Anforderungen an den PKV-Tarif

Inhaltsverzeichnis

Die Kur ist in der privaten Krankenversicherung oft separat zu versichern, wobei zwischen ambulanten sowie stationären Kuren unterschieden wird. Sie können beides, nur einen Bereich einzeln oder gar nichts versichern.

Es droht erhöhte Gefahr für Mitglieder von Versorgungswerken, denn nicht jedes Versorgungswerk sieht Kur-Leistung vor!

Ergänzend oder alternativ kann ein sog. Kurtagegeld abgeschlossen werden, dass Ihnen ein tägliches Budget auszahlt, über das Sie frei verfügen können. Dies ist deshalb empfehlenswert, weil der Kurarif in der Regel nur für die Medizin sowie teilweise für die Unterkunft leistet, nicht jedoch für die Verpflegung sowie sonstige Aktivitäten.

Ein Kurtagegeld kann oft auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden als der Hautpvertrag. Auch eine spätere Beantragung ist denkbar, wobei ein erhöhtes Eintrittsalter sowie eine Gesundheitsprüfung Hindernisse sein könnten.

Der Abschluss ist höchst individuell zu bewerten. Die Prämien bewegen sich oft im einstelligen oder niedrig zweistelligen Bereich.

Wichtig ist, dass unabhängig davon ob Sie Kuren versichern möchten oder nicht, dass Sie die Kurortklausel ausschließen. Sie laufen ansonsten Gefahr, dass Ihre Behandlung nicht erstattet wird, wenn der Kurort nicht zufällig auch der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ist.1 Die typische Formulierung der MBKK ist streitanfällig:

(1) Keine Leistungspflicht besteht d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitations-maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht; 2

Aufgrund der Schwere der o. g. Abgrenzungen empfiehlt sich eine umfassende Absicherung. Ihr Tarif sollte mindestens eine Klarstellung zu dieser Klausel haben, besser einen Verzicht. Sonst könnten Sie Schwierigkeiten mit der Abgrenzung der gesetzlichen Träger3 im Vergleich zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung haben, wenn diese an einem Ort stattfindet, der von diesen Trägern (mit-)genutzt wird.

Dies hängt damit zusammen, dass in Zusammenhang mit Kuren oft Hotelerie-Leistungen angeboten werden, wie im u. g. Beispiel.

Grafik 286 – Probleme mit dem Kur-Ort (Abruf 2022-11-03)

Steuer-Tipp: Kurleistungen können bei Bedarfsbestätigung durch den Amtsarzt oft als außerordentliche Belastung bei der Steuer angegeben werden. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können die Kurkosten oft bei den Werbungskosten angesetzt werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Ihren Steuerberater.

Quellenangaben

  1. 2022-01 §5 I e) MB/KK 2009 Einschränkung der Leistungspflicht https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/b_Wissen/PDF/2019-02_mb-kk-2009.pdf
  2. 2024-06 PKV-Verband e. V. – §5 I MB/KK 2009 https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/ABV_und_MB/MB-KK.pdf
  3. §6 SGB IX Rehabilitationsträger https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html

Autor & PKV Experte

Walter Benda

Walter Benda

Deutschlands führender Spezialist für komplexe PKV-Fälle

Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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