Vereinzelt erfolgt die Aussage, dass es gut ist, wenn ein Tarif alt ist, da er sich schon „bewährt“ hat. Sprich die Kalkulationsannahmen hätten die Praxis überlebt und der Tarif sei dennoch verkaufsoffen. Das ist nicht falsch, liefert aber keine werthaltige Aussage für die Zukunft, denn Faktoren für die Schadenquotenzuwächse lassen sich umrechnen,1 um nicht zu sagen manipulieren. Außerdem gab es den Sonderfall unisex-Einführung, bei dem alle PKVU alle Tarife schließen mussten, weil die geschlechtergetrennte Kalkulation verboten wurde. Dann könnten höchstens die Vorgängertarife betrachtet werden. Und selbst das ist nur bedingt aussagekräftig, denn bis 1996 wurden die Sterbetafeln 87R der Lebensversicherung genutzt, welche die erhöhte Lebenserwarten und den damit erhöhten Finanzierungsbedarf der PKV-Versicherten nicht widerspiegelte.2 Erst seit 1996 gibt es PKV-Sterbetafeln, die jährlich geprüft werden.3 Die Kombination aus Tarifen ohne oder mit kaum Alterungsrückstellungen sowie die „zu kurzen“ Sterbetafeln führten zu den Beitragsexplosionen bis Ende der 90er Jahre, die als urbane Legende noch heute pauschal aber sachlich falsch ins Feld geführt wird. Seit dem Jahr 2000 bewahren die PKVU, der PKV-Verband und der Gesetzgeber durch verpflichtende Maßnahmen die Versicherten vor dieser Entwicklung.4
Korrekt ist, dass man eine Tendenz für die Vergangenheit ablesen kann und es tendenziell vorteilhaft ist, wenn diese gut war. Das garantiert nichts für die Zukunft!
So galt z. B. der Deutscher Ring lange als sehr gutes Beispiel für Beitragsstabilität, während die Signal Iduna als mittelmäßig eingestuft wurde. Die Signal Iduna hat den Deutscher Ring gekauft.5 Ursprünglich sollte die getrennte Marke noch 50 Jahre erhalten bleiben. Heute weist nur noch das kleine Logo auf dem Versicherungsschein der Signal Iduna auf die Tarife des Deutscher Ring hin, der als vermeintliche Spezialmarke beworben wird,6 obwohl im Impressum nur noch die Signal Iduna steht.7 Was das für die Beitragsstabilität der Deutscher Ring Kunden bedeutet, könnte man höchstens erahnen aber nicht verlässlich prognostizieren.
Ob die damaligen Schadenreservierungen für Spätschäden etc. noch passend sind, kann mangels Offenlegung der Daten kein Vermittler beurteilen! Auch Wechsel der Basisverfahren der Schadenreservierung ändern das Ergebnis, weil diese unterschiedlichen Informationen verwenden.8 Über die Auswirkungen auf den Bestand gibt es daher umstrittene Meinungen, die bestenfalls begründete Mutmaßungen sind.
Fakt ist nur, dass wenn bei einem neu eröffneten Tarif mit hohen Zillmersätzen – bspw. um den Vertrieb großzügig zu entlohnen – zu günstige angesetzte Prämien, bspw. durch zu hohe Einschätzung des Stornos, dazu führen können, dass die Stornoverluste nicht nur von dem jeweiligen Kollektiv getragen werden müssen, sondern von allen Versicherungsnehmern.9 Dies spricht jedoch nicht direkt gegen einen konkreten Tarif, eher gegen eine konkrete Gesellschaft.
Wenn ein PKVU regelmäßig neue Tarife auf den Markt bringt, sollten Sie vorsichtig sein!
Quellenangaben
- 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Versicherungsmathematik – S. 47
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 63
- §23 I 1a) KVAV Mitteilungspflichten von Daten zu den Versicherungsbeständen https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__23.html
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 201
- 2009-01-26 RP Online – Signal Iduna und Deutscher Ring gehen zusammen https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/signal-iduna-und-deutscher-ring-gehen-zusammen_aid-12442589
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-03 Signal Iduna Krankenversicherung a. G. – Über uns https://www.deutscherring-kranken.de/ueber-uns/signal-iduna-gruppe.php
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-03 Signal Iduna Krankenversicherung a. G. – Impressum https://www.deutscherring-kranken.de/anbieter.php
- 2018-04-16 DAV e. V. – Leitfaden für das Grundwissen Versicherungsmathematik – S. 48
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 169

