Äquivalenzprinzip der PKV

Inhaltsverzeichnis

Es werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete risikogerechte Beiträge erhoben, wobei der abgezinste Erwartungswert der Versicherungsleistungen dem abgezinsten Erwartungswert der Nettoprämieneinnahmen entsprechend sollen.1 Diese Kalkulation der PKV nennt man Äquivalenzprinzip.2 In plump: Beiträge samt Zinserträgen müssen dem entsprechen, was Leistungsausgaben abzüglich Zinsen kosten.

Grafik 47 – Äquivalenzprinzip der PKV

In der Folge zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, der sich nach Alter, nach dem Gesundheitszustand bei der Beantragung sowie dem Zieltarif richtet. Dabei wird nicht jedes beitragsrelevante Tarifmerkmal in der Prämie berücksichtigt, etwa weil keine genügende Quantifizierung vorliegt oder schlicht aus Wettbewerbsgründen.3 Merken Sie sich diesen Satz, den Sie immer heranziehen müssen, wenn Ihnen vermeintlich günstige Angebote präsentiert werden:

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden!

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden!

Daraus folgt: Jede PKV hat auf mittlere bis lange Sicht die gleich kranken, gleich kaputten Kunden, welche die gleichen Kosten verursachen. Eine dauerhafte Beitrags-Arbitrage bei gleicher Leistung ist unmöglich! Ein Tarif eines bestimmten Leistungsniveaus wird dauerhaft überall ähnlich viel kosten. Etwaige Beitragsvorteile sind daher höchstens kurzfristig möglich!

Die erste Boom-Phase hatte die PKV in den 1920er Jahren. Es folgt ein ruinöser Preiswettkampf, bei dem zeitweise die Bedarfsprämien unterschritten wurden, um mehr Kunden zu gewinnen. Dies führte zum Zusammenbruch des Marktes, der Insolvenz einiger PKV sowie der Insolvenz der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Stärkere mathematische Fokussierung, die Spartentrennung sowie härtere Regulierung waren die Folgen. Und dies, obwohl weitreichende Ausschlüsse der damaligen Einheitsbedingungen nicht vergleichbar mit dem heutigen Stand sind. Versicherungen durften bspw. jeden Kunden zum Jahresende ordentlich kündigen.4 Ein teures, krebsartiges Wachstum mit entsprechenden Folgen.

Vor Einführung der sog. Unisex-Tarife am 21.12.2012 war auch das Geschlecht wichtig.5 Dies kann im Rahmen von Kindernachversicherungen wichtig sein, wenn mindestens ein Elternteil schon vor diesem Stichtag PKV-Mitglied war oder entsprechende Anwartschaften bzw. Optionen besitzt. Dann kann das Kind in der gleichen PKV-Welt, wie das entsprechende Elternteil versichert werden.

Für den Erwartungswert der Versicherungsleistungen wird eine Bedarfsdeckung zu Grunde gelegt. Die Bedarfsdeckung der PKV wird unterschieden nach Schaden- oder Summenversicherung.6

In Deutschland üblich ist die Schadenversicherung, welche die erstellten Rechnungen bis zu bestimmten Grenzen übernimmt. D. h. ein Schaden wird bedarfsgerecht abgewickelt, z. B. ein Verkehrsunfall. Bei der Summenversicherung würde der Leistungsfall die Auszahlung der Summe auslösen, die Verwendung des Geldes wäre nicht an Bedingungen geknüpft, z. B. beim Krankentagegeld.

Die PKV bleibt eine Rückversicherung, welche eine der beiden o. g. Leistungsarten erstattet. Was Sie an medizinischen Leistungen einkaufen wollen, ist Ihnen freigestellt und hat nicht direkt mit Ihrem PKV-Vertrag zu tun. Sie bestimmen wer, wann, was und wie mit Ihrem Körper macht! Gleiches gilt für den Umfang Ihrer PKV.

Die private Krankenversicherung kann auf drei Arten kalkuliert werden:

  • Art der Lebensversicherung

  • Art der Schadenversicherung

  • Art der Sozialversicherung (Umlageverfahren)

Art der Lebensversicherung

Art der Schadenversicherung

Art der Sozialversicherung (Umlageverfahren)

Die gesetzlich anerkannte PKV, welche die gesetzliche Krankenkasse ersetzen darf, wird substitutive Krankenversicherung7 genannt und muss unbefristet nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden.8 Daraus ergibt sich, dass Sie eine Kalkulationsverordnung benötigt9 und Altersrückstellungen bilden muss.10 Dies bringt noch weitere Vorteile:

  • Die Prämienkalkulation ist nur im engen gesetzlichen Rahmen möglich.11

  • Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, womit eine regelmäßige Neubeantragung mit Gesundheitsfragen entfällt.12

  • Beiträge und Leistungen dürfen nur in sehr engen Grenzen und nur mit Treuhändern angepasst werden, da Versicherte sonst benachteiligt würden.13

  • Nebst Treuhänder muss ein unternehmensinterner, haftender Aktuar gestellt werden.

  • Die Kalkulation muss auskömmlich sein und darf nicht auf Quersubventionierung angewiesen sein.14

  • Es gibt gesetzliche Tarifwechselrechte (z. B: nach §204 VVG) innerhalb der gleichen Versicherung.15

  • Für die PKV ist ein Arbeitgeber-Zuschuss möglich.16

Die Prämienkalkulation ist nur im engen gesetzlichen Rahmen möglich.11

Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, womit eine regelmäßige Neubeantragung mit Gesundheitsfragen entfällt.12

Beiträge und Leistungen dürfen nur in sehr engen Grenzen und nur mit Treuhändern angepasst werden, da Versicherte sonst benachteiligt würden.13

Nebst Treuhänder muss ein unternehmensinterner, haftender Aktuar gestellt werden.

Die Kalkulation muss auskömmlich sein und darf nicht auf Quersubventionierung angewiesen sein.14

Es gibt gesetzliche Tarifwechselrechte (z. B: nach §204 VVG) innerhalb der gleichen Versicherung.15

Für die PKV ist ein Arbeitgeber-Zuschuss möglich.16

Die Alterungsrückstellungen sind Teil des Beitrags und werden gebildet, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Früher wurden Sie auch Prämienreserve genannt.17 Ihre erste Einführung erfolgte 1936 unter den Nationalsozialisten.18 Bei der Kalkulation wird bereits unterstellt, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen im bestimmten Rahmen erhöhen und die Beiträge nicht allein wegen des Älterwerdens des Versicherten steigen. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet automatisch, dass höhere Prämien auch höhere Rückstellungen haben, vergleichbar mit der Annuität eines Hauskredits. Folglich müssen Sie deshalb zusätzliche Rückstellungen bei vermeintlich günstigen Einsteigertarifen einkaufen. Dazu der Leiter des PKV-Ratings der Ratingagentur F&B:

Die PKV kennt keine Sonderangebote. Vermeintlich günstige PKV-Tarife ziehen steigende Beiträge fast automatisch nach sich. Versicherte mit gesundheitlichen Problemen stecken dann in der Beitragsfalle.19

Die PKV kennt keine Sonderangebote. Vermeintlich günstige PKV-Tarife ziehen steigende Beiträge fast automatisch nach sich. Versicherte mit gesundheitlichen Problemen stecken dann in der Beitragsfalle.19

Quellenangaben

  1. 2017 SS LMU Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik Sommersemester 2017 – Mathematik der Privaten Krankenversicherung“ S. 29 http://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/0-Einfuehrung-2017-v014.pdf
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-02 AOK Bundesverband Äquivalenzprinzip https://aok-bv.de/lexikon/a/index_00034.html#:~:text=Das%20%C3%84quivalenzprinzip%20ist%20ein%20Strukturmerkmal,sowie%20abh%C3%A4ngig%20vom%20Selbstbehalt%20kalkuliert.
  3. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 30
  4. 2021 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. – Dr. Fabian Wein – Die Geschichte der privaten Krankenversicherung 1945–1994 – ISSN 2625-638X (Print) / ISSN 2625-6398 (Online) – ISBN 978-3-428-18388-3 (Print) ISBN 978-3-428-58388-1 (E-Book) – S. 18-20
  5. 2011-03-01 EUGH Rechtssache C-236/09 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A62009CJ0236
  6. 2018-01-08 Fachgrundsatz der Deutschen Aktuar Vereinigung e. V. – Kalkulation von Krankenversicherungstarifen nach Art der Schadenversicherung vom 19.01.2016 auf S. 5
  7. §146 VAG Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html
  8. §146 IVAG Substitutive Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__146.html
  9. §160 VAG Verordnungsermächtigung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__160.html
  10. 341f HGB-Deckungsrückstellungen https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__341f.html
  11. §149 VAG Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__149.html
  12. §195 I VVG Versicherungsdauer https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__195.html
  13. §208 I VVG Abweichende Vereinbarungen https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__208.html
  14. §169 VI VAG Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__169.html i. V. m. §22 KVAV Verordnungsermächtigung https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__22.html
  15. §204 VVG Tarifwechsel https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html
  16. §257 II a 1 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
  17. 2009 Jürgen Rudolph – Von der Alterungsrückstellung bis zum Basistarif – S. 8 Abs. 1 – ISBN 978-3-89952-490-1
  18. VerAfP 1937, S. 59
  19. 2023-10-11 Zitat Versicherungsbote – Facebook Seite – Gute Leistungen haben auch in der Privaten Krankenversicherung ihren Preis https://www.facebook.com/Versicherungsbote

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

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