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Pflegegrad oder Pflegestufe? Was gilt wann? Ein kleines Wort – der Grad statt der Stufe – ändert so viel! Annähernd alles, was man glaubt, über die Pflegeeinstufung zu wissen, stimmt nicht mehr. Seit 2017 haben sich nicht nur der Name und die Anzahl der Pflegeeinstufungen verändert, sondern die gesamte Logik der Einstufung.

Im Jahr 2017 wurden aus den Pflegestufen die Pflegegrade!

Wieso ist der Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden wichtig?

Die Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 brachte eine bedeutende Umstellung mit sich: Die alten Pflegestufen wurden durch das neue System der Pflegegrade ersetzt. Diese Änderung, eingeführt durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), zielt darauf ab, eine gerechtere und umfassendere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Dich als Versicherten und warum es jetzt besonders wichtig ist, deine Pflegeversicherung zu überprüfen. Ganz kurz gefasst: Früher war der zeitliche Aufwand für die Pflege entscheidend → das ist seit 2017 obsolet.

Was waren die Pflegestufen in der Pflegeversicherung?

Bis 2017 waren die sogenannten Pflegestufen das zentrale Bewertungssystem in der deutschen Pflegeversicherung. Dieses System unterschied zwischen vier „Grund“Stufen:

Die Pflegestufen konzentrierten sich hauptsächlich auf den zeitlichen Aufwand für die körperliche Pflege. Dies führte häufig zu Ungerechtigkeiten, da psychische und kognitive Beeinträchtigungen, wie bei Demenzerkrankungen, nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Pflegestufe 1 – 3 gab es noch mit dem Zusatz „mit erheblicher Alltagseinschränkung“. Dies sorgte für erhöhte Leistungen, beispielsweise vergeben, wenn:

  • Die Wohnung spontan verlassen oder wieder aufgesucht wurde.
  • Der Tag-/Nacht-Rhythmus gestört war.
  • Unangebrachtes Verhalten in bestimmten Situationen vorkam.
  • Keine Kooperation bei therapeutischen Maßnahmen erfolgte.

Außerdem gab es in der Pflegestufe 3 noch eine Härtefallregelung für besonders schwere Fälle.

Die Einführung der Pflegegrade: Ein neues Bewertungssystem nach Modulen

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) trat zum 1. Januar 2017 das neue System der Pflegegrade in Kraft. Die bisherigen Pflegestufen wurden damit vollständig ersetzt. Die Pflegegrade bieten eine differenzierte und umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und berücksichtigen sowohl körperliche als auch psychische und kognitive Einschränkungen. Eingestuft wird nun in die folgenden fünf Pflegegrade:

  • 1
    Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Dieser Grad wird zum Beispiel Personen mit leichten Bewegungseinschränkungen zugeteilt, die Unterstützung im Alltag benötigen, aber größtenteils selbständig sind.
  • 2
    Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Hierunter fallen Personen mit Erkrankungen wie moderater Demenz, die regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege und im Alltag benötigen.
  • 3
    Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Betroffene können unter fortgeschrittener Multiple Sklerose leiden, die sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen mit sich bringt.
  • 4
    Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit weit fortgeschrittenen neurodegenerativen Erkrankungen, wie etwa fortgeschrittenem Parkinson, könnten in diesen Grad fallen.
  • 5
    Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, etwa Patienten im Endstadium von ALS, die umfassende Hilfe in allen Lebensbereichen benötigen.

Pflegestufen vs. Pflegegrade: Die wichtigsten Unterschiede

Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nun anhand von sechs Modulen:

  1. Mobilität: Fähigkeit, sich im Alltag zu bewegen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Fähigkeit zu denken und zu kommunizieren.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Vorhandensein psychischer Erkrankungen.
  4. Selbstversorgung: Fähigkeit zur Selbstpflege (z. B. Waschen, Anziehen).
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Fähigkeit zum Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Pflege sozialer Kontakte.
0
Mobilität
0
Kognitive/kommunikative Skills
0
Verhaltensweisen/Problemlagen
0
Selbstversorgung
0
Umgang mit Krankheit/Therapie
0
Alltagslebens & sozialer Kontakt

Die Module werden auf einer klar definierten Punkteskala bewertet, deren Gesamtpunktzahl den Pflegegrad bestimmt (siehe Tabelle). Dieses System ermöglicht eine umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und sorgt dafür, dass auch geringere Beeinträchtigungen und psychische Belastungen berücksichtigt werden.

Durch die Umstellung haben viel mehr Personen Anspruch auf eine Pflegeeinstufung – vor allem durch die Einführung des Pflegegrad 1. Besonders gut erkennbar an der unten dargestellten Übergangsregelung § 140 SGB XI.

Der Wechsel von den Pflegestufen zu den Pflegegraden brachte einige entscheidende Veränderungen mit sich:

  • Bewertungssysteme: Während die Pflegestufen den Zeitaufwand für körperliche Pflege als Hauptkriterium nutzten, basiert das Pflegegrad-System auf einem Punktesystem, das verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit bewertet. Dieses Punktesystem ist komplett transparent.
  • Berücksichtigung psychischer und kognitiver Einschränkungen: Die Pflegegrade berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Einschränkungen, was insbesondere für Menschen mit Demenz oder anderen geistigen Beeinträchtigungen von Vorteil ist.

Für den Übergang gab es folgende klare Regel wie bisherige Pflegestufen umgerechnet wurden:

Pflegestufe
(bis 2016)
Pflegegrad
(ab 2017)
Nötige Punkte für den Pflegegrad
(von 100)
Nicht vorgesehen Pflegegrad 1 12,5
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2 27,0
Pflegestufe 1 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)
Pflegestufe 2
Pflegegrad 3 47,5
Pflegestufe 2 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4 70,0
Pflegestufe 3 (mit erheblicher Alltagseinschränkung)
Pflegestufe 3 (Härtefallregelung)
Pflegegrad 5 90,0

Detaillierte Fallbeispiele im neuen Pflegegrad-System:

Frau Müller, 75 Jahre alt, wurde vor drei Jahren mit einer mittelschweren Demenz diagnostiziert. Anfangs kam sie mit Unterstützung ihres Ehemannes noch gut im Alltag zurecht. Doch in den letzten Monaten verschlechterte sich ihr Zustand: Sie vergisst immer häufiger, einfache alltägliche Aufgaben zu erledigen, wie etwa das Anziehen oder die Einnahme ihrer Medikamente. Zudem hat sie Schwierigkeiten, sich im Haus zu orientieren und benötigt Hilfe bei der Körperpflege. Früher wäre Frau Müller möglicherweise nur in Pflegestufe 0 eingestuft worden, da ihr körperlicher Pflegebedarf nicht hoch ist. Heute erhält sie Pflegegrad 2, was ihr und ihrer Familie Zugang zu deutlich umfangreicheren Unterstützungsleistungen verschafft, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und zusätzliche Betreuungsangebote, die speziell auf Menschen mit Demenz ausgerichtet sind.

Herr Schmidt, 68 Jahre alt, leidet seit 15 Jahren an Multipler Sklerose. In den letzten fünf Jahren hat sich seine Erkrankung verschlechtert: Die MS führt zu starken Muskelspastiken und einer erheblichen Einschränkung der Mobilität. Herr Schmidt ist nicht mehr in der Lage, längere Strecken ohne Rollstuhl zurückzulegen, benötigt Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen. Auch seine Feinmotorik ist stark eingeschränkt, sodass er beim Essen und bei der Medikamenteneinnahme Unterstützung benötigt. Früher hätte Herr Schmidt in Pflegestufe I oder II eingestuft werden können, abhängig von der benötigten Zeit für die Pflege. Heute wird er in Pflegegrad 3 eingestuft, was eine umfassendere Unterstützung gewährleistet, einschließlich umfangreicher Pflegesachleistungen und Unterstützung durch Pflegepersonal, das auf die besonderen Bedürfnisse von MS-Patienten geschult ist.

Frau Neumann, 60 Jahre alt, arbeitet als Lehrerin und leidet seit einigen Jahren an leichter Arthrose, die ihre Bewegungsfähigkeit etwas einschränkt. Sie hat Schwierigkeiten, längere Zeit zu stehen oder zu gehen, benötigt aber keine ständige Betreuung. Sie hat Schwierigkeiten bei einigen Aufgaben des täglichen Lebens, wie z. B. bei der Hausarbeit oder dem Heben schwerer Gegenstände, kommt aber sonst im Alltag gut zurecht. Im alten System hätte sie wahrscheinlich keine Einstufung in eine Pflegestufe erhalten, da ihre Einschränkungen als zu gering angesehen worden wären. Mit dem neuen System hat sie nun Pflegegrad 1 erhalten, wodurch sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich hat, den sie für Unterstützung im Haushalt oder für Betreuungsangebote nutzen kann. Zudem kann sie weiterhin uneingeschränkt arbeiten, was ihr die finanzielle Sicherheit gibt, trotz ihrer leichten Pflegebedürftigkeit aktiv im Berufsleben zu bleiben.

Leistungen und Flexibilität durch die neuen Pflegegrade

Mit der Einführung der Pflegegrade haben sich auch die Leistungen und die Flexibilität der Pflegeversicherung deutlich verbessert:

Praktische Tipps: Pflegegrad beantragen und den Pflegegrad erhöhen

Eine erfolgreiche Einstufung in den korrekten Pflegegrad kann einen erheblichen Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Leistungen haben. Hier sind einige praktische Tipps, um den Pflegegrad erfolgreich zu beantragen oder zu erhöhen:

  • Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung: Stelle sicher, dass alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Gutachten und Pflegetagebuch, vollständig und aktuell sind. Bereite Dich auf die Begutachtung vor, indem du den Pflegebedarf detailliert dokumentierst und vorab die konkrete Situation mit einem Pflegegradrechner durchgehst.
  • Strategien zur Erhöhung des Pflegegrades: Es kann hilfreich sein, professionelle juristische Beratung in Anspruch zu nehmen oder ein Widerspruchsverfahren in Betracht zu ziehen, wenn der bewilligte Pflegegrad nicht der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit entspricht.

Fallbeispiele: Erfolgreiche Anpassung des Pflegegrade

Herr und Frau Weber, beide über 80 Jahre alt, leben seit über 50 Jahren in ihrem Eigenheim. Herr Weber leidet an schwerer Arthrose, die seine Mobilität stark einschränkt. Er benötigt Hilfe beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege. Seine Frau unterstützt ihn so gut es geht, aber auch sie hat gesundheitliche Probleme: eine beginnende Demenz, die sich durch zunehmende Vergesslichkeit und Orientierungslosigkeit bemerkbar macht. Das Ehepaar hatte ursprünglich Pflegegrad 2 erhalten. Durch eine detaillierte Dokumentation des Pflegeaufwandes und mit Unterstützung durch den Hausarzt konnte das Ehepaar eine Erhöhung auf Pflegegrad 3 beantragen. Nach einer erneuten Begutachtung wurde beiden Pflegegrad 3 bewilligt, was zu deutlich höheren Pflegeleistungen und einer Entlastung für die pflegenden Angehörigen führte.

Max, ein 35-jähriger Softwareentwickler, erlitt vor zwei Jahren einen schweren Autounfall, der zu einer Querschnittlähmung führte. Anfangs hatte er Pflegegrad 2, da er zwar Unterstützung bei der Körperpflege und bei der Mobilität benötigte, aber geistig vollkommen fit war und weiterhin selbstständig arbeiten konnte. Über die Zeit stellten sich jedoch zusätzliche gesundheitliche Probleme ein, darunter chronische Schmerzen und Blasenfunktionsstörungen, die eine intensivere Betreuung erforderten. Durch eine erneute Begutachtung und die Vorlage medizinischer Berichte, die den gestiegenen Pflegebedarf belegten, konnte Max erfolgreich Pflegegrad 4 beantragen. Dies brachte ihm neben einer höheren finanziellen Unterstützung auch Zugang zu spezialisierter Pflege und Hilfsmitteln, die ihm den Alltag erheblich erleichtern.

Arbeiten trotz Pflegebedürftigkeit: Was Du wissen solltest

Viele Menschen sind trotz einer leichten Pflegebedürftigkeit weiterhin berufstätig. Das neue Pflegegrad-System ermöglicht mehr Flexibilität in diesem Bereich:

Rechte und Pflichten als pflegebedürftiger Arbeitnehmer

Es ist wichtig, die Rechte am Arbeitsplatz zu kennen und gegebenenfalls Anpassungen oder Unterstützung durch den Arbeitgeber zu fordern. Das deutsche Arbeitsrecht bietet hier einige Schutzmechanismen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten.

  • 1

    Pflegegrad 1 und Erwerbstätigkeit

    Personen mit Pflegegrad 1 können weiterhin sehr oft uneingeschränkt arbeiten und erhalten gleichzeitig Unterstützung, um die Selbstständigkeit zu erhalten.

  • 2

    Pflegegrad 2 und eingeschränkte Erwerbstätigkeit

    Auch bei Pflegegrad 2 ist oft eine teilweise Erwerbstätigkeit möglich, abhängig von der Art der Beeinträchtigung und dem individuellen Beruf/Fähigkeiten.

Warum sollte ich meine private Pflegeversicherung jetzt überprüfen?

Die Umstellung auf Pflegegrade macht es notwendig, bestehende private Pflegeversicherungen zu überprüfen:

  • Besonderheiten bei Pflegezusatzversicherungen ohne Krankenversicherungsschutz: Es ist wichtig zu prüfen, ob die bestehende Police Pflegegrade korrekt berücksichtigt und welche Anpassungen nötig sind, um den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Relevanz des Pflegegrad-Systems für private Pflegeversicherungen: Prüfe deine Verträge sorgfältig und kläre mit deinem Versicherer, ob eine Anpassung erforderlich ist.

Generell solltest Du prüfen, ob der bestehende Vertrag zu deinem Bedarf passt.

Spezielle Fallbeispiele: Private Pflegeversicherung und Pflegegrade

Frau Schulze, 58 Jahre alt, hat eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die sowohl ambulante als auch stationäre Pflege abdeckt. Nach einer Knieoperation und aufgrund fortgeschrittener Arthrose erhält sie Pflegegrad 1. Sie arbeitet weiterhin in Teilzeit als Buchhalterin und nutzt den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für eine Haushaltshilfe, die ihr im Alltag unterstützt. Durch die vorherige Anpassung ihrer privaten Pflegezusatzversicherung von Pflegestufen auf Pflegegraden kann sie die Leistungen im Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen, was ihr ermöglicht, weiterhin berufstätig zu bleiben und ihre (finanzielle) Unabhängigkeit zu bewahren.

Herr Braun, 72 Jahre alt, hat eine Pflegezusatzversicherung, die er vor vielen Jahren abgeschlossen hat. Diese Police basiert noch auf dem alten System der Pflegestufen. Nachdem er an Parkinson erkrankt ist und seine Mobilität eingeschränkt ist, stellt sich heraus, dass die Police eine Anpassung benötigt, um die neuen Pflegegrade widerzuspiegeln. Nach Rücksprache mit seinem Versicherer und einer Vertragsprüfung stellt Herr Braun fest, dass seine Versicherung aktualisiert werden kann, um die zusätzlichen Pflegegrade zu berücksichtigen und in seinem Fall höhere Leistungen zu bieten.

Fazit: Die Zukunft der Pflegeversicherung dank der Pflegegrade

Die Umstellung auf das neue System der Pflegegrade hat viele Vorteile gebracht, insbesondere für Menschen mit leichten Beeinträchtigungen oder kognitiven Problemen.

Es ist jedoch wichtig, dass du deine Situation regelmäßig überprüfst und sicherstellst, dass Du dich rechtzeitig optimal abgesichert bist. Die Reform zielte darauf ab, die Pflege in Deutschland gerechter und transparenter zu gestalten und bietet viele neue Möglichkeiten, die du individuell nutzen kannst, um dich abzusichern.

Vor allem durch das transparente(re) Einstufungssystem oder hier die Richtlinien des Medizinischen Dienst ist das System der Pflegegrade mehrheitlich ein Fortschritt.

Die Pflegeversicherung in Deutschland hat sich weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht zu werden. Mit den Pflegegraden wurde ein System geschaffen, das mehr Flexibilität und eine gerechtere Verteilung von Leistungen ermöglicht.

Nutze die neuen Möglichkeiten und stelle sicher, dass deine Versicherung optimal zu deiner Lebenssituation passt! Entweder über eine gute PKV-Beratung und/oder eine umfassende Beratung zur Pflegeversicherung.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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