde über die wesentlichen, auf mich zutreffenden Nachteile ausführlich aufgeklärt. Dennoch entscheide ich mich für die Umstellung.
„Nachteilsinformation zum Antrag auf Reduzierung von tariflichen Leistungen vom XXXXXXXXXXXX“
☐ Verlust von Leistung und Sicherheit
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
☐ Erhöhung von Leistungen nur mit einer Gesundheitsprüfung
☐ Senkung des Beitrags führt zu Erhöhung der Selbstbeteiligung
Ich wurde über die wesentlichen, auf mich zutreffenden Nachteile ausführlich aufgeklärt. Dennoch entscheide ich mich für die Umstellung.
Grafik 124 – Tarifwechsel-Behinderung der Central durch einseitige Nachteilserklärung
Tarifwechsel-Behinderung der Gothaer
An anderer Stelle wurde bereits darüber informiert, dass PKVUs versuche eine BAP durch eine einmalige Finanzspitze zu verschleiern, um so Kunden von einem möglichen Wechsel abzuhalten. Vereinzelt geschieht dies auch bei Tarifwechslern.
Person Vorname und Name Geschlecht Geburtsdatum versichert seit
00 männlich 1962 1986
___________________________________________________________________________________________
Tarif und ggf. Beitragsbestandteile Leistung Tarifbeginn Monatsbeitrag
___________________________________________________________________________________________
MediVita 500 (3) (7) 01.04.1988 369,41
Medizinischer Wagnisausgleich 011,68
Tarifbonus -85,54
MediMPlus (1) (3) 01.10.2018 003,23
MediNatura P (3) 01.04.1988 001,34
SE 1 (3) 01.04.1988 014,38
SE A100V (3) 01.04.1988 043,62
MediVita Z 90 (3) 01.04.1988 061,40
SG7 204 (3) (4) (5) 204,00 01.01.2016 009,57
PT 20 (3) 051,13 01.12.1992 023,73
AR 01.04.1988 001,10
PVN (3) 01.01.1995 101,96
MediSafe 40 (2) (6) 200,00 01.01.2020 153,20
Person Vorname und Name Geschlecht Geburtsdatum versichert seit
00 männlich 1962 1986
___________________________________________________________________________________________
Tarif und ggf. Beitragsbestandteile Leistung Tarifbeginn Monatsbeitrag
___________________________________________________________________________________________
MediVita 500 (3) (7) 01.04.1988 369,41
Medizinischer Wagnisausgleich 011,68
Tarifbonus -85,54
MediMPlus (1) (3) 01.10.2018 003,23
MediNatura P (3) 01.04.1988 001,34
SE 1 (3) 01.04.1988 014,38
SE A100V (3) 01.04.1988 043,62
MediVita Z 90 (3) 01.04.1988 061,40
SG7 204 (3) (4) (5) 204,00 01.01.2016 009,57
PT 20 (3) 051,13 01.12.1992 023,73
AR 01.04.1988 001,10
PVN (3) 01.01.1995 101,96
MediSafe 40 (2) (6) 200,00 01.01.2020 153,20
Übertragbarkeit Alterungsrückstellungen und Unisex-Beitrag kalkulatorisch berücksichtigt
Unisex-Beitrag kalkulatorisch berücksichtigt
Nachlass der Vorversicherung
Anwartschaftsversicherung
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Beitragsentlastung mit Vollendung des 67. Lebensjahrs
Nachlass aus befristeter Beitragsfinanzierung
Übertragbarkeit Alterungsrückstellungen und Unisex-Beitrag kalkulatorisch berücksichtigt
Unisex-Beitrag kalkulatorisch berücksichtigt
Nachlass der Vorversicherung
Anwartschaftsversicherung
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Beitragsentlastung mit Vollendung des 67. Lebensjahrs
Nachlass aus befristeter Beitragsfinanzierung
Monatlicher Gesamtbeitrag 782,94
Der Tarifbonus ist abhängig vom Versicherungsschutz und Beitrag. Ein Tarifwechsel kann dazu führen, dass der Tarifbonus sich verringert oder entfällt.
Monatlicher Gesamtbeitrag 782,94
Der Tarifbonus ist abhängig vom Versicherungsschutz und Beitrag. Ein Tarifwechsel kann dazu führen, dass der Tarifbonus sich verringert oder entfällt.
Grafik 125 – Gothaer Tarifwechsel-Behinderung durch intransparente Boni
Diese Police wirft diverse Fragen auf. Welche Art der befristeten Beitragsfinanzierung? Wie lange? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso steht diesbezüglich nichts in den MediVita-Tarifbedingungen? Worauf hat der VN einen Anspruch? Wie verhält es sich bei einer BAP?
Auf Nachfragen wendet die Gothaer die Vogel-Strauß-Taktik an. Lediglich auf telefonische Nachfrage (2023-02-20) gab die Vertragsabteilung an, dass bei einem §204 VVG-Tarifwechsel der komplette Bonus ersatzlos entfällt. Eine E-Mail des gleichen Tages, wo es als Gedächtnisprotokoll erfasst sowie um Bestätigung gebeten wurde, ist ebenfalls nicht beantwortet.
Der Autor vermutet, dass dieses Vorgehen so nicht rechtskonform ist.
Tarifwechsel-Behinderung der Union Krankenversicherung
Die Union Krankenversicherung AG hatte seinerzeit unterschwellig versucht den Wechsel zu behindern. Obwohl der Wechsel durch einen freien Vermittler initiiert wurde, und die Versicherung damit weder Beratungspflicht noch Haftung unterliegt, versuchte sie gezielt zu verunsichern.
Bestätigung zur Umstellung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von der Union Krankenversicherung AG über mögliche Nachteile, die für mich mit einem Tarifwechsel verbunden sind, informiert wurde. Ich beantrage dennoch die Umstellung in Tarif .
Grafik 126 – Nachteilsinformation Union Krankenversicherung AG
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Tarifwechsel-Leitlinien der PKV https://www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv/#:~:text=Tarifwechsel%2DLeitlinien%20der%20PKV&text=Das%20Tarifwechselrecht%20gibt%20den%20Versicherten,beim%20Wunsch%20nach%20einem%20Tarifwechsel.
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel https://www.pkv.de/w/files/verband/tarifwechsel/leitlinientarifwechsel.pdf
- 2020-02-28 Zitat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Angemessenheitsprüfung GDV-Verhaltenskodex nach IDW PS 980 inkl. PKV-Tarifwechselleitlinien – S. 13
- Aktuar Aktuell 28 PKV: Neuer Ansatz verstetigt Beitragsentwicklung bei Tarifwechsel – S. 8 – S. 9
- 2021-01-04 dvb – Central wechselt Vertrieb aus https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/dvb-aktuell/Central-wechselt-Vertrieb-aus-am_24429.html
- 2016-04-05 Versicherungsbote – Central Krankenversicherung durch BdV abgemahnt https://www.versicherungsbote.de/id/4839359/Central-Krankenversicherung-abgemahnt-BdV/

