Sie sollten sich nicht wundern ein Honorar zahlen zu
müssen, denn die Prüfung der Krankenakte ist nicht Teil der
Aufgaben eines Vermittlers,1 sondern stellt
eine massive Überobligation dar. Vermutlich übersteigt diese
Prüfung auch die Kompetenz der meisten Vermittler. Externe Dienstleister
übernehmen diese Services gegen Gebühren. Da die im Vorfeld erhobenen
Gesundheitsdaten nicht vom Vermittler dokumentiert werden müssen,2 sollten Sie durch
E-Mail-Übermittlung oÄ deren Inhalt nachvollziehbar machen.
Sie sollten sich zudem bescheinigen lassen, dass der Vermittler bei
seiner Vermögensschadenhaftpflicht die Aufarbeitung von Gesundheitsakten
als Dienstleistung mitversichert hat, wenn er nicht gleichzeitig der
Abschlussvermittler ist.
Auch die Nachfrage nach Erfahrungswerten hilft. Berufsanfänger
sowie nicht spezialisierte Vermittler sind oft nicht so gut wie die
dedizierten Kollegen mit Berufserfahrung.
Honorartarife im Bereich der PKV existieren fast nicht, weshalb die
Beratung gegen Honorar nur eingeschränkt möglich ist. Die Bezahlung
eines Honorars mit Verrechnung der Abschlussprovision ist weitestgehend
verboten3 oder technisch von den
Versicherungen blockiert, da diese keine Anträge von Honorarberatern
annehmen müssen, womit das Durchleitungsgebot4 für
Versicherungsberater legal ausgehöhlt wird. Wer mit
Provisionsabgabe wirbt, ist höchstwahrscheinlich unseriös, denn
die PKV-Beratung ist komplex. Sie kann dutzende Dokumente umfassen, die
in ein sinnvolles Konzept gefasst werden müssen. Der „gesunde“
Kunde, der „nichts hat“, ist die absolute Ausnahme!
Was ein Honorar wirklich kostet – Klartext. Die Abschlusskosten stecken im Tarif, egal ob Sie mich mit Honorar oder
über Courtage bezahlen. Kommt ein Honorar dazu, zahlen Sie also doppelt: einmal die einkalkulierten Kosten in der
Prämie, einmal mich. Das ist die Wahrheit, und ich sage sie lieber vorher als hinterher. Der Gegenwert: Ich bin nicht auf
den Abschluss angewiesen. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie bleiben sollen, wo Sie sind – und verdiene trotzdem an dem
Tag. Wer nur über Courtage lebt, kann das nicht.
Wenn zusätzlich eine Bestandsprovision vereinnahmt wird, gehört das in denselben Absatz – sonst fällt es später auf: ,Läuft
der Vertrag über mich, erhalte ich zusätzlich eine laufende Bestandsprovision für die Betreuung. Auch das sage ich Ihnen
vorher, damit Sie es einrechnen können.
Quellenangaben
- 2018-12-28 OLG Braunschweig Az. 11 U 94/18 https://openjur.de/u/2205884.html
- 2019-01-02 OLG Hamm Az.: I – 20 U 145/18 https://openjur.de/u/2174507.html
- §48b I VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html - §48c VAG Durchleitungsgebot https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48c.html

