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Schon blöd, wenn man für seine Erfüllungsgehilfen haften muss! Eigentlich dachte ich immer, dass Vertreter ihre Social-Media-Aktivitäten mit dem Prinzipal abstimmen müssen. Demnach hat ein bestimmter Vollpfosten unerlaubt oder sehr, sehr dumm gehandelt. Aber alles der Reihe nach…

Es war einmal ein Facebook-Sub Forum

Und in diesem Sub Forum -namentlich „Private Krankenversicherung – Fakten, Fragen, Probleme“ sind Kollegen von mir aktiv. Immer noch! Warum das wichtig ist, erschließt sich im Laufe des Beitrags.

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Ein kompetenter Kollege mit zwiegespaltenem FB-Profil kommentierte etwas, was mir auffiel. Übrigens auch ein Hanseat! Die Gruppe sah spannend aus. Als trat ich bei und begann ebenfalls zu kommentieren. Es dauerte nicht lange, es war der erste Beitrag, den ich dort gelesen habe, da fragte eine Person etwas zum Krankentagegeld und ein „Top-Mitglied“ antwortete. Es war der Admin. Das wird später noch wichtig werden. Dass der Admin gleichzeitig Vertreter der HanseMerkur ist, muss man schon suchen. Zudem behauptet er doch, dass „absolute Experten“ in der Gruppe seien.

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Die Anzahl Likes seit einem halben Jahr könnten ein böses Omen sein!

Was war das inhaltliche Problem?

Eine Dame hatte Probleme mit ihrem Krankentagegeld (KTG) bei der DKV aus Köln. Darauf antwortete die o. g. Person. Ich stelle in Frage, ob ein Vertreter der HanseMerkur etwas zu den Zuständen bei einem Wettbewerber sagen kann. Aber dieses Details ist nicht nötig, denn der HanseMerkur Vertreter ist Vertriebsleiter, also die zweihöchste Ebene, die in deren Ausschließlichkeits-Organisation (kurz AO) einer Versicherung in der Kundenberatung tätig ist. Der verkauft nicht nur die Produkte der HanseMerkur an Kunden, der schult auch andere Vertriebs-Mitarbeiter. Ok, die sind bei der HM ebenfalls nur Handelsvertreter, doch weicht das zu sehr vom Thema ab.

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Simon wird ist nun ein guter Freund von mir. Nur weiß er noch nichts von seinem Glück. Aber er wird diesen Beitrag aus Social-Media mitbekommen, da er noch in anderen Gruppen mit mir ist

Der Vertreter stellt mehrere Falschbehauptungen auf

Unter den Aussagen des Vertreters waren diverse Falschaussagen, die ich der Reihe nach präsentiere, sowie meine Antworten, die ich nur sinngemäß wiedergeben kann. Denn natürlich geschah etwas, was jener Non-Boomer erahnen dürfte…

Behauptung des Vertreters: Die Kürzungen eines KTGs würden aufgrund von Gesetz erfolgen, denn es gäbe ein gesetzliches Bereicherungsverbot.

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Das ist grober Unsinn, denn es gibt kein gesetzliches Bereicherungsverbot im Sinne des KTG. Das gesetzliche Bereicherungsverbot umfasst nur das Verbot eine Leistung mehrfach abzurechnen. Das habe ich mit Verweis auf den §200 VVG eingeredet, wo das angebliche Bereicherungsverbot geregelt ist. Im übrigen ist es möglich mehrere KTG-Versicherungen bei verschiedenen PKV zu haben. Nur muss das erste PKVU zustimmen, wenn man woanders zusätzlich abschließen mag, denn weil es kein gesetzliches Bereicherungsverbot gibt, wird mit Hilfe von Annahmerichtlinien und Klauseln gearbeitet…

Behauptung: Aufgrund des Bereicherungsverbots würden PKVU das KTG kürzen. Anderslautende Rechtsprechung sei ihm nicht bekannt.

Das ist ebenfalls Unsinn! Nicht nur, dass der Herr HanseMerkur Vertriebsleiter hier schwere fachliche Mängel offenbart, er wiederholt die Falschaussage, behauptend, der §200 VVG sei nicht einschlägig. Eine andere Quelle liefert er jedoch nicht. Spoiler: Weil es keine gibt!

Nun wurde ich böse und habe mit mehr Tiefe geantwortet, wobei er sich vermutlich an meinem letzten Satz störte: „Für Scheiße labern gibt es in Fachgruppen keine Entschuldigung!“ Man nagle mich nicht auf den exakten Wortlaut fest, ich kann es ja nicht nachgucken, aber als Scheiße habe ich seine Äußerungen mindestens sinngemäß bezeichnet.

Inhaltliche Entgegnungen meinerseits waren, dass

  • kein gesetzliches Bereicherungsverbot existiert, da das KTG eine Summenversicherung ist, für die jedes PKVU sog. Annahmerichtlinien hat, was und wie viel KTG versichert würde.
  • es §4 II & §4 IV der MB/KT sind, auf die sich idR berufen wird, wenn es um Leistungskürzungen geht.
  • es sehr wohl anderslautende Rechtsprechung gibt, bspw. vom OLG l 2014 und dem BGH 2016.
  • ferner im Jahr 2018 zur Reform der MB/KT 2009 kam, die über den PKV-Verband gesteuert wurde, bei dem die HanseMerkur Mitgliede ist.
  • die reformierte Klausel sehr wohl angreifbar ist, weshalb 2020 in VK Recht und Kompakt ein mehrseitiger Artikel samt Quellenangaben und Urteilsverweisen dazu kam.
  • der gute Simon Scheiße labert; eine Feststellung, auf die ich Wert lege!
Anmerkung zu den inhaltlichen Kritiken

Die genauen Aktenzeichen (AZ) habe ich rausgelassen, weil ich dem Idioten nicht alles mundgerecht servieren wollte. Ich darf ein wenig Recherche von Wettbewerbern erwarten, oder nicht?

Die KTG-Reform muss der Depp kennen, denn selbst für einfache Berater wäre das Grundwissen, da schwankende Einkünfte bspw. bei Gewerbetreibenden normal und somit immer Beratungsthema sind! Die HanseMerkur ist Mitglied im PKV-Verband. Völlig unvorstellbar, dass derartige Informationen nicht im eigenen Vertrieb kommuniziert worden sein sollen. Und selbst wenn, wie habe ich das denn rausgefunden und darf ich das von einem „Vertriebsleiter“ nicht auch erwarten?

Dann wurde es unsachlich von Simon

Den genauen Inhalt bekomme ich aus dem Gedächtnisprotokoll nicht mehr 100% konstruiert. Aber wofür gibt es Screenshots? Der Knaller kam zum Ende hin.

Behauptung: Das FA (Finanzamt) würde die KTG-Berechnung auf Angemessenheit prüfen.

Bei so viel Dummheit muss es einem schon die Sprache verschlagen! Kurzum: Meine Antwort war nur, dass er gefährliches, da veraltetes sowie falsches „Wissen“ hat und Fachliteratur helfen würde; dass er beispielsweise für 10€ die neueste Version meines Fachbuches HOW2PKV kaufen kann, wo auch alle Quellen stehen, die ihn als inkompetenten Lügner entlarven.

Boomer in Social-Media: Was ich blocke, gibt es nicht!

Als wäre die o. g. Nummer nicht schon peinlich genug, offenbart der Herr Vertriebsleiter, dass er dumm wie fünf Meter Feld weg ist, da Internet für ihn wirklich Neuland ist.

Er hat mich aus der Gruppe geworfen, sowie meine Beiträge gelöscht. Das allerdings nicht konsequent zu Ende gedacht oder gebracht, man beachte den Screenshot.

Zu blöd die Spuren online zu verwischen...

Zu blöd die Spuren online zu verwischen…

Dumm nur, dass sich sowas rekonstruieren lässt.

Dumm auch, dass Freunde von mir in der Gruppe sind.

Dumm ebenfalls, dass er mich weder privat blockiert noch an andere Social-Media-Quellen gedacht hat, etwa LinkedIn, IHK-Vermittlerregister, HanseMerkur-Organigramme etc. pp.

Unfassbar dumm, dass er vergessen hat einen Post zu löschen, in dem er direkt auf mich verweist und ich bereits ausgegraut bin, d. h. aus der Gruppe entfernt wurde, sprich den Post nicht habe selbst löschen können, da er sonst nicht hätte darauf antworten können. 😉 #epicfail

Und die Moral von der „Gschicht“?

Vertreter bei der HanseMerkur bringen es nicht! Natürlich gibt es auch ein paar gute Vertreter bei der HanseMerkur, da facto kenne ich sogar welche, aber dieser Lügner muss weg! Der ist als Vertriebsleiter nicht haltbar, denn er offenbart schwere fachliche Mängel, eine nicht angebrachte Arroganz, die er in peinlichen Social-Media-Fails für die Ewigkeit festhält.

Ich bin mir sicher, dass sich das Social-Media-Team und der Vertriebsvorstand bei dieser Lutschpuppe bedanken werden, ihn für ordentlich Negativreputation feiernd. Ups, die suchen noch Social-Media-Manager. Mensch, Zufälle gibt es!

Wenigstens passen Produktqualität und Vertreter zusammen, beides bestenfalls Mittelklasse, die ein paar schwere Kratzer im Lack hat. Glaubst Du nicht? Selbst der PKV- „Hochleistungstarif“ der HanseMerkur (egal ob AZP oder KVT) ist scheiße, wenn man ihn mit guten Tarifen am Markt vergleicht. Finde doch in einer guten Beratung raus, ob ich recht habe, am besten jetzt! Das Kontaktformular ist unter dem Artikel. 😉

Was sind die nächsten Schritte, eine Abmahnung?

Natürlich könnte ich eine Abmahnung mit strafbewährter Unterlassungserklärungen versenden, schließlich stellt er leicht widerlegbare Lügen ins Netz, bspw. das gesetzliche Bereicherungsverbot beim KTG, widerlegbare Falschaussagen zu Wettbewerben usw. usf.

Aber was habe ich davon? Der Typ ist Vertriebsleiter aber eine Gefahr für Kunden. Der muss weg! Dass er noch einen Direktor über sich hat, der im Übrigen Arbeitnehmer statt Handelsvertreter ist, ändert nichts daran…

Aber seien wir ehrlich, solange er Umsatz bringt, wird ein Laden wie die HanseMerkur ihm nur einen Tadel geben, aber ihn weiter Kunden verarschen lassen. Nicht besonders hanseatisch von den Hamburgern.

Etwas anderes behaupte ich erst, wenn der die Versicherung wechseln musste und für wen anders anschafft, oder ein Nachweis erfolgt, dass man das lieben Umsatzes wegen solcher schwarzen Schafe nicht toleriert. Gerüchteweise gibt es in Frankfurt am Main einen „erfolgreichen“ Vertrieb, der immer „gute“ Verkäufer braucht…

1.111,11€ und Schwamm drüber

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Aber es gilt weiterhin der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Doch sowas geht gar nicht!

Mein Angebot an den HanseMerkur-Vorstand: Bis zum 05.05.2023 12:00 Uhr erhalte ich einen Nachweis, dass der Blödmann eine Spende über den o. g. Betrag an einen gemeinnützigen Verein getätigt hat, die er nicht zu Werbezwecken nutzt. Dann hat er seinen Denkzettel bekommen und ich muss mir das mit der Abmahnung nicht mehr überlegen, sondern würde es vergessen. Ehrlicherweise ist mir die Abmahnung fast schon zu blöd. Aber so lange solches Verhalten ohne Konsequenzen bleibt, gibt es negatives Community-Feedback.

Bitte auch einen schönen Gruß an Simon ausrichten, denn man sieht sich immer zweimal im Leben. Danke!

Übrigens: Ich wäre käuflich, z. B. für Vermittlerschulungen! Die hauseigene HanseMerkur Akademie samt Qualitätskontrolle scheinen reformbedürftig. Aber ich glaube nach dem Einstand ist das gelaufen… 😉

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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