Beachten Sie, dass die Anforderung der Akte inkl. Diagnosen und AU-Zeiten mehr ist als nur eine Patientenquittung. Achten Sie darauf, dass Sie keine Chipkarte vorlegen, sondern etwaige Kosten für die Erstellung oder Aushändigung der Dokumente selbst tragen. Legen Sie eine Chipkarte vor, könnte dies einen sog. gedehnten Versicherungsfall auslösen, der erklärungsbedürftig ist. Bei maschineller Risikoprüfung könnten so RIZ, LA oder Ablehnung verursacht werden, weil der Zeitraum formal ausgedehnt würde.
Bitte beachten Sie, dass jedes Bundesland eine eigene kassenärztliche Vereinigung (KVN) hat. Sie müssen also mehrere KVN anschreiben, wenn Sie umgezogen sind!
Außerdem werden dort keine Zahnarztbehandlungen gespeichert. Wenn Laboruntersuchungen abgerechnet sind, müssen Sie deren Ergebnisse beim Heilbehandler erfragen; falls relevant
Einige GKV bieten die Bereitstellung der Daten via App als elektronische Patientenakte (ePA) an, beispielsweise TK safe.1 Aufgrund des Aufbaus der ePA2 ist diese für eine Beantragung ausreichend. Sollten Angaben in der Akte fehlen, werden diese in der Regel nicht zu Lasten des Versicherten ausgelegt werden können, wie Sie im Kapital zur vermeintlichen spontanen Anzeigepflicht nachlesen können.
Lassen Sie sich weder abwimmeln noch einen Bären aufbinden. Aussagen wie „aus versicherungstechnischen Gründen“ oder „wegen Datenschutz“ sind Hirngespinste uninformierter Marktteilnehmer.
Die Standards sind längst im Gesetz festgeschrieben sowie für alle Heilbehandler verbindlich.3
Machen Sie freundlich aber bestimmt klar, dass Sie einen Anspruch haben, den es zu erfüllen gibt. Aber bedenken Sie, dass der Heilbehandler Ihr Verbündeter ist, den man nur im Notfall zum Feind machen sollte. „Wer f*cken will, muss freundlich sein!“, gilt auch für diese Auskünfte und ist fast immer zielführender als die Juristen-Keule.
Quellenangaben
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-10-01 TKK – TK-Safe – die elektronische Patientenakte (ePA) der TK https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/online-services-versicherte/elektronische-patientenakte-tk-safe-2028798
- 2021-11-05 BMG – Die elektronische Patientenakte (ePA) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
- §75b SGB V Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75b.html

