Es existiert die urbane Legende, dass man mit ausländischen privaten Krankenversicherungen „besser“ versichert sei, vermeintlich bessere Leistung für weniger Beitrag. Dabei geht es explizit um private Auslands-KV, nicht um die gesetzlichen Systeme im Ausland.
Befeuert wird dies durch fragwürdige Steuerexperten sowie artverwandte „Optimierer“. Fakt ist:
Fast keine ausländische KV erfüllt die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung in Deutschland!
Eine „Alternative“ für die Versicherungspflicht in Deutschland stellen sie somit nicht dar. Dass teils Hochschulen bei Studenten gezielt wegschauen, legitimiert den Fehler nicht. Arbeitgeber oder der Dienstherr werden dies nicht tun, da sie es nicht ohne Konsequenzen können!
Damit ließe sich höchstens fragen, ob diese für Deutsche im Ausland eine Alternative sein können. In seltenen Fällen ja, mehrheitlich nein. Regelmäßig werden die Nachteile zu Gunsten der vermeintlichen Ersparnis bagatellisiert.
Vereinfacht lässt sich sagen, dass die Auslands-KV einen begrenzten Leistungshorizont haben, sowohl von der Dauer als auch der Menge und Höhe der Erstattung. Zudem gelten weniger Schutzvorschriften für Versicherte, weshalb die Prämie günstiger ist. Wer befristet in günstigen Ländern lebt, für den könnte es zwischenzeitlich opportun sein, aber keinesfalls langfristig!
Anbei eine Übersicht der pro und contra Argumente, die eindeutig zu Lasten des Contra gehen.
Pro Argumente:
Theoretisch „Flexibler“ als deutsche KV.
Zugang via Moratorium teils einfacher als mit „deutschen“ Gesundheitsfragen.
Teils ohne Bonitätsprüfung.
In jungem Alter günstig.
Theoretisch „Flexibler“ als deutsche KV.
Zugang via Moratorium teils einfacher als mit „deutschen“ Gesundheitsfragen.
Teils ohne Bonitätsprüfung.
In jungem Alter günstig.
Contra Argumente:
Erfüllt die Pflicht zur substitutiven KV in Deutschland nicht.
Erfüllt die Pflicht zur substitutiven KV im Zielland ggf. nicht.
Vertragssprache oft nicht Deutsch.
Gerichtsstand nicht in Deutschland.
Keine Direktverrechnung in Deutschland, Vorkasse zwingend.
Nur beschränkte Direktverrechnung außerhalb Deutschlands, Vorkasse oft zwingend.
Keine deutschen Schutzvorschriften, z. B. KV-Aufsicht, Transparenzgebot, AGB-Inhaltskontrolle etc.
Sublimits der Höhe nach, z. B. max. 5k für Zahnbehandlung während Vertragslaufzeit.
Sublimits der Menge nach, z. B. max. 30 Sitzungen Psychotherapie während Vertragslaufzeit.
Sublimits der Qualität nach, z. B. schmerzstillende Zahnbehandlung aber ohne Zahnersatz.
Subsidiäre Sublimits, z. B. max. 300.000 USD „für alles“ während Vertragslaufzeit.
Die meisten Verträge stellen somit nur eine Ausschnitts Deckung dar.
Beiträge in Deutschland nicht steuerlich ansetzbar.
Keine Bildung von Alterungsrückstellungen. Weder in der Auslands-KV noch opportun als Verlust der Anwartschaftszeit einer deutschen PKV.
Automatische, altersbedingte Preissteigerungen zusätzlich zu den inflationsbedingten, normalen Preissteigerungen.
Aufgrund des Morbiditätsverlaufs im Alter überproportional teure Prämien.
Oft kein Kündigungsschutz, z. B. Erhöhung einer Selbstbeteiligung nach einem Leistungsfall oder die Kündigung im oder nach dem Leistungsfall.
Kein Altersschutz der Beiträge, die Prämien steigen ohne Rückstellungen und Sozialtarife weiter.
Begrenzte Vertragslaufzeiten statt lebenslangen Vertrags! Kündigungen von Alters wegen, z. B. mit 60 oder Verweigerung der einjährigen Verlängerung sind KEINE Ausnahmen!
Keine Anerkennung als lückenlose Vorversicherung bei GKV, fast nie bei der PKV. Risiko der PKV-Anschlussversicherung bei Deutschland-Rückkehr.
Erfüllt die Pflicht zur substitutiven KV in Deutschland nicht.
Erfüllt die Pflicht zur substitutiven KV im Zielland ggf. nicht.
Vertragssprache oft nicht Deutsch.
Gerichtsstand nicht in Deutschland.
Keine Direktverrechnung in Deutschland, Vorkasse zwingend.
Nur beschränkte Direktverrechnung außerhalb Deutschlands, Vorkasse oft zwingend.
Keine deutschen Schutzvorschriften, z. B. KV-Aufsicht, Transparenzgebot, AGB-Inhaltskontrolle etc.
Sublimits der Höhe nach, z. B. max. 5k für Zahnbehandlung während Vertragslaufzeit.
Sublimits der Menge nach, z. B. max. 30 Sitzungen Psychotherapie während Vertragslaufzeit.
Sublimits der Qualität nach, z. B. schmerzstillende Zahnbehandlung aber ohne Zahnersatz.
Subsidiäre Sublimits, z. B. max. 300.000 USD „für alles“ während Vertragslaufzeit.
Die meisten Verträge stellen somit nur eine Ausschnitts Deckung dar.
Beiträge in Deutschland nicht steuerlich ansetzbar.
Keine Bildung von Alterungsrückstellungen. Weder in der Auslands-KV noch opportun als Verlust der Anwartschaftszeit einer deutschen PKV.
Automatische, altersbedingte Preissteigerungen zusätzlich zu den inflationsbedingten, normalen Preissteigerungen.
Aufgrund des Morbiditätsverlaufs im Alter überproportional teure Prämien.
Oft kein Kündigungsschutz, z. B. Erhöhung einer Selbstbeteiligung nach einem Leistungsfall oder die Kündigung im oder nach dem Leistungsfall.
Kein Altersschutz der Beiträge, die Prämien steigen ohne Rückstellungen und Sozialtarife weiter.
Begrenzte Vertragslaufzeiten statt lebenslangen Vertrags! Kündigungen von Alters wegen, z. B. mit 60 oder Verweigerung der einjährigen Verlängerung sind KEINE Ausnahmen!
Keine Anerkennung als lückenlose Vorversicherung bei GKV, fast nie bei der PKV. Risiko der PKV-Anschlussversicherung bei Deutschland-Rückkehr.
Aus praktischer Erfahrung kann der Autor beisteuern, dass er fast nur Problemfälle im Zusammenhang mit Auslands-KV in der Praxis erlebt.
Diese „Sau“ wird regelmäßig von fragwürdigen Vertrieben und Vermittlern neu durchs Dorf getrieben, bekam aber immer nur neue Schranken auferlegt, statt als Alternative rechtliche anerkannt zu werden; wie es beispielsweise bei den Solidargemeinschaften geschah.
Das Argument der EU- oder Handelsfreizügigkeit genügte bisher nicht, um die nationalen Anforderungen der nationalen, substitutiven KV auszuhebeln.
Fazit, bis auf wenige Ausnahmen:
Vermeiden Sie diese Auslands-KV Angebote, wenn Sie können!

