Es gibt Sonderklauseln für Ärzte. Einer der großen Unterschiede ist das Krankentagegeld, denn Ärzte können meist höhere Tagessätze absichern, die auch eine geringere Karenzzeit aufweisen, sowie zusätzliche Leistungsauslöser kennen.
Wichtig ist, dass beim Krankentagegeld spezielle Medizinerklauseln berücksichtigt werden, z. B. die Berücksichtigung von Diensten oder privatärztlicher Liquidation. So muss z. B. bei freiberuflichen Ärzten unterschieden werden zwischen Gewinn und Umsatz bzw. bei angestellten Ärzten zwischen Brutto- und Nettolohn. Die Auswahl sollte auch in Hinblick auf eine mögliche Selbstständigkeit als niedergelassener Arzt erfolgen. Mediziner benötigen die Option auf eine höheres Krankentagegeld als die meisten anderen Berufe, das möglichst auch Betriebskosten absichern können sollte.
Bei Praxisneugründungen, -übernahmen oder Ausgründungen gilt ein sog. Jungpraxenprivileg, nach dem mindestens die durchschnittliche Vergütung der Facharztgruppe als Vergütung zu erwarten ist.1 Leider müssen oft selbst die Durchschnittswerte eingeklagt werden, da die KVN willkürliche Kürzungen vornehmen.2 Diese Werte können im Rahmen eines Krankentagegeldes angegeben werden.
Aufgrund von Karrieresprüngen, ist oft eine spätere Aufstockung des Krankentagegeldes notwendig. Gerade, weil bei einigen Tarifverträgen für Jungmediziner zu Karriere-Beginn eine befristete KTG-Aufstockung gezahlt wird.3 Daher sind eine Dynamik oder Anpassungsoption wichtig. Aber der Abschluss ist trotz Vorerkrankungen möglich, bspw. bei der DKV im Tarif KTAA. Somit kann es sein, dass aufgrund von Karrierefortschritt später ein zusätzliches Krankentagegeld bei einer anderen Versicherung abgesichert wird, wenn es aufgrund von Gesundheitsangaben nicht mehr bei der eigenen PKV nachversichert werden kann.
Rabatte für bestimmte Gruppen, etwa der Mitgliedschaft im Hartmannbund,4 existieren vereinzelt. Meistens sind diese nicht hoch genug, um einen relevanten Einfluss auf die Auswahl zu haben.
Wichtig: Sowohl das Krankentagegeld als auch etwaige Ersatzversicherungsprodukte, z. B. die Praxisausfallversicherung oder die Dread Disease Versicherung als sog. Keyman-Police, sehen keine Mittelverwendung vor. Sie können frei über die Mittel verfügen. Im Zuge der Praxisabsicherung könnten so auch im begrenzten Rahmen Ersatz-Ärzte beschäftigt und entlohnt werden, die eigentlich keine Erlaubnis5 haben, bspw. weil es Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg sind,6 die aber als Betriebskosten berücksichtigungsfähig sind.
Beitragsungleichheiten beim Ärzte-KTG
Bei Medizinern gibt es stärkere Ungleichheiten im Kollektiv, was zu unverhältnismäßigen Unterschieden beim Krankentagegeld führen kann.
| Beginn-Tag | Tagessatz | Monatsprämie |
|---|---|---|
| TM3+ | 115,00€ | 225,40€ |
| TM7+ | 115,00€ | 101,20€ |
| TM14+ | 115,00€ | 62,10€ |
| TM21+ | 115,00€ | 43,70€ |
| TM28+ | 115,00€ | 37,95€ |
| Beginn-Tag | Tagessatz | Monatsprämie |
| TM42+ | 115,00€ | 40,25€ |
| TM63+ | 115,00€ | 28,75€ |
| TM84+ | 115,00€ | 23,00€ |
| … | … | … |
| TM365+ | 115,00€ | 2,30€ |
In der Tabelle finden Sie Beispiele für die Prämienunterschiede des Krankentagegelds bei Medizinern bei der Barmenia (Stand 2021-08). Im vorliegenden Fall ist erkennbar, dass ein Krankentagegeld, was bereits ab dem 28. Tag (37,95€) leistet, günstiger ist als ein gleich hohes Krankentagegeld ab dem 43. Tag (40,25€). Auch das KTG ab dem 21. Tag ist im Verhältnis günstiger und wäre daher zu bevorzugen. Ähnliche Optimierungen sind auch bei anderen PKVU möglich. Diese Beitragsvorteile werden mit der Zeit jedoch abschmelzen.
In der Tabelle finden Sie Beispiele für die Prämienunterschiede des Krankentagegelds bei Medizinern bei der Barmenia (Stand 2021-08). Im vorliegenden Fall ist erkennbar, dass ein Krankentagegeld, was bereits ab dem 28. Tag (37,95€) leistet, günstiger ist als ein gleich hohes Krankentagegeld ab dem 43. Tag (40,25€). Auch das KTG ab dem 21. Tag ist im Verhältnis günstiger und wäre daher zu bevorzugen. Ähnliche Optimierungen sind auch bei anderen PKVU möglich. Diese Beitragsvorteile werden mit der Zeit jedoch abschmelzen.
Dieser Vorteil ist nur temporär, denn langfristig werden sich die durchschnittlichen Prämien den durchschnittlichen Kosten angleichen, weshalb der Vorteil schwinden wird.
Sie müssen auch in die Zukunft schauen, denn wenn Sie sich mit einer Praxis niederlassen oder die Nachfolge antreten, steigt regelmäßig der Bedarf. Der Reinertrag einer Praxis ist vergleichbar mit dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers, denn er stellt die Differenz dar, nachdem Praxisausgaben inklusive Lohnkosten in Abzug gebracht wurden.7 Mindestens dieser Beitrag sollte über ein KTG finanziert werden. Praxiskosten können teils steuerlich günstiger über eine Praxisausfallversicherung versichert werden.
Negativbeispiel für Nicht-Ärzte-KTG
Auch müssen Sie darauf achten, dass ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe versichert ist und bei Gründung/Übernahme einer Praxis entsprechend angepasst werden kann. Im u. g. Beispiel wäre das Problem, dass Sie bei Übernahme oder Gründung einer Praxis noch keinen Einkommensnachweis erbringen können. Mit 6.000€ Krankengeld pro Monat bestreiten Sie aber nur die eigenen Ausgaben, keinesfalls aber können Sie einen Ersatz-Arzt oder die Praxiskosten finanzieren. Ob Sie dann eine entsprechende Betriebsunterbrechungsversicherung oÄ abschließen können, ist fraglich.
Ein anderes Problem im u. g. Beispiel wäre, dass bei Rückkehr in die GKV, z. B. Ärztin in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, eine Kürzung des KTG erfolgt, weil der maximal versicherbare Tagessatz überschritten ist. Wie aber erhöhten Sie es anschließend, wenn die Einkünfte ggf. nicht nachgewiesen werden können oder Sie zu krank für eine Erhöhung wären? Hier muss eine Einzelabsprache getroffen werden, bspw. für eine temporäre Anwartschaft.
Hallo zusammen,
es gibt Änderungen in Sachen Annahmerichtlinien Krankentagegeld:
() NEU: PKV-Versicherten ohne Voll-KV bei der ARAG und freiwillig GKV-Versicherten bieten wir nur noch ein KT mit einem maximalen Tagessatz von 200,00 EUR an. Eventuell anderweitig bestehende Kranken- und Krankentagegelder werden berücksichtigt.
Für Personen mit einer Voll-KV bei der ARAG beträgt der maximal absicherbare Tagessatz der Krankentagegeldversicherung 500,00 EUR. Sollte im Ausnahmefall einmal eine höhere Absicherung angestrebt werden, wird diese im Einzelfall geprüft und entschieden.
() Zusätzlich geltende Annahmerichtlinien bzgl. Existenzgründer, Berufe, Karenzzeiten, maximale Tagessätze bei bestimmten Tarifen bleiben hiervon unberührt und unverändert.
() Ab einem Tagessatz von über 200,00 EUR ist unverändert ein Einkommensnachweis erforderlich.
Bitte die neuen Annahmerichtlinien ab sofort bei der Antragsaufnahme berücksichtigen.
Die Information bitte auch an den erforderlichen Verteilerkreis weitergeben – Viele Dank! Sollte es Fragen geben, gerne melden.
Viele Grüße
Grafik 23 – ARAG Mailing zum KTG vom 31.01.2023
Die o. g. eventuell bestehenden anderweitigen Krankheitskostenabsicherungen betreffen Praxisausfallversicherungen, Unfallversicherungen etc.
Quellenangaben
- 2023-07-19 BSG – Az. B 6 KA 22/22 R https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174392
- 2023-07-19 Rechtsanwalt Philip Christmann – Bundessozialgericht stärkt Wachstumsmöglichkeiten für angestellte Jungärzte in Einzelpraxis: BSG 19-07-2023 https://christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/1338-bundessozialgericht-staerkt-wachstumsmoeglichkeiten-fuer-angestellte-jungaerzte-in-einzelpraxis-bsg-19-07-2023.html
- 2023-07-30 Praktisch Arzt – TV Ärzte – alle Arzt Tarifverträge 2023 auf einen Blick https://www.praktischarzt.de/arzt/tv-aerzte-tarifvertraege/
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-02-02 Hartmannbund https://www.hartmannbund.de/
- §10 Bundesärzteordnung „Ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
- 2023-08-31 VG Arnsberg – Az. 7 K 785/22 https://openjur.de/u/2474691.html
- 2023-09-18 Haufe Sozialwesen – Ärztliche Praxen erzielen höheren Ertrag https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/aerztliche-praxen-erzielen-hoeheren-ertrag_242_605448.html

