Technisch ist die GOZ1 ähnlich aufgebaut wie die GOÄ, weshalb auch die Anwendungsbereiche analog gelten.
Die Zahnversorgung ist nicht Teil der substitutiven Krankenversicherung. Sie müssen keine Zahnleistungen versichern.
Abweichend von der GOÄ, kann es vertretbar sein, wenn Sie nur den Höchstsatz der GOZ versichern um Zuzahlungsrisiken für Standardbehandlungen zu vermeiden. Aber: Einsteigertarife zahlen oft weniger als den Höchstsatz (<3,5x GOÄ).
Entscheidender als die GOZ sind der versicherte Prozentsatz der jeweiligen Behandlung, dass es Einschränkungen bei Preislisten gibt sowie eine dauerhaft günstige, möglichst nicht begrenzte Zahnstaffel.
| ✔ | Mindestanforderung GOZ: Min. 3,5x GOZ in Deutschland, um Zuzahlungsrisiken für Standardbehandlungen zu vermeiden. Ohne Bindung an die GOZ für Auslandsbehandlungen. |
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| + | Optimum GOZ: Über Höchstsatz (>3,5x GOZ) in Deutschland sowie für gezielte Auslandsbehandlungen für Zugang zu Spezialisten sowie zur Vermeidung von Zuzahlungsrisiken. |
Mindestanforderung GOZ:
Min. 3,5x GOZ in Deutschland, um Zuzahlungsrisiken für Standardbehandlungen zu vermeiden. Ohne Bindung an die GOZ für Auslandsbehandlungen.
Optimum GOZ:
Über Höchstsatz (>3,5x GOZ) in Deutschland sowie für gezielte Auslandsbehandlungen für Zugang zu Spezialisten sowie zur Vermeidung von Zuzahlungsrisiken.
Quellenangaben
- GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/

