Ausland

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Die Musterbedingungen der PKV sehen einen begrenzten Schutz im europäischen Ausland vor. Aus deren dürftiger Formulierung ergibt sich die Notwendigkeit tariflich diverse Ergänzungen zu regeln. Hier der Auszug aus den Musterbedingungen:

(4) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden (vgl. aber § 15 Abs. 3). Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.1

Für den Auslandsaufenthalt in Europa sollten Kassenmitglieder eine europäische Krankenversicherungskarte haben, genannt European Health Insurance Card (EHIC).2 Dies ist kein Freifahrtschein, erleichtert aber einiges. Das Gegenstück in der PKV heißt „CERTIFICATE OF ENTITLEMENT3 und kann via Formblatt bei Ihrer PKV angefordert werden. Dieses Dokument ist keine Kostenzusage, die oft separat vom Heilbehandler gefordert wird!

Anbei finden Sie Screenshots des zweiseitigen Dokuments, auf dem die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers sowie Kontaktmöglichkeiten der bescheinigenden Versicherung stehen.

Grafik 252 – Certificate of Entitlement S1 Grafik 253 – Certificate of Entitlement S2

Dies ist insbesondere bei Kliniken wichtig, da einige Auslands-Kliniken Versicherungsbüros in Ihren Räumen haben, welche die Abwicklung übernehmen können oder – weil die deutsche Chipkarte in den meisten Ländern keine Wirkung hat – Ihnen einen Kredit anbieten. Teils wir selbst bei lebensrettenden Behandlungen so verfahren.

Grafik 254 – Ambulanz des Hospital Ángeles Puebla (MX, 25.04.2022) mit Finanzbüros

Quellenangaben

  1. 2022-01 Zitat §1 IV MB/KK 2009 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Europäische Union – Health cover for temporary stays https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/temporary-stays/index_en.htm
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – CERTIFICATE OF ENTITLEMENT https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/formular-ausland.pdb.pdf

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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