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Wen sollte man für einen PKV-Antrag einschalten? Eine Frage, die zum einem Update von HOW2PKV führt und dessen aktualisierten Auszug ich hier kopiere, weil die Rückfrage immer wieder kommt.

Zwei Typen, wer hilft beim Antrag: Berater oder Vermittler?

Der deutsche §59 VVG kennt nur zwei Typen zur Beratung bzw. Vermittlung bei Versicherungen: Versicherungsberater (reine Rechtsdienstleister, keine Vermittlungsabsicht notwendig) und Versicherungsvermittler (Vermittler mit beratender Tätigkeit), was Versicherungsmakler und Versicherungsagenten jedweder Art subsummiert. Die Unterscheidung der Vermittlertypen Makler und Vertreter ist dort sowie an diversen anderen Stellen geregelt.

Also wen beauftragen? Einen Vermittler, am besten einen Versicherungsmakler! Vertreter haben nicht nur ein beschränktes Portfolio, sondern vertreten die Versicherung gegenüber dir. Der Makler vertritt dich gegenüber der Versicherung. Meistens; keine Theorie ohne Ausnahme. Oder wie man bei der Bundeswehr sagt: „Kein Plan überlebt den ersten Feindkontakt!“.

Nur in seltenen Ausnahmen ist der Vertreter dem Makler vorzuziehen, z. B. weil ein Gruppenvertrag nur über die Ausschließlichkeitsorganisation zugänglich ist oder man sich die sog. Auge-Ohr-Haftung des Vertreters zu Nutze machen will. Oder stumpf: Manchmal gucken die Versicherungen beim eigenen Vertreter nicht so genau hin, wie beim Versicherungsmakler. Selbst schon erlebt und zum Vorteil des Kunden genutzt.

Diese Sonderfälle wird der Versicherungsmakler dir aber erklären, wenn nötig. 😉

Was ist mit dem Versicherungsberater?

Der Versicherungsberater als Informationsquelle ist nicht schlecht, jedoch nicht erste Wahl.

Der Versicherungsberater taugt nicht zum PKV-Abschluss, da sowohl Risikovoranfrage (RVA) als auch Antrag unzureichend abgebildet werden können, da sie weder relevante Volumina noch Zugang zu verschiedenen Direktionen haben.

Bei Gruppenverträgen und Sonderkonzepten sind diese ebenfalls außen vor. Gleiches gilt für Vertriebsaktionen. Daher wissen Versicherungsberater teils nicht mal von den sogenannten Aktionen oder Aktionsanträgen.

Zudem gibt es nahezu keine kostengünstigeren Honorar-Tarife der PKV, wodurch die Honorarberatung bei einem Versicherungsberater zu einer doppelten Kostenbelastung führt, da sie nicht in einem günstigeren PKV-Tarif mündet.

Auch die stete Missachtung des Provisionsabgabeverbots (§48b VAG) und die Verweigerung der Versicherung zur Provisionsdurchleitung (§48c VAG) machen es nicht einfacher. Der Versicherungsberater ist ein Nischen-Typ, der bei den PKV nur gering im Kurs steht.

Beispiele PKV-Antragsablehnungen & verweigerte Zusammenarbeit

Verweigerung Zusammenarbeit, individuell – Beispiel Barmenia

Teils verweigern die Versicherungen schlicht die Zusammenarbeit, wie im u. g. Beispiel eines Kölner Versicherungsberaters erkennbar, dem die Barmenia aus Wuppertal „dumm“ kam:

Barmenia Krankenversicherung a. G.

Kontaktdaten Barmenia [geschwärzt]

Barmenia Versicherungen, 42094 Wuppertal

Empfänger [geschwärzt] Versicherungsberater

Antrag für geschwärzt, [geschwärzt]

Sehr geehrte [geschwärzt],

die Argumentation, dass Ihrerseits keine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 48c VAG vorliege, können wir nicht nachvollziehen. Die Vermittlung besteht – im Gegensatz zur Tippgebung, die durch eine bloße Kontaktherstellung gekennzeichnet ist – in der Beratung und Empfehlung eines konkreten Versicherungsproduktes sowie der Förderung des Vertragsabschlusses bezüglich dieses Produktes.

Indem Sie ausweislich der von [geschwärzt] [geschwärzt] erteilten Vertretungsvollmacht den Interessenten nicht nur allgemein über die Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion informieren, sondern gemeinsam mit diesem einen auf den empfohlenen, konkreten Krankenversicherungstarif eines bestimmten Versicherers – hier der Barmenia Krankenversicherung a. G. – bezogenen Versicherungsantrag erstellen, diesen Antrag an den auserkorenen Versicherer weiterleiten sowie sämtliche Verhandlungen und Korrespondenz mit diesem Versicherer führen, üben Sie zweifelsfrei die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung aus.

Mangels einer gesetzlichen Verpflichtung der Versicherer zur Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern bleibt es bei unserer berechtigten Ablehnung. Da keine Zusammenarbeitspflicht besteht und wir lediglich die Zusammenarbeit mit Ihnen als Versicherungsberater sowie die Antragstellung und -einreichung auf diesem Wege ablehnen – nicht aber die Krankenversicherung des geschwärzt geschwärzt im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion generell – können Sie uns weder wirksam in Verzug setzen, noch liegt die für einen Schadenersatzanspruch Ihres Mandanten notwendige Ursächlichkeit unseres Verhaltens für einen eventuell eintretenden Schaden vor.

Wir weisen [geschwärzt] [geschwärzt] ausdrücklich darauf hin, dass ihm persönlich jederzeit die Möglichkeit offensteht, sich zwecks Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Öffnungsaktion unmittelbar an unser Haus zu wenden oder unter Inanspruchnahme eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers einen entsprechenden Antrag zu stellen, um so den gewünschten Versicherungsschutz zu erlangen.

[geschwärzt] [geschwärzt] erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Freundliche Grüße, Abteilung Vertrag[1]

[1] 2019-05-16 Barmenia KVaG – Antrag für [geschwärzt], [geschwärzt] (Ablehnungsschreiben an einen Kölner Versicherungsberater)

Ein starkes Stück, jedoch kein Einzelfall!

Verweigerung Zusammenarbeit, pauschal – Beispiel Münchener Verein

Diese offen feindselige Haltung gegenüber Versicherungsberatern wird von einigen Versicherungen sogar auf deren Anträgen Kund getan.

Erklärung zur Beratung bei Neuabschluss einer Versicherung

Die beantragten Tarife können nur abgeschlossen werden, wenn die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler oder im Wege des Fernabsatzes ohne Mitwirken eines Versicherungsberaters erfolgte.

Ich bestätige, dass ich nicht von einem Versicherungsberater (gegen Honorar) beraten wurde.

Falls dies nicht zutrifft, bitte ankreuzen [ ][1]

[1] 2022-01 Münchener Verein KVaG – Dokument 100 00 03/11 (01.22) – Seite 4, letzter Absatz über den Überschriften

Die Kooperation: miteinander statt gegeneinander

In der Folge kooperieren die meisten Versicherungsberater mit einem Versicherungsmakler, da sonst der Interessent nicht sauber versichert werden kann.

Auch sehr viele Vertreter kooperieren mit einem Versicherungsmakler.

Und – wer hätte es gedacht – Versicherungsmakler als Generalisten koopieren mit anderen Versicherungmaklern, meist Spezialisten.

Bevor daher jemand falsche Rückschlüsse zieht: Ich mag Versicherungsberater, daher kooperiere ich mit einigen!

Grundlegend mag ich auch die Leute der Ausschließlichkeit, wobei die Kooperation dort zumeist unter der Hand erfolgen muss, weil deren Vertreterverträge das offiziell verbieten. Aber wenn sie dich nicht versichern können, greifen sie auch auf Makler als Ventillösung zurück. Daher mag ich auch ein paar Leute aus der Ausschließlichkeit. Doch die müssen sich eher bedeckt halten, empfehlen meine PKV-Beratung aber durchaus weiter. Sagen die, Google und andere. ;)

PS. Saubere Risikovoranfrage (RVA) ist das A & O

Ok, ein platter Wortwitz, der aber stimmt. An einer sauberen RVA führt kein Weg vorbei, egal mit wem Du ihn beschreitest!

Es sollte klar sein, dennoch wollte ich es explizit erwähnt haben. Eine saubere RVA bekommst Du unter anderem – Überraschung – bei mir. Also buch dir einen Termin, am besten jetzt! Folge dem Link oder scrolle etwas nach unten.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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