Es existiert weder eine einheitliche Definition von Entsendung noch von Expatriates, weshalb die Abgrenzung nur näherungsweise erfolgen kann. In der Folge kommt es zu schwimmenden Grenzen in der Praxis, die eine klare Abgrenzung nicht immer einfach machen.
Im Sinne der Sozialversicherung, und damit auch der PKV, ist eine Entsendung ein auf Weisung des Arbeitgebers befristeter Auslandsaufenthalt als Arbeitnehmer. Auf Selbstständige werden jedoch die gleichen Vorschriften angewandt.1
Im Sinne der EU ist ein „entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer (Frau oder Mann), der von seinem Arbeitgeber während eines begrenzten Zeitraums im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, einer unternehmensinternen Entsendung oder einer Überlassung durch ein Leiharbeitsunternehmen in ein anderes EU-Land geschickt wird.“2
Als Expatriate wird gemeinhin die Führungskraft eines Unternehmens im Ausland verstanden.3 Diese Definition umfasst auch den Umkehrschluss, dass eine Person einer Auslandsfirma nach Deutschland als Expatriate entsandt wird. Sie deckt sich mit der Ansicht, dass die o. g. Sozialversicherungsrechts-Regelung auch für Ausländer in Deutschland Anwendung finden kann, wobei eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu beachten ist.4
In der Praxis werden die Begriffe willkürlich vertauscht oder vermischt, zumal im internationalen Bereich keine Unterscheidung vorgenommen wird, weshalb der Begriff Expatriate für jedwede im Ausland arbeitende Person verwendet wird. Man spricht pauschal von „Expats“, zumal sich auch diverse neumodische Arbeitsformen so nennen, z. B. digitale Nomaden, Corporate Nomads etc.
Die vermutlich wichtigste Abgrenzung von Expats ist gegenüber dem regulären Migranten vorzunehmen, welcher als Pass-Ausländer mindestens zwölf Monate auf Passstaat fremden Gebiet weilen muss, dessen Aufenthalt aber auch unbefristet sein kann.5 Damit ergeben sich Schnittmengen zum Expat.
Je nach Status bestimmt sich, ob man der Pflicht zur deutschen substitutiven Krankenversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Dies ist mit der Personalabteilung/HR zu klären.
Quellenangaben
- §4 SGB IV Ausstrahlung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__4.html
- 2022 Zitat Europäische Kommission – Entsendung von Mitarbeitern https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=471&langId=de
- 2018-02-14 Gabler Wirtschaftslexikon – Expatriate https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/expatriate-36308/version-259765
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-09-04 Haufe Online Personalwesen – Entsendung https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/entsendung_idesk_PI42323_HI520959.html
- „ohne Datum“, Aufruf 2023-09-04 Europäische Kommission – Migrant https://home-affairs.ec.europa.eu/networks/european-migration-network-emn/emn-asylum-and-migration-glossary/glossary/migrant_en

