Auslandsgefahr – Eine Wohnanschrift kann zu wenig sein

Auslandsgefahr – Eine Wohnanschrift kann zu wenig sein

Inhaltsverzeichnis

Für Studenten, welche sich im Ausland aufhalten, können sich Probleme bezüglich des Kindergeldes und in der Folge bzgl. der Krankenversicherungspflicht geben.

Generell gilt, dass Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr unkritisch sind und im Zuge des Kindergelds sowie der Krankenversicherung getan wird, als wären Sie in Deutschland. Wird der Auslandsaufenthalt verlängert, ggf. ohne Heimatbesuche, wird die vereinfachte Betrachtung komplizierter. Auch „Work & Travel“-Programme unterliegen zeitlichen sowie inhaltlichen Bedingungen.1

Der BFH hat in einem konkreten Fall dabei seine Rechtsprechung geschärft,2 weshalb die u. g. Bedingungen beachtet werden sollten:

  • Ein Raum muss dauerhaft zur Verfügung stehen.

  • Dieser Raum muss als zu Hause angesehen werden und in regelmäßigen Abständen aufgesucht werden.

  • Regelmäßig hängt von der Dauer und Distanz des Auslandsaufenthalts ab.

  • Die ausbildungsfreie Zeit, z. B. Semesterferien, sollten überwiegend dort verbracht werden, darf aber mit zunehmender Dauer abnehmen.

  • Wer mindestens die Hälfte des Studiums im Ausland verbringt, hat die elterliche Wohnung aufgegeben.

Ein Raum muss dauerhaft zur Verfügung stehen.

Dieser Raum muss als zu Hause angesehen werden und in regelmäßigen Abständen aufgesucht werden.

Regelmäßig hängt von der Dauer und Distanz des Auslandsaufenthalts ab.

Die ausbildungsfreie Zeit, z. B. Semesterferien, sollten überwiegend dort verbracht werden, darf aber mit zunehmender Dauer abnehmen.

Wer mindestens die Hälfte des Studiums im Ausland verbringt, hat die elterliche Wohnung aufgegeben.

Damit gilt, dass eine Meldeanschrift bei den Eltern allein oft nicht ausreicht. Die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung endet zumeist auch, wenn kein dt. Wohnsitz mehr vorliegt, wobei die PKV nicht auf das Kindergeld abstellt und daher weitergeführt werden könnte, was im Einzelfall Sinn ergibt. Eine Ausnahme ist der studentische Einheitstarif KVdS, der idR nicht mehr fortgeführt werden darf.

Quellenangaben

  1. 2023-09-14 Haufe Finance – Kindergeld bei Auslandsstudium: Auf den Wohnsitz kommt es an https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/inlaendischer-wohnsitz-fuer-im-ausland-studierende_190_604024.html
  2. 2023-06-21 BFH – Az. III R 11/21 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310146/

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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