Der Heilbehandler ist unser Verbündeter, von dem wir etwas wollen! Daher sollten wir ihn unterstützen, insbesondere bezüglich der Inhalte eines Attestes. Die u. g. Hinweise als separates Informationsblatt (z. B. auf der Rückseite der Attest-Anfrage) haben sich bewährt, um Probleme zu minimieren.
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Warum benötigt der Patient ein Attest bzw. Befundberichte oÄ? Zwecks rechtssicherer Beantragung einer Versicherung. Im Vorfeld wird anonym geprüft, damit der Patient keine Nachteile während sowie nach der Antragsstellung hat. Deshalb dessen private Anfrage, statt einer offiziellen seitens der Versicherung. |
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Warum benötigt der Patient ein Attest bzw. Befundberichte oÄ?
Zwecks rechtssicherer Beantragung einer Versicherung. Im Vorfeld wird anonym geprüft, damit der Patient keine Nachteile während sowie nach der Antragsstellung hat.
Deshalb dessen private Anfrage, statt einer offiziellen seitens der Versicherung.
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Wie umfangreich muss es sein? Es gilt K.I. S. S.: Keep it short und simple! Der Patient muss nur angeben, wonach die Versicherung fragt, nicht mehr! Bitte beschränken Sie sich auf das Minimum; etwaige Überobligationen können zum Nachteil des Patienten ausgelegt werden. Der vorformulierte juristische Vorschlag ist nur auf medizinische Richtigkeit zu prüfen. |
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Wie umfangreich muss es sein?
Es gilt K.I. S. S.: Keep it short und simple!
Der Patient muss nur angeben, wonach die Versicherung fragt, nicht mehr! Bitte beschränken Sie sich auf das Minimum; etwaige Überobligationen können zum Nachteil des Patienten ausgelegt werden. Der vorformulierte juristische Vorschlag ist nur auf medizinische Richtigkeit zu prüfen.
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Wie neutral muss es sein? Absolut neutral! Bitte keine wohlgemeinten Formulierungen, denn diese könnten als Gefälligkeitsattest das Gegenteil dessen bewirken, was angedacht ist. |
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Wie neutral muss es sein?
Absolut neutral! Bitte keine wohlgemeinten Formulierungen, denn diese könnten als Gefälligkeitsattest das Gegenteil dessen bewirken, was angedacht ist.
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Vorsicht Falle: keine Chipkarte nutzen! Bitte keine Chipkarte nutzen, denn es kann einen sogenannten gedehnten Versicherungsfall erzeugen, was nachteilig für den Patienten ist. Der Patient weiß, dass es keine Vergütung für diesen Formalismus gibt und ist angehalten durch private Zuwendungen eine Gegenleistung zu bewirken. Zudem: Sie gewinnen einen Privatpatienten, was Ihnen höhere Erträge bringt! |
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Vorsicht Falle: keine Chipkarte nutzen!
Bitte keine Chipkarte nutzen, denn es kann einen sogenannten gedehnten Versicherungsfall erzeugen, was nachteilig für den Patienten ist.
Der Patient weiß, dass es keine Vergütung für diesen Formalismus gibt und ist angehalten durch private Zuwendungen eine Gegenleistung zu bewirken.
Zudem: Sie gewinnen einen Privatpatienten, was Ihnen höhere Erträge bringt!
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Vorsicht Falle: Dokumente nur an den Patienten aushändigen! Generell gilt, selbst wenn die Versicherung es anfordert, bitte senden Sie Dokumente nur an den Patienten. Nur so kann dieser sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen. Aufgrund berufsständiger Regeln bin ich als sogenannter Sachwalter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mein Wissen ist explizit nicht das der Versicherung. |
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Vorsicht Falle: Dokumente nur an den Patienten aushändigen!
Generell gilt, selbst wenn die Versicherung es anfordert, bitte senden Sie Dokumente nur an den Patienten. Nur so kann dieser sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen.
Aufgrund berufsständiger Regeln bin ich als sogenannter Sachwalter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mein Wissen ist explizit nicht das der Versicherung.
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Versicherungstricks: Nur Patient darf freigeben! Es gibt nahezu kein Beweisverwertungsverbot. Was in die Hände der Versicherung gerät, darf diese verwenden. Daher sollte nur der Patient Daten freigeben. Eine Pflicht zur pauschalen Schweigepflichtentbindung existiert nicht! Der Patient darf immer auf die Einzelfallentbindung pochen, egal was die Versicherung behauptet. Freigaben aus der Vergangenheit darf der Patient jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen. |
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Versicherungstricks: Nur Patient darf freigeben!
Es gibt nahezu kein Beweisverwertungsverbot. Was in die Hände der Versicherung gerät, darf diese verwenden. Daher sollte nur der Patient Daten freigeben.
Eine Pflicht zur pauschalen Schweigepflichtentbindung existiert nicht! Der Patient darf immer auf die Einzelfallentbindung pochen, egal was die Versicherung behauptet.
Freigaben aus der Vergangenheit darf der Patient jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen.
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Droht dem Heilbehandler eine Haftung? Nein! Lediglich bei Missachtung der Mitwirkungspflicht gegenüber dem Patienten. Aber die Versicherung hat kein Druckmittel gegen Sie. |
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Droht dem Heilbehandler eine Haftung?
Nein! Lediglich bei Missachtung der Mitwirkungspflicht gegenüber dem Patienten. Aber die Versicherung hat kein Druckmittel gegen Sie.
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Wer kann weitere Auskünfte erteilen? Ihr Datenschutzbeauftragter, Berufsverbände, berufsständische Einrichtungen (z. B. Versorgungswerk der Ärzte) und ich. |
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Wer kann weitere Auskünfte erteilen?
Ihr Datenschutzbeauftragter, Berufsverbände, berufsständische Einrichtungen (z. B. Versorgungswerk der Ärzte) und ich.
Danke für die Unterstützung, auch im Namen des Patienten!
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname Versicherungsmakler, Version 2025-02-11
Danke für die Unterstützung, auch im Namen des Patienten!
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname Versicherungsmakler, Version 2025-02-11









