Diese Ausübungsrecht sind neu und von der Berufsunfähigkeitsversicherung inspiriert. Es kann z. B. das Ende der Ausbildung sein, die Geburt eines Kindes etc.
Im Vergleich der festen gegenüber den anlassbezogenen Optionsrechten ist den festen Optionsrechten der Vorzug zu geben, da diese nutzbar sind, insofern der Versicherte bis dato nicht verstirbt. Der Anlass für die anlassbezogene Option tritt ggf. nie ein.

