Oft wird vergessen, dass nicht nur der Monatsbeitrag erhöht werden kann, sondern auch eine vorhandene Selbstbeteiligung. Dazu ein Beispiel, wobei die Markierungen vom Autor sind:
Anpassung der absoluten Selbstbeteiligung in Tarifen der Serie A
Mit der Anpassung der Beiträge zum 1. Januar 2024 ändern sich in einigen Fällen auch die jährlichen Selbstbeteiligungen. Erstmalig seit 17 Jahren erhöhen wir die Selbstbeteiligung des Tarifs A2000 – von 2.000 Euro auf 2.250 Euro. Der neue Tarifname lautet dann A2250. Auch beim Tarif A20P erhöhen wir die Selbstbeteiligung von 2.000 Euro aut 2.250 Euro. Hier bleibt der Tarifname gleich. Zum ersten Mal seit 17 Jahren passen wir auch die Selbstbeteiligung des Tarifs A230 an. Sie steigt von 230 Euro auf 270 Euro. Der neue Tarifname lautet dann A270.
Die neue Tarifbezeichnung und die neue jährliche Selbstbeteiligung stehen im beigefugten Versicherungsschein. Die rechtliche Grundlage für die Anpassung der Selbstbeteiligungen finden Sie hier. § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz zusammen mit § 8b Teil I Absatz 1 Satz 4 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Anpassung ist notwendig: So verhindern wir für unsere Versicherten deutlich überproportionale Steigerungen der Beiträge im Vergleich zur Entwicklung der Kosten.1
Anpassung der absoluten Selbstbeteiligung in Tarifen der Serie A
Mit der Anpassung der Beiträge zum 1. Januar 2024 ändern sich in einigen Fällen auch die jährlichen Selbstbeteiligungen. Erstmalig seit 17 Jahren erhöhen wir die Selbstbeteiligung des Tarifs A2000 – von 2.000 Euro auf 2.250 Euro. Der neue Tarifname lautet dann A2250. Auch beim Tarif A20P erhöhen wir die Selbstbeteiligung von 2.000 Euro aut 2.250 Euro. Hier bleibt der Tarifname gleich. Zum ersten Mal seit 17 Jahren passen wir auch die Selbstbeteiligung des Tarifs A230 an. Sie steigt von 230 Euro auf 270 Euro. Der neue Tarifname lautet dann A270.
Die neue Tarifbezeichnung und die neue jährliche Selbstbeteiligung stehen im beigefugten Versicherungsschein. Die rechtliche Grundlage für die Anpassung der Selbstbeteiligungen finden Sie hier. § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz zusammen mit § 8b Teil I Absatz 1 Satz 4 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Anpassung ist notwendig: So verhindern wir für unsere Versicherten deutlich überproportionale Steigerungen der Beiträge im Vergleich zur Entwicklung der Kosten.1
Neben der ohnehin ärgerlichen Erhöhung der Selbstbeteiligung wird hier noch ein anderer Trick angewandt, die Verschleierung. Durch die Umbenennung des Tarifnamens sind Recherchen deutlich schwerer, d. h. Interessenten können vor dem Abschluss schwieriger negative Berichte finden, weil die konkrete Tarifbezeichnung sich ändert. Auch historische Daten sind schwieriger zusammenzutragen. Zudem wird eine Abschottung zur Konkurrenz leichter, weil Vergleichsprogramme sowie Wettbewerbsbeobachtung solche Änderungen normalerweise nicht in Echtzeit verfolgen können, womit in einer Wettbewerbssituation Zeit erkauft werden kann. Die letzte Aussage des o. g. Zitats ist besonders dreist, denn eine Erhöhung der Selbstbeteiligung von über 10% ist eine überproportionale Steigerung! Zudem wird die Aussage, dass eine erhöhte SB eine Kosten dämpfende Wirkung hätte an diversen Fundstellen dieses Buchs als urbane Legende entlarvt.
Beitrag und Selbstbeteiligung können auch gleichzeitig erhöht werden!
Ihr monatlicher Gesamtbeitrag ändert sich ab dem 1.4.2024 von 525,69 Euro um 53,65 Euro auf 579,34 Euro.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Nachtrag zur Versicherung.
Neben den Beiträgen erhöhen wir die jährliche Selbstbeteiligung.
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Vorname Name Geburtsdatum Änderung des jährlichen
(versicherte Person) Selbstbehalts (von/auf)
Dr. tt.mm.1954 1.840,00 Euro → 2.000,00 Euro
Grafik 99 – DKV-BAP von Monatsbeitrag und Selbstbeteiligung (transkribiert)2
Quellenangaben
- 2023-11-16 Zitat LVM-Versicherung – VSNR 77.XXX.XXX.6 – Anpassung der Beiträge sowie Änderung der Versicherungsbedingungen – S. 2
- 2024-02 DKV AG – Beitragsänderung ab 1.4.2024 | Ihre private Krankenversicherung KV0XXXXXXXXX2 – S. 1

